Unterschied Basisrente und Riester Rente

Differenz zwischen Basisrente und Riester-Rente

Weiter zu Wie funktioniert die Riester-Rente und die Basisrente? Einsicht in die Aktionen, Vor- und Nachteile und aktuelle Testurteile. Eine Übersicht über die Merkmale der Riester- und Rürup-Rente finden Sie im Folgenden. Die Differenz zum "normalen" Fondssparplan: Melden Sie sich einfach an und erhalten Sie einen ausführlichen Bericht.

Durch die Alterung der Bevölkerung haben viele Reformvorhaben das Rentenversicherungssystem immer wieder umgestellt. Zur Schließung dieser Lücke hat der Gesetzgeber die Riester-Rente und die Basisrente einführt. Es ist sehr hilfreich, die Eigenschaften dieser Vorsorgemodelle zu wissen, damit Sie sie bestmöglich einsetzen können. Die Pensionslücke, auch bekannt als die Pensionslücke, wird durch die Rentenreform verursacht.

Sie sind erforderlich, weil der demographische Wechsel bei den Beitragszahlern und Rentnern eintritt. Der Anteil der Beschäftigten geht zurück und die Rentnerzahl nimmt zügig zu. Der steigende Anteil älterer Menschen und die höhere Lebenserwartung führt zu steigenden Renten. Zur Bewältigung dieser Entwicklungen und zur Stabilisierung des Rentensystems werden auch künftig Reformen erforderlich sein.

Die Pensionslücke ist die Summe der Renten und des früheren Nettoeinkommens. Nach der Pensionierung kann dieser Standard nicht mehr aufrechterhalten werden; Beschränkungen des Lebensstandards sind vonnöten. Ausschlaggebend für die Größe der Pensionslücke ist die entsprechende Auszahlungshöhe. Bisherige Pensionsreformen haben das Rentenniveau gesenkt.

Die Riester-Rente ist eine vom Staat unterstützte, privat finanzierte Zusatzversorgung. Grund für die Riester-Rente war die Pensionsreform 2000/2001, die das Pensionsniveau von 70 auf 67 Prozent reduzierte. Die Höhe der Rente entspricht einem idealen Pensionär, der 45 Jahre lang erwerbstätig war und in die Pensionsversicherung einbezahlt wurde.

Es gibt in den Arbeitsbiographien Unterbrechungen durch Erwerbslosigkeit, Erziehung von Kindern und Selbständigkeit. Letztlich ist der einzelne Einzahlungsprozess in die Pensionskasse entscheidend. Die Höhe der jeweiligen Rente richtet sich nach dem zuletzt gezahlten Nettogehalt. Zur Kompensation der Absenkung des Pensionsniveaus auf 67% hat der Gesetzgeber das Altersguthabengesetz 2002 aufgesetzt. Damals war der Bundesminister für Soziales und Chancengleichheit Walter Riester, so dass die Rente nach dem Altersvorsorgegesetz im Sprachgebrauch allgemein als "Riester-Rente" bezeichne.

Dabei wird zwischen direkt Bevollmächtigten und indirekt Bevollmächtigten unterschieden. Es handelt sich dabei um alle Mitarbeiter, die der obligatorischen Rentenversicherung unterliegen, sowie um freiwillige Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung. Nicht beitragspflichtige Menschen, die sich in der gleichen Pensionssituation wie bei der Einzahlung befinden, werden dieser Personengruppe gegenüber als gleichwertig behandelt. Direkte Begünstigte sind unter anderem Staatsbeamte, Justizbeamte und andere Regierungsbeamte.

Anspruchsberechtigt sind indirekt diejenigen Menschen, die keine eigenen Beitragszahlungen in die gesetzlichen Rentenversicherungen leisten, deren Ehepartner oder Partner aber direkt anrechenbar sind. Es wird auch hier zwischen direkt und indirekt Anspruchsberechtigten differenziert. Der Anspruchsberechtigte zahlt 4% seines Brutto-Einkommens aus dem Vorjahr in die Riester-Versicherung ein. Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf 2.100 EUR.

