Beitragsbemessungsgrenze

Bemessungsgrenze

Dies ist die Grenze, bis zu der die Sozialversicherungsbeiträge aus dem Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer berechnet werden. Eine wichtige Grenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, ist die Beitragsbemessungsgrenze. Für Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind keine Beiträge zu entrichten. Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.

Beitragsbemessungsgrenze und Berechnungswerte - Soziale Sicherheit 2018

Der Sozialversicherungsbeitrag 2018 bildet die Bemessungsgrundlage für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Das Kabinett hat Ende September 2017 eine diesbezügliche Verfügung erlassen; die Genehmigung des Bundesrats ist nur eine Formalität. Der Gehaltstrend im Jahr 2016 bildet die Ausgangsbasis für die Zahlen für 2018: Die Tendenz war erfreulich und die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherungen sowie die Kranken- und Pflegesicherung steigt entsprechend an.

Diese Zahlen resultieren daraus, dass die Gehälter in den neuen Ländern im Jahr 2016 um 2,33% und in den neuen Ländern um 3,11% zunahmen. Daraus werden die Einkommensgrenzen berechnet. Die Referenzwerte im Jahr 2017 betrugen 2.975 EUR pro Kalendermonat im westlichen und 2.660 EUR im östlichen Teil.

Der Referenzwert wird im Jahr 2018 auf EUR 3045 pro Monat im Westteil und EUR 2695 pro Monat im Ostteil anheben. Der Referenzwert für die Kranken- und Krankenpflegeversicherung ist deutschlandweit gültig. Im Jahr 2017 betrug die Versicherungssumme 57.600 EUR pro Jahr und wird 2018 auf 59.400 EUR pro Jahr anwachsen.

Der Einkommensgrenzwert legt fest, bis zu welcher Beitragshöhe die Sozialversicherungsbeiträge prozentual steigen. Bei Mitgliedern, deren Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, erhöht sich der Beitragssatz nicht weiter. Für die Sozialversicherungszweige ist die Beitragsbemessungsgrenze anders. In der Kranken- und Krankenpflegeversicherung betrug sie 2017 4.350 EUR pro Tag und wird 2018 auf 4.425 EUR steigen.

In der Renten- und Arbeitslosigkeitsversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 6.350 auf 6.500 EUR pro Jahr. Sie wird in den neuen Ländern von 5.700 EUR auf 5.800 EUR pro Jahr anwachsen. Mit den Beitragssätzen wird der Prozentsatz des Arbeitsentgelts festgelegt, den die gesetzlichen Versicherten in die Sozialversicherungen einbezahlt haben.

Dieser Prozentsatz kann nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze steigen. Die Beitragssätze zur Krankenkasse betragen seit 2015 14,6% des Bruttoverdienstes. Die Beitragssätze für die Langzeitpflegeversicherung betragen 2,55%, für Personen ohne Kinder ab 23 Jahren 2,8%, für die Pensionsversicherung 18,7% und für die Arbeitslosigkeit 3,0%. Klein- und Mittelbeschäftigte mit einem Minijob bezahlen in Deutschland keine Sozialabgaben bis zu einem Monatsgehalt von 450 EUR.

Jeder, der zwischen 450,01 und 850 EUR im Monat einnimmt, hat einen "Midijob". Dabei zahlt der Dienstgeber die gesamten Sozialversicherungsbeiträge, aber der Dienstnehmer zahlt nur einen reduzierten Anteil der Renten. Temporäres DurchschnittsgehaltIn der Pensionskasse entsprechen die vorläufigen Durchschnittsgehälter dem Durchschnittsbruttogehalt eines Mitarbeiters im Jahr 2016 sie wurden auf 37.873 EUR pro Jahr festgesetzt.

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