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Kapitalbeteiligung
Aktienbeteiligungmw-headline" id="Wertvolle_Partizipation_bind_double">Wertvolle_Teilnahme verbindet double
Generell bedeutet Gewinnbeteiligung und Kapitalbeteiligung jede Art der wesentlichen Teilnahme der Arbeitnehmer an dem arbeitenden Unter-nehmen. Oft wird der Ausdruck auch als Sinnbild für Arbeitnehmermitbestimmung gebraucht. Dabei werden aber auch Bezeichnungen wie "Beteiligung am Produktionsvermögen", "Kollektivlohnfonds" oder Investmentlöhne gebraucht. Die beiden Unterkategorien Erfolgsbeteiligung und Kapitalbeteiligung beziehen sich im Prinzip auf verschiedene Bereiche der Mitarbeiterbeteiligung:
Basis für die Gewinnausschüttung - in der Regel einmal im Jahr - ist das operative Ergebnis. Unter Kapitalbeteiligung versteht man die verschiedenen Arten der mittelbaren oder unmittelbaren wirtschaftlichen Partizipation der Mitarbeiter am Kapital der Unternehmung. Wenn die Gelder in Ihr Geschäft fliessen (Belegschaftsaktien, Stille Beteiligungen etc.), spricht man von einer Betriebskapitalbeteiligung. Eine konzerninterne Kapitalbeteiligung ist immer dann gegeben, wenn die Mittel in Sondervermögen, Beteiligungsgesellschaften oder andere Arten der Kapitalbildung eingesetzt werden.
In den meisten Fällen werden Einzelverträge zwischen Mitarbeitern und Betrieben geschlossen, aber auch Werksvereinbarungen sind möglich. Insbesondere die Industriegewerkschaften fordern seit langem die Partizipation am Produktionsvermögen als wesentliche Komponente der persönlichen Vermögensentwicklung, mit dem Schwerpunkt auf der zwischenbetrieblichen Teilhabe. Es gibt in der Realität eine Vielzahl bewährter Formen der Partizipation, die unter den Stichworten Kapitalbeteiligung oder -lohn detailliert beschrieben werden.
Heute gibt es geschätzte 4.000 Firmen (meist Konzerne) mit ca. 2 Mio. Mitarbeitern und ca. 12 Mrd. Investitionskapital. An der stillen Gesellschaft sind gut 25 Prozent beteiligt, die Mitarbeiteraktien und Kredite machen je rund 17 Prozent der Einlageformen aus. Insbesondere die Arbeitnehmermitbestimmung wird von den Verbänden mit Blick auf die nachfolgenden Argumente sehr kritisiert:
Mitarbeiter gehen ein doppelter es Risiken ein, wenn Firmen in Konkurs gehen, weil sie dann mit ihren Arbeitsplätzen auch noch ihr im Betrieb gespartes Kapital einbüßen. Durch die Mitbestimmung der Mitarbeiter verringert sich der Handlungsspielraum für Kollektivverhandlungen und damit auch das Lohnpotenzial. Die in eine Aktienanlage investierten Gelder werden dem Verbrauch entnommen, was sich nachteilig auf die Wirtschaft auswirkt und das Arbeitslosigkeitsrisiko vergrößert.
Allerdings partizipieren die bisher praktizierten Betriebe von klar positivem Effekt: Mitarbeitende sind viel motivierter durch eine Unternehmensbeteiligung und identifizierten sich verstärkt mit "ihrem Unternehmen". Insbesondere kleine und mittlere Betriebe (KMU) werden in Zeiten der Krise durch Partizipation belastbarer und haben durch ihre Innovationskraft größere Möglichkeiten im weltweiten Vergleich.
Die Beteiligung der Mitarbeitenden fördert auch Corporate Social Responsibility (CSR); die Übernahme sozialer Verantwortlichkeit durch das eigene Unternehmen wird in der Öffentlichkeit ersichtlich. Durch die Beteiligung der Arbeitnehmer werden die Möglichkeiten, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten, deutlich erhöht. Mitarbeiterbeteiligungen basieren auf Selbstverpflichtungen, so dass es eine Wahlfreiheit gibt, ob und wie sie genutzt werden.
Darüber hinaus wurden mehrere effektive Wege zur Minimierung der Doppelrisiken der Mitarbeiter durch Insolvenzsicherung und rechtliche Vorschriften erarbeitet. Die Mitarbeiter erschließen sich auf diese Art und Weise neben dem Lohn eine bedeutende Einnahmequelle, die die Loyalität zu ihrem Betrieb erheblich steigert. Vor allem mittelständische Firmen sind dabei, ihre Liquiditäts-, Produktivitäts- und Wettbewerbsvorteile zu nutzen.
Es stellt Best-Practice-Unternehmen vor und bietet herunterladbare Unterlagen und Links zu einer Vielzahl von Themen der Mitbestimmung.