Rente Selbständige

Ruhestand Selbständige

Freiberufler in der Rentenversicherung.... obligatorisch in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Sie als Selbständiger müssen im Bereich der Sozialversicherung besondere Aufmerksamkeit schenken. Ruheständler und Selbständige auf der Seite und Überprüfung der Rechtfertigung für den Ausschluss oder die Aufnahme von (Solo-)Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung.

Selbständig sein und für das hohe Lebensalter sorgen - so funktioniert's.

Die Einkünfte vieler Selbständiger sind sehr unterschiedlich. Häufig ist am Ende des Monats nicht mehr viel übrig, um für den Ruhestand zu sorgen. Um die Selbständigen nicht von Altersarmut zu befreien, haben sich Gewerkschaft und SPD in ihren Koalitionsgesprächen auf eine Rentenversicherung für Selbständige eingelassen. 60 bis 80 -Stunden-Wochen, viel Geld und kaum Reserven - gerade Selbständige in jungen Jahren haben oft nicht den Kopf über die Alterssicherung oder den Finanzrahmen für eine Pensionskasse.

Laut der staatlichen Pensionsversicherung sind derzeit rund drei Mio. Selbständige nicht obligatorisch in einem Pensionssystem versichert. Bei Selbständigen wird die gesetzliche Pensionskasse zukünftig obligatorisch, sofern sie über keine anderen insolvenz- und pfandfesten Pensionspläne verfügen, die eine Rente oberhalb der Grundsicherung absichern. Die Initiative, Selbständige versicherungspflichtig zu machen, ist nicht unbekannt.

In den Plänen der ehemaligen Bundesministerin für Arbeit Ursula von der Leyen (CDU) war bereits ab 2013 die Verpflichtung der Selbständigen zur Einlage in eine Pensionsversicherung vorgesehen. Nach Angaben der deutschen Pensionsversicherung ist das Altersrisiko für Selbständige in der Grundversicherung zweimal so hoch wie für Arbeitnehmer. Die obligatorische Pensionsversicherung soll hier Abhilfe schaffen. In diesem Fall ist die Pensionsversicherung ein wichtiger Bestandteil.

Der Ertrag der staatlichen Rente beträgt derzeit im Durchschnitt über drei Prozentpunkte. Bei der Beitragszahlung zur Pensionskasse können Sie ein umfassendes Paket an Leistungen in Anspruch nehmen. Für den Versicherungsschutz steht Ihnen ein umfassendes Paket zur Verfügung. Hierzu gehören: Rentenzahlungen im Rentenalter, Ansprüche auf Rehabilitierung, Übergangszahlungen oder Weiterbildungsleistungen und Deckung bei Erwerbsminderungen. Obligatorisch versicherte Selbständige können auch für eine Riester-Zusatzrente Zuschüsse auszahlen.

Schließlich werden die Erziehungszeiten bei der Berechnung der Rente mitberücksichtigt, auch wenn die Versicherungsnehmer während dieser Zeit keine Beitragszahlungen an die Pensionsversicherung geleistet haben. Dies und weitere Infos zur Alterssicherung können Sie in unserer Brochüre "Altersvorsorge für alle" kostenlos herunterladen. Der Versicherungszwang für Selbständige besteht mit der Gründung eines Unternehmens oder bei einem nachträglichen Antrag mit dem Zugang bei der Pensionskasse.

Junge Berufstätige haben die Chance, die Hälfte des regulären Beitrags für die ersten drei Jahre nach Beginn der Selbstständigkeit zu bezahlen. Die folgenden Beträge sind für die neuen Länder gültig: Normaltarif 566,37 EUR pro Monat, halbe Miete: 283,19 EUR. In den neuen Bundesländern beträgt der Normalsatz 501,27 EUR bzw. 250,64 EUR pro Kalendermonat für 2018.

Erfolgsabhängige Beiträge: Die Selbstversicherten haben die Option, abhängig vom Standardbeitrag einen beitragsabhängigen Betrag zu erstatten. Die Mindesthöhe ergibt sich aus dem derzeit gültigen Rentenversicherungstarif von 18,6 bis 450,00 EUR. Sie beläuft sich auf 83,70 EUR für alle Länder. Die maximale Monatsrate liegt in den neuen Ländern bei 1.209,00 EUR und in den neuen Ländern bei 1.078,80 EUR (ab 2018).

