Bausparvertrag Monatliche Rate

Baudarlehensvertrag Monatliche Rate

In erster Linie die monatliche Rate, die Sie sparen möchten. Der monatliche Beitrag muss mindestens drei Promille des gesamten Bausparvolumens einschließlich der Kredite betragen. Dieser wird jedoch mit höheren Zinsen und Rückzahlungsraten gekauft. Dennoch ist eine Jahresrate einer Monatsrate vorzuziehen. Gleiches gilt für den Zinssatz und die monatliche Rate des nachfolgenden Bauspardarlehens.

Baukostenrechner - Bausparkassenrechner

Der Bausparvertrag setzt sich immer aus zwei Teilen zusammen. Auf der einen Seite steht der Bausparvertrag, der von der Wohnungsbaugesellschaft zu verzinsen ist. Demgegenüber steht ein Bausparkredit, den die Sparkasse dem Bausparer zu einem anderen Termin einräumt. Der Vertragsinhalt, d.h. die beiden Bestandteile des Bausparvertrages, werden im Voraus bestimmt und hängen voneinander ab. Dies bedeutet, dass bei einer zinsgünstigen Kreditvergabe der Zinssatz auf dem Bausparvertrag dementsprechend gering ist.

Die Bausparsumme wird durch kapitalbildende Sozialleistungen des Auftraggebers gestützt und vom Staat in Gestalt einer Wohnbauprämie finanziert. Der monatliche Beitrag muss mind. drei Prozent des Gesamtsparvolumens inklusive Kredite ausmachen. In den meisten Bereichen beträgt die kapitalbildende Leistung des Unternehmers rund 25 EUR. Der Kreditzinssatz ist der Zins, den Ihnen Ihre Wohnungsbaugesellschaft auf das eingesparte Geld zahlt.

Die Bausparkasse berechnet das Sparguthaben aus den eigenen Sparleistungen, den Vermögensbildungsleistungen des Auftraggebers, den Zinszahlungen und der Wohnbauprämie. Das Einkommenslimit ist entscheidend für die Förderung und beträgt 25.600 EUR für einzelne Bausparkunden. Die Einkommenshöchstgrenze für Verheiratete beträgt 51.200 EUR.

bauspartechnische Darlehen

Die Bausparkasse ist eine Sonderform der Baukreditfinanzierung und wird von der Bausparkasse vergeben. Für den Erhalt eines Baudarlehens ist der Abschluß eines Bausparvertrags erforderlich. Dieser Bausparvertrag begründet einen rechtlichen Anspruch des Bausparers auf Vergabe eines Bausparkredits nach Zahlung von bestimmten Sparbeiträgen (§ 1 Abs. 2 Bausparkassengesetz).

Das Bausparen gliedert sich während der Vertragslaufzeit in drei Phasen: Während der Ansparphase entrichtet der Bausparer regelmässig Beiträge (VL, etc.) in seinen Bausparvertrag. Wie hoch diese Einsparungsbeiträge sind, hängt einerseits von der Summe der Zielvertragssumme und andererseits vom ausgewählten Zielvertragstarif ab. Beide werden zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bausparvertrags ermittelt.

Im Regelfall beträgt die Zielvertragssumme ein Mehrfaches von 500 und darf je nach Sparkasse einen bestimmten Mindestbetrag nicht überschreiten. Der Bauspartarif wird auch von den jeweiligen Sparkassen mitbestimmt. Grundsätzlich bietet eine Sparkasse mehrere Bausparsätze an. Die Preise sind grundsätzlich unterschiedlich: Alle diese Bedingungen sind daher bereits bei Vertragsabschluss fixiert und für die Laufzeit des Vertrages fix.

Damit ist der Sparer vor Zinsschwankungen abgesichert. Zusätzlich zu den üblichen Sparbeiträgen hat der Sparer die Option, auf seinen Bausparvertrag eine Sonderzahlung zu tätigen. Bausparkunden bekommen unter gewissen Bedingungen Zuschüsse auf ihre Ersparnisse. Einerseits können kapitalbildende Vorteile in einem Bausparvertrag eingespart werden, den der Auftraggeber des Kunden ausbezahlt.

