Förderung Bausparvertrag

Bausparförderung

Dies vereinfacht das Prinzip des Bausparens. Dieses Prinzip wird sogar vom Staat unterstützt. Bausparverträge haben neben der Zinsversicherung noch einen weiteren Vorteil: Sie können auf verschiedene Weise gefördert werden. Gesichert für dieses Jahr noch die staatliche Förderung des VL-Sparens mit Aktienfonds, mit Bausparen und mit der Altersvorsorge. Fördern Sie, nutzen Sie staatliche Prämien und erfüllen Sie sich Ihren Traum vom Wohneigentum mit Bausparen!

Der Bausparvertrag - wie geht das?

Aber in der Regel muss das Bargeld nicht nur erwirtschaftet, sondern auch investiert werden, bevor die eigenen vier Mauern aufstehen. Der Bausparvertrag - wie geht das? Zunächst unterzeichnen Sie einen Bausparvertrag mit einer Wohnungsbaugesellschaft und bestimmen die Summe der Sparbeträge - zum Beispiel 50.000 EUR. Abhängig vom Kontrakt wird in der Regel die halbe Vertragssumme in festen Tranchen während einer vorgegebenen Frist eingespart und verzinst.

Nehmen wir an, Sie haben nach sieben Jahren eine Einsparung von insgesamt rund EUR 2.000,- erzielt. Damit ist das Mindest-Sparguthaben erzielt und Ihr Bausparvertrag "bereit zur Zuteilung". Wenn Sie das nötige Kapital jetzt zum Bau oder zur Renovierung benötigen, dann bezahlt Ihnen die Wohnungsbaugesellschaft die gesamte Bausumme - also rund 50000 EUR.

Der von der Sparkasse aufgenommene Betrag von EUR 2.000,- wird als Kredit zurückgezahlt. Die Besonderheit des Bausparens: Dies ist ein Pluspunkt, denn die Wohnungsbaugesellschaft sichert Ihnen für die ganze Dauer einen günstigen Kreditzins - ungeachtet der derzeitigen Situation am Finanzmarkt. Wofür kann ich das Kapital aus dem Bausparvertrag aufwenden?

Sie können das Kreditguthaben Ihres Bausparvertrages für den Erwerb oder die Errichtung von Immobilien ausnutzen. Doch auch für eine Sanierung der Liegenschaft oder andere so genannte Wohnmaßnahmen rund um die Liegenschaft wie eine neue Heizungsanlage oder neue Sichtfenster. Mit welchen Fördermitteln werden Bausparverträge gefördert? Bei uns können Sie sich auf die Förderung durch den Staat verlassen - die Bausparkassenförderung.

Das Land fördert Bausparkunden mit 8,8 Prozentpunkten im Wohnungsbau. Sie erhalten also 8,8 Prozentpunkte des einbezahlten Betrages pro Jahr als Beitrag, höchstens jedoch 45 EUR für Ledige und 90 EUR für Ehen. Voraussetzung für die Prämie: Im Jahr 2018 muss das zu besteuernde Einkommen für Ledige unter 25.600 EUR und für Ehegatten unter 51.200 EUR sein.

Die Bausparsumme muss an eine Wohnnutzung geknüpft sein, d.h. sie muss für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Liegenschaft verwendet werden. In den Bausparvertrag müssen Sie jährlich mind. 50? einbezahlen. Sie erhalten von Ihrer Sparkasse jedes Jahr einen entsprechenden Gesuch, den Sie ausfüllen und an uns zurücksenden müssen. Anschliessend stellt die Sparkasse den entsprechenden Gesuch bei Ihrem Steueramt ein.

Diejenigen, die von ihrem Dienstgeber kapitalbildende Vorteile erhalten und das Kapital in einen Bausparvertrag einfließen lassen, haben unter gewissen Bedingungen auch Anrecht auf die Arbeitnehmersparzulage. Bis zu 43 EUR pro Jahr erhalten Bauherren vom Land. Einerseits gibt es eine öffentliche Förderung, andererseits können die Zuschüsse zum Wohn-Riester als Sonderausgaben in der eigenen Steuerklärung ausgewiesen werden.

Ist es möglich, die Vertragsabschlussgebühr des Bausparvertrages als einkommensbezogene Kosten abzuziehen? Pro abgeschlossenem Sparvertrag berechnen die Versorger ein prozentuales Aufgeld. Mit einer Auftragssumme von 500.000 EUR. Wenn Sie eine Liegenschaft erwerben oder errichten und diese dann verpachten, können Sie die Erwerbsgebühr in Ihrer Einkommensteuererklärung als einkommensbezogene Aufwendungen aus Miete und Leasing erfassen.

Wenn Sie jedoch selbst in das Grundstück ziehen wollen, haben Sie keinen Anspruch auf diesen steuerlichen Vorteil. Die Verzinsung von Bauspardarlehen unterliegt seit 2009 ebenfalls der Verrechnungssteuer. Es ist daher wichtig, auch Ihrer Wohnungsbaugesellschaft einen Freistellungsbescheid zu geben. Weil Kapitalrenditen, also auch Ihre Vermögenszinsen, bis zu 801 EUR im Jahr für Single frei sind.

Nebenbei bemerkt: Ob Sie ein Eigenheim erwerben oder selbst errichten, Sie stehen unter großem Stress.

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