Riester Rente Hinterbliebenenschutz

Die Riester-Rente für Hinterbliebene

Denken Sie daran, dass Hinterbliebenenschutz Geld kostet und die Renten reduziert. Wie ist es bei allen Riester-Verträgen? Der Nachteil: Der Schutz für Hinterbliebene verbraucht einen Teil der Rendite. Erhaltene Freibeträge und Riester-Steuervorteile bleiben erhalten. In den meisten Fällen können Sie Ihren Hinterbliebenen Schutz gewähren.

Die Riester-Rente im Sterbefall | Wie geht das?

Die Riester-Rente wird im Sterbefall in der Regel auf den Ehegatten umgelegt. Bei unverheirateten Verstorbenen bekommen die Waisenkinder den Arbeitsvertrag mit dem gesparten Betrage. Arbeitsweise im Todesfall: Sterben die Riesternden, bekommen die Nachkommen die Zahlungen zuzüglich der dazugehörigen Zinsen. Sie müssen in diesem Falle aber auch die bis dahin bezogenen Zuschüsse (Riester-Rente) und die Steuervorteile erstatten.

Diese Regelung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer in der Pensionsphase, d.h. nach Zahlungsbeginn, stirbt. Haben die überlebenden Erbberechtigten weiterhin selbst Ansprüche auf Kindergeld, können sie die ererbte Riester-Rente oder das verzinsliche Guthaben in eine Kinderrente wandeln. Will der Ehegatte die Auszahlung des gebildeten Kapitals nicht, erhält der Erbe das bis zu diesem Datum eingesparte und verzinsliche Guthaben.

Aber auch hier gilt die Rückzahlungsmodalität für Steuervorteile und Freibeträge. Stirbt die Versicherten nach Beginn der Zahlung, bekommen die Begünstigten in der Regel nichts, wenn keine weiteren Verträge abgeschlossen wurden. Eine andere Situation ergibt sich, wenn im Vertrag eine Pensionsgarantiezeit vereinbart wurde. In diesem Falle beziehen die Erblasser auch im Sterbefall die Pensionsleistungen nach Zahlung der im Vertrag festgelegten Pensionszahlung.

Das betrifft sowohl den Ehegatten als auch die Nachkommen. Für Hinterbliebene besteht bei der Pensionsversicherung eine Zahlungsgarantie von bis zu zehn Jahren. Fällt der Sparende während der Sparphase, haben die Verwandten keinen Rentenanspruch, wenn keine Garantiedauer für die Rente festgelegt wurde. Fällt der Riester-Retter in der Ausschüttungsphase, kann der Ehegatte oder die Tochter die Rente auf sie überweisen und erhält die Rente.

Stirbt der Sparende während der Pensionsphase und ist keine Pensionsgarantiezeit mit dem Leistungserbringer abgesprochen, hat die Riester-Rente keinen Pflichtanteil. Nur in der Sparphase hat die Gastfamilie das Recht auf das verzinsliche Vermögen. Die Riester-Rente kann als eine Art Risikoversicherung dienen, wenn die Garantiezeit für die Rente festgelegt wurde. Damit sind die hinterbliebenen Angehörigen durch die Riester-Rente mitversichert.

In der Regel haben die Nachkommen keinen Anrecht auf die Riester-Rente. Daher sollte eine Bürgschaft für die Weiterführung der Rente für die Verwandten aushandelt werden. Wenn der Versicherungsnehmer während der Sparphase (vor der Pensionierung) verstirbt, bekommt er das angesammelte Vermögen, wenn vor der Pensionierung eine Todesfallleistung zugesagt wurde. Ist der Begünstigte nicht der Ehegatte, müssen Freibeträge und Steuervergünstigungen erstattet werden.

Das bedeutet, dass ein zweiter Arbeitsvertrag für den Ehegatten nicht unbedingt vor dem Tode der Person geschlossen werden muss. Wenn der überlebende Ehegatte eine Kapitalauszahlung anstelle einer Überweisung in den eigenen Rentenvertrag möchte, müssen die Staatszuschüsse erstattet werden. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Auszahlungsphase (Rentenauszahlungsphase), wird die Rente an den Begünstigten ausbezahlt, wenn eine Rentengarantiedauer festgelegt wurde.

Nur der Ehegatte kann ohne Abzug Leistungen erbringen, wenn eine Überweisung in den eigenen Altersvorsorgevertrag (Riester-Rente) erfolgt.

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