Wenn das steuerpflichtige Einkünfte eines einzelnen Kunden der Bausparkasse höchstens 17.900 pro Jahr betragen (verheiratete Person 35.800 pro Jahr), bekommt er einen staatlichen Arbeitnehmer-Sparbonus von 9% auf einen Höchstbeitrag von 470 (940 für ein verheiratetes Paar mit zwei Angestellten) pro Jahr. Bezahlt der Kunde weitere Beiträge in seinen Bausparvertrag, kann er für diese Beiträge eine Landesbauprämie von 8,8 % bis zu einem Höchstbetrag von 512 (1.024 für Ehepaare/Partner) pro Jahr einbehalten.

Allerdings wird die öffentliche Unterstützung nur bewilligt, wenn die Zielvertragssumme für Wohnbaumaßnahmen genutzt wird. Der Sparguthaben kann nach dem Ende der 7-jährigen Sperrzeit nicht mehr für Wohnzwecke ausgenutzt werden. Nach der Ansparphase erfolgt die Vergabephase des Bausparvertrags. Die Allokationsphase ist die Überlassung der Zielvertragssumme an den Bauherrn. Der Bausparsaldo besteht zum einen aus dem gespeicherten Bausparsaldo und zum anderen aus dem Bausparsaldo.

Voraussetzung für die Vergabe eines Bausparvertrags sind: Bei der Bewertung wird einerseits die Summe der eingezahlten Beiträge und andererseits die Zeitspanne, für die der Sparer seine Leistungen dem Bausparvertrag zur freien Verwendung zur Verfügung stellt, miteinbezogen. Der Bausparvertrag wird umso größer, je größer die Sparleistung im Vergleich zur Bausparsumme ist, je größer die Bewertungsnummer des Bausparvertrags ist.

Eine Garantie für die Zuordnung des Bausparvertrages nach Erreichung der Mindestbewertung besteht jedoch nicht. Entscheidend für die Allokation ist die bestehende Allokationsmasse. Dieser Allokationsfonds besteht aus Spareinlagen, Guthabenverzinsung, Sonderzahlungen und Rückzahlungsbeiträgen aus Baudarlehen. Das bedeutet, dass die zugewiesenen Bausparsumme den Betrag der bestehenden Zuteilungsmittel nicht überschreiten darf. Weil die Sparverträge mit den größten Bewertungsnummern zuerst vergeben werden, kann es sein, dass der Bausparvertrag die Mindestbewertungsnummer hat.

Der Bewertungsbetrag wird zu gewissen Bewertungszeitpunkten bestimmt, die von den Sparkassen abweichend angegeben werden. Bewertungsstichtag kann z.B. der Monatsultimo oder das Quartal sein. Ist der Bausparvertrag vergeben, erhält der Kunde nach der gewohnten Kreditprüfung zusätzlich zu seinem einbezahlten Sparkredit das zugesagte Bauspar-Darlehen. Der Darlehensbetrag ist die Summe aus Zielvertragssumme und Ansparguthaben.

Nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Bausparkassengesetzes darf das Kreditvolumen nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Zu den Wohnungsmassnahmen gehören: Diese Kreditkonditionen werden bei Vertragsabschluss festgesetzt und basieren auf dem ausgewählten Spartarif. Der Rückzahlungsbetrag richtet sich auch nach dem Bausparvertrag.

Praktisch wird die Summe der Monatszinsen und Rückzahlungsbeiträge in je 1000 Zielvertragssumme oder in Tausend Euro der Zielvertragssumme ausgewiesen. Der monatliche Zins- und Tilgungsbeitrag liegt in der Regel zwischen 4 und 11 Prozentpunkten der Zielvertragssumme. Der Bausparvertrag über EUR 50000 wurde um 40 Prozentpunkte gespart.

