Sonstige Rückstellungen

Übrige Rückstellungen

Auf der Passivseite der Bilanz sind unter "Rückstellungen" die "Sonstigen Rückstellungen" ausgewiesen. Eine solche Regelung kann als Fangartikel verstanden werden: Die sonstigen Rückstellungen sind in der Bundesrepublik Deutschland ein wichtiges Finanzinstrument. sind als sonstige Verbindlichkeiten (abgegrenzt) zu bilanzieren. Viele übersetzte Beispielsätze mit "sonstige Rückstellungen" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für englische Übersetzungen.

Erläuterungen nach HGB: 3.7.2 Wichtige sonstige Bestimmungen | Finanzamt Professional | Finanzen

Rückstellungen, die in der Konzernbilanz nicht separat unter dem Punkt "Sonstige Rückstellungen" auszuweisen sind, sind zu erklären, wenn sie nicht unwesentlich sind; kleine Unternehmen sind von der Offenlegungspflicht nach 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB ausgenommen. Die Tatsache, dass sich 285 Nr. 11 HGB auf andere Vorschriften bezieht, ist eine ursprüngliche Offenlegungspflicht, die im Konzernanhang explizit geregelt ist.

Der Ausweis bezieht sich nur auf den "Sammelposten" gemäß 266 Abs. 3 B. 3 HGB ("Sonstige Rückstellungen") und nur soweit der Posten nicht bereits in der Konzernbilanz gemäß § 265 Abs. 5 HGB (weiter) aufgegliedert ist. Die Bilanzpositionen "Rückstellungen für Rückstellungen für Pensionen u. ä. Verpflichtungen" ( 266 Abs. 3 B. 1 HGB) und "Steuerrückstellungen" ( 266 Abs. 3 B. 2 HGB) sind vor diesem Hintergrund nicht ausweispflichtig, da sie bereits separat ausgewiesen werden.

Bei der Erläuterung im Konzernanhang ist die Zusammenstellung der übrigen Rückstellungen anzugeben. Dazu ist mindestens ein Hinweis auf Natur und Umfang der (wesentlichen) Rückstellungen erforderlich[2]. Die Einteilung in Vorsorgearten oder -kategorien erfolgt nach Wahl des bilanzierenden Unternehmens unter Beachtung des Verständlichkeitsprinzips. Auf eine weitere Begründung der Bildung von Rückstellungen kann in der Regel verzichtet werden.

Wenn sich der Rückstellungsgrund jedoch nicht bereits aus der Beschreibung der Art der Rückstellung ergeben sollte, sind weitere Angaben erforderlich[3]. Ein vollständiger Ausweis der Bilanzposition nach Art der Rückstellung unter Nennung des entsprechenden Einzelbetrages, z. B. in tabellarischer Aufstellung (Rückstellungsspiegel), ist nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht erforderlich. Abb. 4 zeigt ein Beispiel für den Struktur und die Inhalte eines Reset-Spiegels.

Die wichtigsten Einzelwertberichtigungen sind entweder in Absolutbeträgen oder - wie im nachfolgenden Beispiel - in Prozenten anzugeben[4]. Der Umfang, in dem die Angaben den gesamten Betrag der übrigen Rückstellungen umfassen, ist irrelevant[5]. Die übrigen Rückstellungen in Höhe von 1,0 Mio. Euro betreffen zu rund 45 Prozent die Personalkosten, zu 10 Prozent Garantiekosten und zu 40 Prozent die Schadensrisiken aus einem Schadenersatzprozess.

In Anbetracht der mangelnden Informationen über die Größenordnung in Relation zu den erwähnten Einzelbestimmungen muss die Rechtskonformität des nachfolgenden Beispieles aus der Meldepraxis mindestens in Frage gestellt werden: Sonstige Rückstellungen wurden im wesentlichen für Ferienansprüche, Jahresabschluss- und Prüfkosten sowie Beiträge an die Berufsgenossenschaft angesetzt. In den übrigen Rückstellungen sind im wesentlichen Rückstellungen für offene Forderungen, Personalkosten und Garantien enthalten.

Sie machen 90% der übrigen Rückstellungen aus. Von den drei Posten entfällt rund ein Drittel auf Rückstellungen für offene Forderungen und Garantien, davon rund 30 Prozent auf Rückstellungen für offene Forderungen. Reine mündliche Äußerungen sind nur dann ausreichend, wenn die übrigen Bestimmungen nur eine sachliche Bestimmung enthalten.

Der in großen Teilen der Literatur geäußerte Standpunkt, dass in der Regel keine quantitativen Informationen benötigt werden und eine reine mündliche Beschreibung der Grössenordnung ausreicht[6], scheint dagegen nicht durchführbar, wenn es mehrere signifikante Bereitstellungsarten gibt. Bei den übrigen Rückstellungen handelt es sich im wesentlichen um Personalrückstellungen. Durch die Verwendung des Begriffs "überwiegend" ist offen, ob der verbleibende Restbetrag der übrigen Rückstellungen weitere bedeutende Einzelwertberichtigungen für....

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