Für eine erfolgreiche Geldanlage ist es wichtig, die infrage kommenden Anlageprodukte zu verstehen …
Rürup oder Gesetzliche Rentenversicherung
Rentenversicherung Rürup oder gesetzliche RentenversicherungStatutarische Pension
Bis auf Rürup und Privatrenten sieht die gesetzliche Rentenversicherung in den derzeitigen Untersuchungen der Stiftung Warentest gut aus. Die Selbstständigen sollten daher bei der Alterssicherung nicht nur an die privaten Möglichkeiten denken, sondern auch die Möglichkeiten der gesetzlichen Rentenversicherung ausloten. Bei der Prüfung der Fachzeitschrift Finanzztest wurde davon ausgegangen, dass ein Selbständiger in den zehn Jahren vor der Pensionierung 40.000 EUR in seine Altersversorgung einbezahlt hat.
Alle kalkulierten Variationen zeigten, dass die "legale" alle privaten Renten übertrifft. Mit der Option "10 Jahre Auszahlung von je 4000 Euro" beispielsweise führt eine Privatrente Rürup mit Hinterbliebenenversicherung zu einer späteren monatlichen Auszahlung von 116 Cent. Die gesetzliche Rentenversicherung ist dagegen verpflichtend und kosten nicht mehr als 171 EUR.
Die klassischen privaten Renten haben ähnliche Ergebnisse wie die Rüruprente. Weil die Abgaben jedoch nicht von der Besteuerung abgezogen werden können, sollte sich diese Möglichkeit für viele Selbständige überhaupt nicht auszahlen. Mit unserem Taschenrechner "Rentenversicherung - freiwillig Beiträge" erfahren Sie, welche Beträge für die künftige Altersvorsorge anfallen. Bei den Beiträgen zur Rentenversicherung bestehen die selben steuerlichen Vorteile wie bei der Rürup-Rente:
Sie können bis zu einem Höchstbetrag von 23.712 EUR (2018) pro Jahr einbehalten werden. Wer im Jahr 2018 10.000 EUR in die Pensionskasse zahlt, kann somit 8.600 EUR von der Besteuerung abziehen und je nach Einkommensniveau und Progression mehr als 3000 EUR an Steuern einsparen.
Würden beispielsweise die derzeitigen jährlichen Höchstbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung - also 140.000 EUR (14.000 x 10 =) - für zehn Jahre einbezahlt, würde sich die gesetzliche Monatsrente um fast 600 EUR erhöhen. Eine Rürup-Pension würde 400 EUR pro Monat ergeben. Im Jahr 2018 beträgt die gesetzliche Einkommensgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung TEUR 7.000 und der Satz der Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozentpunkte.
Der ( (jährliche) Maximalbeitrag (78.000 x 18,6 Prozentpunkte =) beträgt 14.508 EUR. Allerdings sind auch deutlich geringere Beträge möglich. Die Mindesteinlage beträgt 83,70 EUR (berechnet als 450 EUR x 18,6 %). Die freiwilligen Beitragszahlungen werden - ebenso wie die obligatorischen Beitragszahlungen - in Vergütungspunkte umgewandelt.
Verdienen Sie im Jahr 2018 exakt den durchschnittlichen Verdienst aller Versicherungsnehmer - also (vorläufig) 37.873 EUR - und haben Sie entsprechend Beitragszahlungen geleistet, erhalten Sie eine Zahlstelle angerechnet. Diejenigen, die 2018 nach dem Höchstbetrag (14.508 Euro) bezahlt haben, erhalten 2,06 (78.000 dividiert durch 37.873) Ausgleichspunkte. Gegenwärtig sind die Vergütungspunkte in den neuen und neuen Ländern noch verschieden hoch, aber die westlichen Werte gelten immer für Selbstbeteiligungen.
Eine Gebühr Punkt West beträgt derzeit 31,03 EUR. Hinweis: Wenn Sie viel Kapital zur Hand haben - zum Beispiel aus einer Vererbung oder durch Zahlung einer Lebensversicherung - stoßen Sie an die Grenze der bei der Rentenversicherung maximal möglichen Auszahlungsgrenze. Sie können sich für eine Mischung aus staatlicher und privater Altersvorsorge entschieden haben.
Im Gegensatz zur Privatrente sieht die gesetzliche Rentenversicherung auch eine Erhöhung der Rente für Kindererziehungszeiten oder die Betreuung von Angehörigen vor. Im Regelfall wird kein Anwartschaft auf eine Invalidenrente durch einen freiwilligen Beitrag erworben. Bei manchen Selbständigen kann es auch Sinn machen, anstelle von freiwilligen Beiträgen Zwangsbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen.
Bei den meisten Selbständigen, aber auch bei der Hausfrau und natürlich bei den Hausmännern ist eine Selbstversicherung denkbar. Andererseits heißt das, dass jeder, der sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet - auch in einem pensionsversicherungspflichtigen Mini-Job - oder Selbständige (z.B. Kunsthandwerker oder Künstler) versichert ist und somit Pflichtversicherungsbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, nicht freiwillig versichert werden kann.
Soweit Empfänger einer Alterspension eine Vorruhestandsrente erhalten und noch nicht das ordentliche Renteneintrittsalter erreichen (derzeit: 65 Jahre und sechs Monate), haben sie das Recht, freiwillig einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Seit dem 1. Juli 2017 sind auch für Pensionäre, die das ordentliche Renteneintrittsalter erreichen, die freiwilligen Beitragszahlungen möglich.
In diesem Fall haben Sie das Recht, ab dem Zeitpunkt der Änderung freiwillig einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Beispiel: Sie bewerben sich im Jänner 2018 um die Änderung einer 99-prozentigen Teilrentenzahlung. Diese Änderung der Teilrenten erfolgt im folgenden Kalendermonat, d.h. im März 2018. Dies gibt Ihnen das Recht, ab dem Jahr 2018 freiwillig einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu können.
Mit den freiwillig gezahlten Beiträgen erhalten Sie dann ab Jänner 2019 eine Rentenerhöhung. Wenn Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen wollen, sollten Sie eine Selbstbeteiligung beantragen (Formular V0060). Das Gesuch muss bis spätestens 3. eines jeden Monats eingereicht werden, um für das vergangene Jahr Beitragszahlungen leisten zu können.