Schiffsfonds galten lange Zeit als Geheimtipp unter Anlegern, die steuerliche Freibeträge bei den …
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Zentralstelle für Altersvorsorge - Home
beim Hauptverband der Rentenversicherung mit Sitz in Brandenburg an der Havel. 2. Durch das Altersguthabengesetz wurden die mit der Unterstützung der freien Vorsorge zusammenhängenden Tätigkeiten auf die ehemalige Bundesanstalt für Arbeitnehmervorsorge (BfA) als Zentralstelle verlagert. Darüber hinaus ist nach dem Rentenversicherungsgesetz die Zentralstelle der Rentenversicherung Bund für die Entgegennahme der Rentenbescheide und deren Weiterleitung an die staatlichen Finanzbehörden zuständig.
Auf Grund der unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen werden Steuerbescheinigungen durch eine Datenübermittlung auf elektronischem Wege abgelöst. Diese Informationen werden im Zuge der Berichterstattung über die Zentralstelle an die Steuerbehörden übermittelt. Die ZfA bietet darüber hinaus das automatische Abfrageverfahren zur Ermittlung der Steueridentifikationsnummer an.
Pflichtversicherung
Sie sind als Unternehmer dazu angehalten, Ihre Beschäftigten bei der Sozialversicherungsanstalt einzutragen. Soziale Sicherheit ist in folgende Teilbereiche unterteilt: 1: Allerdings gibt es gelegentlich Unklarheiten über die Versicherungsverpflichtung, z.B. wenn nicht eindeutig ist, ob ein neuer Angestellter den Charakter eines Angestellten (abhängig Beschäftigter) oder eines Freiberuflers (Selbständiger) hat. Sie ( (bzw. Ihr Mitarbeiter) müssen in diesem Fall ein Anfrageverfahren einleiten.
Dabei wird im Laufe des Prozesses im konkreten Fall abgeklärt, ob eine Versicherung erforderlich ist. Wen soll ich kontaktieren? Kontaktieren Sie dazu die entsprechende Behörde. Kontaktieren Sie dazu die entsprechende Behörde. Kontaktieren Sie dazu die entsprechende Behörde.
Pensionsversicherung
Das Versorgungsamt steht für alle Belange der gesetzlichen Rentenversicherung zur Seite. Zu den weiteren Tätigkeiten der Pensionskasse zählen Welche Voraussetzungen benötigen Sie für Ihren Pensionsantrag? Falls Ihr Konto komplett ist, d.h. keine Lücke besteht, nehmen Sie die folgenden Originaldokumente mit: Zusätzliches: Bei einer Pension wegen Erwerbslosigkeit oder nach Altersteilzeit: Bei einer Schwerbehindertenrente: Bei Hinterbliebenenrenten:
Falls Ihr Konto noch lückenhaft ist, geben Sie uns ebenfalls das entsprechende Original: Sie können sich auch bei den nachfolgenden Ämtern kostenlos informieren und beraten lassen:
Pensionsversicherung
Damit Sie von vornherein, d.h. mit Eintritt des Rentenanspruches, in den Genuss der Altersrente kommen können, ist es notwendig, frühzeitig eine Altersrente zu beantragen, da die gesetzliche Rentenversicherung nur auf Gesuch hin erteilt wird. Bewerbungen werden von unterschiedlichen Gremien angenommen, die auch die notwendigen Formulare und Hilfen bereitstellen.
Verantwortlich ist die Deutsche Rentenversicherung. Darüber hinaus werden alle Antragsformulare der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen - auch für Sanierungsmaßnahmen und Rentenausgleich - ausgestellt oder an die verantwortlichen Einrichtungen übermittelt. Darüber hinaus können Kopien, Fotokopien und Signaturen für Pensionszwecke nach §§ 29 und 30 SGB X unentgeltlich erstellt werden.
Der Zugang zu den Pensionsanträgen und die damit zusammenhängende Hilfestellung beim Füllen und Vervollständigen der Antragsformulare sind kostenlos. Der Eintritt in die Pension ist abhängig von einem fristgerechten Gesuch. Es kann daher ratsam sein, den Gesuch informell - z.B. per Telefon oder E-Mail - einzureichen, um eine eventuelle Abgabefrist einhalten und den frühestmöglichen Eintritt in den Ruhestand zu erwirken.
Sie müssen jedoch immer sofort die vollständig ausgefüllten Antragsformulare und die benötigten zusätzlichen Nachweise einreichen. Bisher wurden Renten ab dem Alter von 60 Jahren gezahlt (reguläre Altersgrenze). Nähere Angaben finden Sie im Netz auf den Internetseiten der Rentenversicherung. Der Versicherte Älteste (Freiwillige) sowie der Bezirk und die Gemeinde liefern die nötigen Antragsformulare, helfen beim Formularausfüllen und erstellen die nötigen Urkunden.
Diese Agenturen sind dazu angehalten, Ihren Auftrag umgehend an die Rentenversicherung durchzugeben.