Die Berechnung des Netto-Eigenbeitrags erfolgt durch Abzug der Freibeträge vom Standardbeitrag bzw. der Obergrenze. Für indirekt Anspruchsberechtigte gilt ein gesetzlicher Mindestbetrag von 60 EUR pro Jahr. Um sicherzustellen, dass so viele Menschen wie möglich von einer solchen privaten Altersvorsorge profitieren, unterstützt der Gesetzgeber diese zusätzliche Rente auf zwei Arten. Das Förderprogramm umfasst zum einen die Auszahlung von Zuschüssen, die unmittelbar im Riester-Vertrag enthalten sind.

Der aktuelle Grundbetrag für den Versicherten liegt bei 154 EUR. Der Grundbonus im ersten Jahr steigt um 200 EUR, wenn die betreffende Person unter 25 Jahre alt ist. Der Betrag des Kindergeldes wird nach dem Geburtstag differenziert. Bei Kindern, die vor 2008 zur Welt gekommen sind, beläuft sich das Kindergeld auf 185 EUR im Jahr.

Bei Kindern, die nach 2008 kommen, kostet der Zuschlag 300 EUR. Das Kindergeld kann dem Riestervertrag des Elternteils oder dem Muttervertrag zuerkannt werden. Das Einverständnis der verschiedenen Aufgaben muss von beiden Eltern unterschrieben werden. Wenn ein niedrigerer als der geforderte Anteil einbezahlt wird, werden die Zuschüsse auch nur zeitanteilig vergeben.

Dieser Grundsatz findet auch auf die Vergütung für indirekt Berechtigte Anwendung. Ihre Finanzierung ist von der Höhe der Einzahlung des direkt Anspruchsberechtigten abhängt. Fallbeispiel 1: Der Mann hatte im vergangenen Jahr ein Bruttogehalt von rund EUR 4.000. Der Jahresbeitrag beträgt somit 961 EUR. Die Frau ist indirekt anspruchsberechtigt. Bezahlt der Mann nur die halbe eigene Summe, da 480,50 EUR alle Vergütungen, auch die der Frau, nur zur halben Summe auf den Riester-Vertrag angerechnet werden.

Fallbeispiel 2: Der Beamte hat im vergangenen Jahr ein Bruttoverdienst von 60.000 EUR. Die Riester-Rente wird neben den gesetzlichen Zuschüssen auch für steuerliche Zwecke subventioniert. Die in das Riester-Produkt eingezahlten Beträge können als besondere Kosten erstattet werden. Die Wertberichtigungen werden neben dem Eigenbeitrag auch als Sonderaufwand erfasst. Vor allem für Besserverdienende ist diese steuerliche Anreizmöglichkeit von Vorteil.

Die Steuerbehörde kalkuliert immer günstiger und prüft die Vorteile in Bezug auf Freibeträge und Steuerersparnisse. Damit sind die Beitragszahlungen zwar umsatzsteuerfrei, nicht aber die zukünftigen Rentenzahlungen. Für diese gilt dann der individuelle Satz. Für die Renten wird dieser Satz in der Regel geringer sein als in der Sparphase.

Allerdings kann bei der Pensionierung eine Zahlung geleistet werden. Infolgedessen sind die Boni nicht mehr anwendbar und unterliegen der Zusatzbesteuerung. Die ausbezahlten Beträge sind steuerpflichtig und führen zu niedrigeren Riester-Renten. Ein weiteres besonderes Merkmal ist die Nutzung des Riester-Guthabens für den Erwerb von Wohnimmobilien. Die Statistik zeigt, dass den Rentnern mit Wohnungseigentum ein höherer Rentenbetrag zur Verfuegung steht.

