Rente Angestellte

Pension für Mitarbeiter

Die Mitarbeiter sollen vor allem von den staatlichen Zuschüssen der Riester-Rente profitieren, um die gesetzlichen Rentenlücken auszugleichen. Nicht nur wegen ihrer Förderung macht die Riester-Rente Sinn. Der Riester für Mitarbeiter. Achtung: Lehrer im Angestelltenverhältnis (Mitarbeiter) gehen nicht bis zum Ende des Schuljahres, in. Es wird ein fester monatlicher Beitrag für die Mitarbeiter erhoben.

Eidg. Versicherungsanstalt für Arbeitnehmer

Versicherungsnehmer, die Angestellte sind beschäftigt, selbstständig tätige arbeitnehmerähnliche arbeitnehmerähnliche Lehrkräfte, Pädagogen, Betreuer, Geburtshelfer oder Mutterschaftsbetreuer sowie arbeitnehmerähnliche Selbstständige Freiwillige Versicherungsnehmer, Sozialhilfeempfänger oder Pensionäre, die Beiträge oder Pflichtbeiträge vor der Freiwilligkeitsversicherung, dem Erhalt der Sozialhilfe oder der Rente an die Rentenversicherung nicht bezahlt haben. Gratis Vergleich: Finde den für besten Tarif mit für die Riester-Rente (hier klicken)!

Renten im Öffentlichen Sektor - Selbe Tätigkeit - Unregelmäßige Rente - Benachrichtigung

Häufig machen sie die gleichen Arbeiten am gleichen Ort, zum Beispiel als Lehrkräfte an einer Hochschule oder als Dozenten an einer Hochschule - der eine als Beamte, der andere als Angestellte. Allerdings bestehen zwischen den 1,7 Mio. Beschäftigten im Öffentlichen Dienst und den 3 Mio. Beschäftigten im Öffentlichen Dienst erhebliche Pensionsabgaben.

Die Rentner können sich nach Steuerabzug und Kranken- und Pflegeversicherung auf deutlich mehr Mittel einstellen als ihre Arbeitnehmer. Die Pensionen der 1942 geborenen Beamten, die am 31. Dezember 2007 im Alter von 65 Jahren in den Ruhestand getreten sind, haben wir gegenüberstellt.

Anders als in anderen Studien, z.B. vom Bund der Steuerpflichtigen, die nur die Bruttorenten und die gesetzlichen Renten miteinander vergleicht, beschäftigen wir uns zum ersten Mal mit dem, was nach Abzug von Abgaben und Kranken- und Pflegebeiträgen ausbleibt. Erst ein solcher Abgleich ist Sinn, da Senioren und Ruheständler gleichermassen an ihrem Nettoeinkommen Interesse haben.

Für Singles ist die Kluft besonders groß: Allein stehende Staatsbeamte, die ein durchschnittliches Bruttoverdienst von 2.500 EUR pro Monat erzielen, sind 20 % älter als frühere Arbeitnehmer. Ihre Rente setzt sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen Rente und der Zusatzrente für den staatlichen Sektor zusammen. Für Ledige mit einem Gehalt von 4.000 EUR liegt der Anstieg für die Beamten im Rentenalter bei 16 % (siehe Tabelle).

Ehepaare, die während ihrer Erwerbstätigkeit im Durchschnitt 6 Prozentpunkte mehr verdienen als Rentenempfänger. Wenn sie ein höheres Einkommen hatten (4 105 Euro), sind es 16% mehr. Lediglich Ehegatten mit geringem Einkommen (2.100 Euro) beziehen etwas weniger als Rentner: Die Rente ist um 2 Prozentpunkte niedriger als die gesamte Rente.

Denn ein Ehegatte bezahlt 320 EUR für seine persönliche Kranken- und Krankenpflegeversicherung ungeachtet des Einkommens, ein einzelner Rentner 160 EUR. Durch den höheren Beitragssatz wird die Nettorente der Ehegatten höher belastet und die Abweichung zur Nettogesamtpension der Arbeitnehmer geringer. Dies ist besonders bemerkenswert für Rentner, die während ihrer Erwerbstätigkeit wenig erdient haben.

Im Beispiel hat der Pensionist 34 EUR weniger als der Pensionist. Die Beamten müssen keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Es wird ein Rentensatz von derzeit fast 1,85 % pro Beschäftigungsjahr angewendet und dann mit der Gesamtanzahl der Beschäftigungsjahre verrechnet. Das sind 73,78% für 40 Jahre Dienst. So erhält ein Staatsdiener, der 42 Jahre im Dienst ist, auch 73,78% seines Bruttogehalts vor der Pensionierung.

Bei Neueinsteigern, die wie unsere Modellrentner im Jahr 2007 ihre Tätigkeit einstellen, beläuft sich diese Befreiung auf 299 EUR pro Kalendermonat. Bei den meisten Rentnern dagegen fallen keine Abgaben für die gesetzlich vorgeschriebene Rente und auch für die Zusatzrente für den Beamten an, es sei denn, sie haben ein anderes Einkommen. In der Regel sind die von den Rentnern gezahlten Beträge für die private Kranken- und Pflegesicherung größer als die von den Rentnern für die gesetzlich vorgeschriebene Kranken- und Pflegesicherung.

Nichtsdestotrotz haben die Pensionisten mehr in der Nettotasche als die Pensionisten. Auch in Zukunft wird sich der Unterschied zwischen Rente und Rente nicht verringern. Denn: Jedes neue Rentenjahr muss mehr von seiner Rente besteuern. Auch der Rentenzuschuss für Beamte wird gekürzt, jedoch nicht in dem Maße, in dem der Freibetrag der Rente sinkt.

Seit 2040 werden die gesetzlichen Ruhegehälter in gleicher Weise versteuert. Der Steuerdruck wird nun vor allem die Pensionisten treffen, sie werden dann die Pensionisten und die Pensionisten gleichermassen beanspruchen. Der Zusatzrentenanspruch für den Öffentlichen Dienst sinkt. Nach 1947 Geborene können nicht mehr mit einer so hohen Zusatzpension wie unser Modell 1942 gerechnet werden, weil die seit Beginn des Jahrs 2002 geltende Betriebsrentenreform für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes gilt (vgl. Public Sector: Hope for the pension rule).

Die Höhe der staatlichen Rente wird weiter zurückgehen. Gegenwärtig liegt das Pensionsniveau - also die unbesteuerte Rente, von der die Sozialversicherungsbeiträge in Abzug gebracht wurden - bei rund 53% des durchschnittlichen Einkommens vor Ertragsteuern. Bis 2020 sollen es gut 46% sein. Nach Angaben der Regierung sollen die Rentenreformen der Rentenversicherungen "gleich wirksam" auf die Beamtenpensionen angewandt werden.

Seit 2005 ist beispielsweise die Anerkennung von Studien bei der Ermittlung der Pflichtrente begrenzt. Bisher wurden drei Studienjahre so bemessen, dass die Rente um bis zu 59 EUR pro Jahr angehoben wurde. Seit 2005 wurde dieser Wert schrittweise reduziert und gilt für alle, die 2009 in den Ruhestand treten, nicht mehr.

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