Wenn von sicheren Geldanlagen die Rede ist, werden neben Festgeld und Tagesgeld auch immer …
Abzüge Direktversicherung
DirektversicherungsabzügeLohnumwandlung: Erhöhte Vorsorge, geringere Lohnabschläge
Durch Entgeltumwandlung bei der Betriebsrente können die Mitarbeiter seit Beginn dieses Geschäftsjahres noch mehr Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge einsparen als im Vorjahr. Seit Jahresanfang ist der Betrag, den jeder Mitarbeiter bei gleichbleibendem Gehalt sozialversicherungs- und abgabenfrei in eine Betriebsrente einbezahlt. Auf der Website des Bundesarbeitsministeriums ist zu finden, dass die Vorsorge "künftig verstärkt auf drei Pfeilern basieren muss: der gesetzlichen Rente, der beruflichen Vorsorge und der privaten Vorsorge (Riester-Rente)".
Aus diesem Grund hat jeder Mitarbeiter seit 2002 ein Anrecht auf eine bAV. Der Aufbau einer Zusatzpension ist durch Lohnumwandlung möglich, d.h. durch die Zahlung von Gehaltsanteilen oder Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld oder Feiertag. Die Arbeitgeberin bestimmt, welche Art der Betriebsrente dem Mitarbeiter zur Auswahl steht.
So ist es zum Beispiel möglich, in eine Rentenkasse, eine Rentenkasse oder eine Direktversicherung einzuzahlen. Mitarbeiter, deren Unternehmer keine betriebliche Altersversorgung auf eigene Initiative betreiben, können über eine Direktversicherung eine aufgeschobene Vergütung verlangen. So können die Mitarbeiter zum Beispiel ihre Abzüge vom Bruttogehalt reduzieren, indem sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für ihre in die betriebliche Altersversorgung eingezahlten Beträge in Gestalt von Entgeltumwandlungen einsparen.
Gemäss den geltenden Rechtsvorschriften sind Beitragszahlungen in Hoehe von vier Prozentpunkten der westlichen Beitragsbemessungsgrenze fuer die Pensionsversicherung steuer- und sozialversicherungspflichtig. So wurde die Beitragsbemessungsgrenze in der Pensionsversicherung West von 71.400 Euro im Jahr 2014 auf 72.600 Euro im Jahr 2015 anheben. Damit können die Mitarbeiter statt 2.856 Euro im Jahr 2014 nun vier volle, im Jahr 2015 2.904 Euro steuer- und sozialversicherungsfreie sowie weitere 1.800 Euro steuerfreie Beträge in eine betriebliche Altersversorgung in Gestalt einer Rentenkasse, eines Rentenfonds oder einer Direktversicherung einbringen.
Sie können als Betriebskosten Beitragszahlungen an die berufliche Vorsorge beanspruchen und die Lohnkosten durch Einsparung von Sozialabgaben senken. Wer noch keine Betriebsrente für seine Beschäftigten bietet, kann sich bei einem Versicherungsspezialisten ausführlich über die Vorzüge der unterschiedlichen betrieblichen Altersvorsorgelösungen informieren. Erwerbstätige, die noch keine berufliche Vorsorge haben, sollten ihren Dienstgeber fragen, welche Betriebsrente sie bereitstellen.
