Wer sein Geld breit gestreut anlegen will, kommt um eine Anlage in Fonds nicht herum. Denn er tut …
Staatliche Zulagen Riester
Riester-StaatszulagenWegweiser: Riester-Rente als staatliche Ergänzung
Seit einigen Jahren gibt es die staatliche Unterstützung für die betriebliche Altersversorgung in der Riester-Rente. Dieser wird unter gewissen Voraussetzungen in Bonussen an den Sparenden ausgezahlt. Der staatliche Zuschuss in der Riester-Rente orientiert sich am Alterseinkommensgesetz und wird seit einigen Jahren vom Bund an Mitarbeiter ausgezahlt, die eine Privatvorsorge für ihre Altersversorgung anstreben.
Mit den Zuschlägen in Gestalt der Riester-Rente soll somit allen Mitarbeitern ein Ansporn gegeben werden, sich bei der Pensionierung nicht nur auf die gesetzliche Altersvorsorge zu verlassen, sondern auch eine Privatvorsorge zu errichten. Jeder Mitarbeiter, der jährlich mind. 60 EUR in einen Privatsparvertrag zahlt, hat Anrecht auf die Riester-Rente.
Es wird zwischen dem so genannten Grundgeld und dem Kindergeld unterschieden. Mit dem Grundbonus müssen Sie vier Prozentpunkte Ihres Verdienstes (oder mehr) als Einlage in einen großen Bausparvertrag einbringen, um den Zuschuss in voller Höhe von 154 EUR pro Kopf zu bekommen. Hat der eine Ehepartner Anrecht auf den Riesterzuschuss für verheiratete Paare, so kann auch der andere Ehepartner den Zuschuss bekommen, was bedeutet, dass verheiratete Paare einen maximalen Zuschuss in Höhe von 308 EUR bekommen.
Außerdem erhalten Sie für jedes anspruchsberechtigte Mitglied eine Kinderbeihilfe von 185 bzw. 300 ? im Jahr. Bei einer Geburt nach dem 1.1.2008 erhalten Sie 300 EUR, bei einer Geburt vor dem 31.12.2007 185 EUR im Jahr.
Bei der Riester-Rente ist es von Bedeutung zu wissen, dass nicht alle Typen von Bausparverträgen durch die Zuschüsse unterstützt werden, sondern dass die entsprechenden Angebote bestimmten Bedingungen genügen müssen. Wenn dies der Fall ist, werden diese Verträge auch als Riesterfähigkeit bezeichne. Dazu zählt beispielsweise, dass die Zahlung des in den Versicherungsvertrag gezahlten Betrages einschließlich der Riester-Zuschläge gewährleistet sein muss und der Versicherungsvertrag nicht vor Erreichen des Alters von sechzig Jahren ausläuft.
Zusätzlich muss das angesparte Guthaben in einer lebenslänglichen Rente (in der Regel einmal monatlich) ausgezahlt werden. Bei vorzeitiger Kündigung des Riester-Sparvertrages müssen alle bisher vereinnahmten Vergütungen als eine Form der "Strafe" zurückgezahlt werden. Vor allem die privaten Rentenversicherungen, der Bankensparplan, der Bausparvertrag und gewisse Bausparverträge werden als tragfähige Finanzierungsprodukte angesehen.