Wenn von sicheren Geldanlagen die Rede ist, werden neben Festgeld und Tagesgeld auch immer …
Besteuerung Rürup
Steuern RürupDie Besteuerung einer BU Pension - Netz unabhängiger Finanzdienstleister
Oft finden sich mit Interessenten/Neukunden bereits existierende Kontrakte, die im Notfall nur wenig Schutz gewähren. Ich möchte in diesem Kontext heute einen Aspekt ansprechen, der für die meisten unserer Auftraggeber viele Fragestellungen wirft. Die versicherte BU-Rente ist immer eine Brutto-Rente. Abgesehen von den Abgaben für die gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen sind natürlich auch Abgaben zu entrichten.
Aber wie wird eine Privatrente besteuert? BU-Rente ist weder steuerbefreit noch zu 100% steuerpflichtig. Es ist zu differenzieren zwischen der BU-Rente innerhalb der sogenannten III. Ebene der Altersversorgung (das sind eigenständige BU-Versicherungen bzw. -Zusatzversicherungen, die an eine Risiko-Lebensversicherung oder eine Kapital-Lebensversicherung oder eine -Privatrente gebunden sind) und der I. Ebene der Altersversorgung (Basisrente bzw. Rürup-Rente).
Lassen Sie uns zunächst auf die BU-Pension im Zusammenhang mit der III. Bei der BU-Pension handelt es sich um eine verkürzte Lebensrente. Vielleicht ist Ihnen der Ausdruck "Einkommenssteuer" aus dem Gebiet der Privatrente (Schicht III) bereits bekannt. Im Gegensatz zur Privatrente ist die Verdienstbeteiligung jedoch nicht das Renteneintrittsalter der Versicherungsnehmerin, sondern die erwartete Auszahlungsdauer der Pension, d.h. der Zeitpunkt zwischen dem Eintritt der Rentenzahlung der BU und dem vertragsgemäßen Ende der Rentenzahlung der BU.
Nachfolgendes Beispiel soll die Situation verdeutlichen und bezieht daher nur die BU-Rente und keine weiteren Erlöse ein: Die BU-Rente: Der effektive Steueraufwand basiert auf dem individuellen Steueraufwand des Klienten basierend auf dem zu besteuernden Einkommen. Was ist mit der Grundrente (Rürup-Rente)? Besteuerung nach § 22 EStG.
Die Bemessungsgrundlage für den Steueraufwand ist das Jahr des Rentenbeginns. In dem Jahr der Grundrente (2005) wurde der Satz auf 50% festgelegt. Für einen 25-jährigen Versicherten, der im Alter von 40 Jahren (2027) eine Rente bezieht, liegt die Steuerquote bereits bei 87%. Wiederum wird die effektive Steuerlast auf der Grundlage des individuellen Steuersatzes des Klienten auf der Grundlage des zu besteuernden Gewinns berechnet.
Berücksichtigen Sie auch, ob es für Sie in diesem Kontext wirklich Sinn macht, eine BE-Versicherung im Sinne einer Basisrente/ruhrup-Rente abzuschliessen.