Nach dem Ökonomen und Rentenexperten Bert Rürüp wird sie auch Rürup-Rente genannt. Wie die Riester-Rente verfolgt auch die Basisrente das Bestreben, die Entwicklung einer fondsfinanzierten Privat-Zusatzversorgung zu unterstützen. Es kann von allen Menschen benutzt werden, wendet sich aber vor allem an Selbständige und Selbständige. Die meisten davon sind nicht beitragspflichtig.

Mit der Basisrente kann dieser Personenkreis so gezielt eine zusätzliche Altersrente aufbauen. Bei der Grundrente bestehen die staatlichen Beihilfen darin, dass die Beitragszahlungen zu dieser Form der Versicherung als Sonderausgabe von der Steuer abzugsfähig sind. Dies kann über den gesamten Zahlungszeitraum zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Ähnlich wie bei der Riester-Rente ist dies auch eine Nachversteuerung.

Der Betrag der steuerlich abzugsfähigen Sonderaufwendungen im Jahr 2015 beläuft sich auf 22.172 EUR für Alleinstehende und 44.344 EUR für Ehepaare. Im Jahr 2015 wird dieser Anteil bei 80 Prozent liegen. Das Besondere an der Basisrente ist, dass sie nur als laufender Rentenbezug möglich ist. Es gibt keine Einmalzahlungen wie bei der Riester-Rente.

Darüber hinaus gibt es keine Kapitaloption wie bei der üblichen Rentenversicherung. Mit dem Tode des Anspruchsberechtigten erlischt die Laufzeit der Rente. Ein Übergang zum Ehegatten oder weitere Pensionszahlungen an die Hinterbliebenen sind nicht geplant. Die Rürup-Rente wird wie die Riester-Rente in der Sparphase nicht auf das Erwerbslosengeld II angerechnet. Die Rürup-Rente wird in der Sparphase nicht berücksichtigt. Werterhöhungen in der anteilgebundenen Rentenversicherung und im Fondssparen werden steuerrechtlich mitberücksichtigt.

Diese Grundrente kann mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente verbunden werden. Die beiden Beträge sind absetzbar, wenn der Beitrag der Erwerbsunfähigkeitsversicherung weniger als 50% beträgt. Mit diesen beiden Formen der Rente hat der Gesetzgeber einen Zusatz zur obligatorischen Rente und zur Betriebsrente eingeführt. Im Rahmen der weiteren Rentenreform gewinnt diese Art der ergänzenden Vorsorge zunehmend an Bedeutung.

Die Basisrente bietet vor allem Selbständigen und Selbständigen die Chance, eine fundierte Privatrente aufzustellen. Hochverdienende Pflichtversicherte der Rentenversicherung haben aber auch die Chance auf eine Zusatzversorgung. Allerdings gibt es auch zu beiden Vorsorgemodellen ablehnende Sätze. Die Hauptkritik an Vorsorgeprodukten sind die höheren Preise.

An der Riester-Rente wird auch kritisiert, dass das Referenzalter bis zur Rentabilisierung der Modelle sehr hoch ist. Zusätzlich wird die nachträgliche Rente der Grundversicherung gutgeschrieben. Deshalb macht die Privatvorsorge für diese Menschen wenig Sinn. Allerdings ist zu beachten, dass die Rentenversicherungsbeiträge auch mit dem Tode erlöschen.

Es kann auch hier der Fall eintreten, dass der eingezahlte Betrag wesentlich über der Höhe der Rentenzahlungen liegt. Die folgende Übersicht bewertet beide Modelle hinsichtlich ihrer Möglichkeiten und Leistungen. Damit haben Sie eine Grundlage, um Entscheidungen über Ihre eigene Lebenssituation zu treffen. Dieser Eintrag wurde am Thursday, 10. December 2015 um 16:49 veröffentlicht und ist abgelegt unter Pensionen, Vorsorge, Gesicherte Anlagen.

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