Wenn Sie sich einmal für eine Pflichtversicherung in der obligatorischen Pensionsversicherung entscheiden, können Sie diese nicht einfach wieder abgeben. Erst wenn man die Selbständigkeit aufgibt, ist es vorbei. Das Gesuch muss innerhalb von fünf Jahren nach der Selbständigkeit eingereicht werden. Selbständige, die weder pflichtversichert sind noch eine Pflichtversicherung abschließen wollen, können ihre Altersversorgung auch auf freiwilliger Basis in die Pensionskasse einbringen.

Dies ist z.B. dann sinnvoll, wenn während der Ausbildungszeit oder der Erziehung von Kindern Forderungen aus der staatlichen Altersversorgung erhoben wurden. Sie erlöschen, wenn die Mindestversicherungsverpflichtung von fünf Jahren noch nicht durchgesetzt ist. Selbständige stellen nach der Mindestdauer von fünf Jahren nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Überlebenden Forderungen im Falle des Todes sicher.

Alle in Deutschland lebenden Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Deutschland lebende Ausländer können auf freiwilliger Basis in die gesetzlichen Rentenversicherungen einbezahlt werden. Freiwillige Versicherungsnehmer können die Beitragshöhe selbst festlegen und im aktuellen Versicherungsverhältnis variabel ausrichten. Bei der Einzahlung kann der Selbständige zwischen Monatszahlungen oder einem jährlichen Beitrag pro Jahr auswählen.

Beitragszahlungen für das vergangene Jahr können bis zum Stichtag des folgenden Jahres geleistet werden. Der Mindestversicherungsbeitrag für Selbständige wird wie bei der obligatorischen Versicherung auf Basis des derzeitigen Rentenversicherungsbeitrags von 18,6 bis 450,00 EUR - 83,70 EUR pro Kalendermonat berechnet. Die Höchstsumme für alle Länder beläuft sich auf 1.209,00 EUR.

Der Betrag und die Zahl der später gezahlten Beträge bestimmen die individuelle Auszahlung. Bei einer Jahresprämie von EUR 10000 sichert sich der freiwillige Versicherungsnehmer eine Pensionsanwartschaft in der Pflichtversicherung von EUR 44,05 pro Monat. Im Übrigen: Freiwillige Versicherungsnehmer können ihre Versicherungen bei der obligatorischen Pensionsversicherung zu jeder Zeit auflösen.

Selbständige, die weder Pflicht- noch Freiwilligenbeiträge zur Pflichtversicherung entrichten, können mit der Grundrente, der so genannten Rürup-Rente, Vorsorge treffen. Dies ist eine Privatrente, die vom Staat durch steuerliche Vergünstigungen subventioniert wird. Dabei gibt es sowohl die klassischen Vorsorgepläne mit konservativer Orientierung als auch die fondsgebundenen Vorsorgepläne, bei denen die Renditen eine grössere Bedeutung haben können.

Steuervorteil: Die Rentenbeiträge zur Rürup-Rente sind während der Spar- und Ausschüttungsphase abzugsfähig. Mit einem maximalen Beitrag von 23.712 EUR (47.424 EUR für die gemeinsame Veranlagung) können derzeit 86 % für steuerliche Zwecke beansprucht werden (Stand: 2018). Wem ein Rürup-Vertrag lohnt: Die Grundrente ist besonders für hochverdienende Selbständige zur Altersversorgung geeignet, die den Steuervorteil nutzen wollen.

Selbständige sollten zu Beginn ihres Arbeitslebens überprüfen, wie viel ihnen zur Verfuegung steht und ob sie von staatlicher Steuerverguenstigung profitiert haben. Eine Auszahlung der Rente ist nicht möglich. Selbständige können neben der Pflichtversicherung und der Basisrente Rürup auch mit einer reinen Privatrente für das hohe Lebensalter absichern.

Selbständige müssen auch dafür sorgen, dass die Privatvorsorge gegen Insolvenz und Beschlagnahme geschützt ist und eine Rente über die Grundversicherung hinaus ermöglicht wird. Allerdings wird die Rente während der Ausschüttungsphase niedriger besteuert. Laut einer Studie der Stiftung Warentest ist die Privatvorsorge mit der staatlichen Altersversorgung und der Rüruper Basisrente in Bezug auf Leistungsumfang und Rentabilität nicht Schritt halten können.

Im Übrigen: In einer Notsituation können sich die Versicherten den Rückkaufwert ihrer persönlichen Vorsorge auch während der Dauer ausbezahlt haben.

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