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Vergleichszahlung bei Schulden
SchuldentilgungAktionsmöglichkeiten nach Ihrem Forderungsvergleich
Ein außergerichtlicher Forderungsvergleich ist für viele Debitoren eine interessante Alternative zum Konkursverfahren. Sie können durch den Abschluss eine Vereinbarung mit Ihren Kreditgebern zu erheblich günstigeren Bedingungen treffen, was auch für beide Parteien von Nutzen sein kann. Bei der Beratung stellen sich oft Fragestellungen zu den Ergebnissen der aussergerichtlichen Streitbeilegung sowie zu den nachfolgenden Handlungsmöglichkeiten, die im Anschluss untersucht werden.
Welches Ergebnis ist im Rahmen eines aussergerichtlichen Schuldenvergleichs möglich? In der Regel führen Ihre aussergerichtlichen Verhandlungen entweder zur Genehmigung oder Verweigerung Ihrer Kreditgeber. Das mögliche Ergebnis Ihrer Schuldenbereinigung hängt daher wesentlich von den Reaktionsmöglichkeiten Ihrer Kreditgeber sowie von der Form des Vergleichsangebotes ab. Die Kreditgeber haben zugesagt - Welche Resultate können Sie erwarten?
Oberstes Gebot der Vergleichsverhandlungen ist der Erfolg eines aussergerichtlichen Forderungsvergleichs. Der Abschluß des aussergerichtlichen Vergleiches bedeutet Ihre Zustimmung zu den verhandelten Vergleichsbedingungen mit den Anlegern. Resultat eines erfolgreichen aussergerichtlichen Vergleiches ist die Vertragserfüllung mit Ihren Anlegern. Teilremission als attraktive Folge Ihrer erfolgreichen Schuldenbereinigung?
Bei geschickter Führung der Ausgleichsverhandlungen sind viele Kreditgeber unter bestimmten Voraussetzungen gewillt, auf 70-80% der ursprünglich gegen Sie erhobenen Forderungen zu verzichten. 70-80% des Kaufpreises werden von den Gläubigern getragen. Diese Verzichtserklärung auf einen bestimmten Teil der Gesamtforderung ist der Teilremission. Daher verzichtet Ihr Kreditgeber auf einen Teil der vorhandenen Gegenforderung.
Zur Erreichung dieses Ziels des "Teilerlasses" wird mit Ihren Kreditgebern eine einmalige Auszahlung, eine Teilzahlung oder eine Mischung aus beidem zu stark ermäßigten Konditionen verhandelt. Für Ihre Kreditgeber ist eine einmalige Auszahlung oft günstiger als eine Teilzahlung, da eine einmalige Auszahlung unter anderem weniger administrativen Aufwand erfordert. Der große Pluspunkt der einmaligen Bezahlung ist für Sie, dass Sie unmittelbar nach der Bezahlung von Ihren Schulden erlöst werden.
Damit Ihren Gläubigern klar wird, dass die aussergerichtliche Schuldenregelung im unmittelbaren Gegensatz zu einer möglichen Zahlungsunfähigkeit auch für die Kreditgeber von Nutzen ist, wird das Gebot unter Einbeziehung aller entscheidenden Faktoren in Bezug auf die Zahlungsunfähigkeit kalkuliert und gestaltet. Den gesamten Schuldenerlass als Folge Ihrer erfolgreichen Schuldenbereinigung? Die Vollverzichtserklärung umfasst den vollständigen Forderungsverzicht, der gegen Sie vorliegt, soweit Ihre Kreditgeber damit übereinstimmen.
Eine Erfolgsaussicht ist nur gegeben, wenn keine Möglichkeit für die Bezahlung der Ansprüche auf unvorhersehbare Zeit gegeben ist. Ihr Glaeubiger ist gesunken - Welche weiteren Handlungsmoeglichkeiten gibt es? Unglücklicherweise kann auch ein Schuldenabgleich fehlschlagen. Sollten Ihre Kreditgeber von den faktisch durchgeführten Vergleichsgesprächen nicht überzeugt sein und Ihr Antrag daher auf Zurückweisung stoßen, stellen sich die Fragen nach den weiteren Handlungsmöglichkeiten.
Neben der Rückzahlung der Forderungen bestehen weitere Klagemöglichkeiten, die Ihnen die Möglichkeit der Abwicklung eines Gerichtsvergleichs oder der Eröffnung eines Konkursverfahrens bieten. Bei der Einreichung von weiteren Vergleichsangeboten sollten die bisher erreichten Resultate, die Reaktionen der Gläubiger auf die bisher durchgeführten Gespräche und die Möglichkeit, attraktivere Offerten zu gestalten, objektiv bewertet werden.
Im Rahmen des so genannten gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens ( 309 Abs. 1 InsO), das mit der Eröffnung eines Konsumenteninsolvenzverfahrens vor der Eröffnung des Verfahrens erfolgen kann, ist das sachlich befugte Gericht unter gewissen Bedingungen befugt, die Zustimmung der verweigernden Kreditgeber zu ersetzen. Obligatorische Bedingung ist, dass in den Vergleichsverhandlungen die so genannte "Mehrheit des Kopfes und der Summe" erreicht wird.
Sollten Sie keine weiteren Vergleichsanträge stellen wollen oder können und die Schuldenbereinigung durch das Gericht nicht in Betracht kommen, besteht weiterhin die Möglichkeit der Eröffnung eines Konkursverfahrens. Mit der Eröffnung und Führung eines Konkursverfahrens können Sie nach einer bestimmten Verfahrenszeit durch die so genannte "Restschuldbefreiung" von Ihren Schulden erlöst werden.