Der Kredit beläuft sich somit auf 60 Prozent = EUR 30000. Es wurde eine monatliche Verzinsung und Rückzahlung von 7 pro Mio. der Zielvertragssumme beschlossen. 50000 x 7 pro Tausend = 350 monatliche Zinsen und Rückzahlung für einen Kredit von $300000. Der monatliche Betrag für die Laufzeit des Darlehens ist derselbe.

Damit wird das Baudarlehen als annuitätisches Darlehen getilgt, der Anteil der Zinsen in der Monatsrate sinkt während der Laufzeit und der Rückzahlungsanteil erhöht sich dementsprechend. Aufgrund des vergleichsweise höheren Rückzahlungsniveaus werden Baudarlehen in deutlich kürzerem Zeitrahmen getilgt als z. B. Rentenkredite mit einer jährlichen Tilgungsrate von 1 vH. In obigem Beispiel sind dies ca. 9,5 Prozentpunkte Rückzahlung im ersten Jahr (je nach Ratenverrechnung).

Damit verbindet das bauspartechnische Darlehen eine feste Zinsvereinbarung mit einem besonderen Rückzahlungsrecht. Die bauspartechnischen Darlehen sind in der Regel durch nachgeordnete Hypotheken auf inländische Immobilien unterlegt. Gemäß 7 Abs. 1 Bausparkassengesetz beträgt die Kreditgrenze für Bausparkassen 80 v. H. des Beleihungswerts. Somit steht der erste Platz bis zu 60 vom Beleihungswert frei, um ein Hypothekendarlehen eines anderen Kreditinstituts zu sichern.

Gemäß 7 Abs. 3 Bausparkassengesetz kann das Bauspardarlehen auch mit so genannten Ersatzbesicherungen besichert werden. Bei Krediten bis zu einem Betrag von EUR 1.000 kann die Bausparkasse gemäß 7 Abs. 4 Bausparkassengesetz i.V.m. 6 Abs. 1 BausparkVO auf Sicherheiten gemäß 7 Abs. 4 Bausparkassengesetz verzichtet, wenn sich der Kreditnehmer dazu bereit erklärt, auf Antrag Hypotheken zu schaffen und sein Grundbesitz während der Laufzeit des Darlehens nicht zu veräussern oder in sonstiger Weise zu verpfänden.

Bei Krediten bis zu einer Höhe von EUR 100.000 kann die Sparkasse auf die Bestellung von Sicherheit in voller Höhe verzichtet werden ( 7 Abs. 4 Bausparkassengesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 1 BausparkVO). Es kann in der Realität passieren, dass ein Bauherr schon vor der Vergabe der Baukosten Kapital benötigt, um zum Beispiel eine Immobilie zu einem besonders vorteilhaften Kaufpreis kaufen oder dringend notwendige Reparaturmaßnahmen durchführen zu können.

Der Bausparkunde hat im ersten Falle bereits alle Voraussetzungen für die Zuordnung geschaffen, aber die Bewertung ist noch nicht hoch genug. Hier kann die Sparkasse oder ein anderes Institut dem Sparer eine Übergangsfinanzierung anbieten. Dieser Kredit wird zu marktkonformen Bedingungen gezahlt und nach Vergabe des Bausparvertrags getilgt. Der Kreditnehmer bezahlt während der Dauer des Überbrückungskredits nur die vereinbarte Verzinsung.

Der Kredit wird erst nach Rückzahlung durch den zugewiesenen Bausparvertrag zurückgezahlt. Im Regelfall ist der Bausparvertrag nicht ausreichend gespart. In diesem Fall übernimmt die Wohnungsbaugesellschaft oder ein anderes Institut die Vorausfinanzierung der Zielvertragssumme. Die Bausparerin oder der Bausparer behält den Bausparvertrag bei und bezahlt nur die vereinbarte marktübliche Verzinsung des gewährten Kredits.

Mit der Vergabe des Bausparvertrags wird die Vorauszahlung zurückgezahlt.

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