Bav Steuern bei Auszahlung

Bayerische Steuern auf Zahlungen

Im günstigsten Fall eine deutlich höhere monatliche Zahlung. steuerliche Regelung und kann das Kapital steuerfrei ausbezahlt werden. Hängt davon ab, welches BAV gewählt wurde. Ist es eine Versicherung, kann ich dort eine Änderung der Zahlung beantragen.

Anwartschaftszeit

Für Versicherungszwecke ist § 312 Nr. 63 StG anzuwenden, der die Beitragshöhe auf 4 Prozent der Einkommensgrenze der gesetzlichen Pensionsversicherung beschränk. Im Jahr 2018 beträgt diese Grenze 4 Prozent von insgesamt 79.000 EUR, d.h. 3.120 EUR pro Jahr oder 260 EUR pro Monat.

Es spielt keine Rolle, ob die Finanzierung der Beitragszahlungen durch Entgeltumwandlungen oder ausschließlich durch den Dienstgeber erfolgt. Die gleiche Obergrenze besteht für die Freistellung der Sozialversicherungsbeiträge. Dieser Jahreshöchstbetrag wird für neue Zusagen ab 2005 um 1.800 EUR angehoben, wenn der betreffende Mitarbeiter nicht bereits von der Pauschalbesteuerung nach 40b EWStG für eine weitere Verpflichtung Gebrauch macht.

Für Nicht-Versicherungswege sind die Beitragszahlungen jedoch steuerfrei, da es für den Mitarbeiter keinerlei Einkommensteuerzufluss gibt. Auch in der sozialen Sicherheit sind die Arbeitgeberbeiträge von den unbegrenzten Beiträgen befreit, während die Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen bei Entgeltumwandlungen auf 4% der Einkommensschwelle in der obligatorischen Altersvorsorge beschränkt ist.

Es gibt auch beträchtliche Differenzen bei der späten Auszahlung der Versicherungsleistungen zwischen dem Versicherungs- und dem Nichtversicherungsweg. Zuwendungen aus einem versicherungstechnischen Umsetzungsweg sind nach 22 Abs. 5 des Gesetzes als sonstiges Einkommen in voller Höhe steuerpflichtig. Für Einmalzahlungen kann kein Steuervorteil geltend gemacht werden.

Für diese Umsetzungsmethoden wird keine Pensionszulage gezahlt. Sofern die Vorteile jedoch aus einer nicht versicherungstechnischen Umsetzungsmethode resultieren, werden sie für steuerliche Zwecke als Folgelöhne angesehen. Daher werden sie gemäß 19 EWStG als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit besteuert, wodurch ein Ruhegeld in Abzug gebracht wird (für ab 2018 laufende Leistungen: 19,2 Prozent der Versorgungsleistung, höchstens jedoch 1.440 EUR pro Jahr, zuzüglich eines Zuschlags von 432 EUR pro Jahr).

Für die nicht versicherungstechnischen Durchführungswege kann bei Einmalzahlungen die günstige fünfte Regel des 34 Abs. 1 Einkommensteuergesetzes genutzt werden, die den Steuerprogressionseffekt - also die Erhöhung des Personalsteuersatzes - deutlich reduziert. Wird die fünfte Regel angewendet, wird die Kapitalspritze nur auf ein Fünftel des ausgezahlten Betrags festgesetzt und die daraus resultierende Abgabe auf das Fünffache erhöht.

Obwohl die ganze Zuwendung auf diese Art und Weise besteuert wird, betrifft der zu verwendende Satz nur ein Viertel der Zuwendung und ist damit wesentlich niedriger. Ungeachtet der Art der Umsetzung sind alle Betriebsrenten in der Regel beitragspflichtig. Die Renten- und Arbeitslosigkeitsversicherung ist im Pensionsalter nicht mehr obligatorisch, so dass nur noch Beitragszahlungen an die Kranken- und Langzeitpflegeversicherung (KVdR) fällig werden, aber nur, wenn der Pensionär dort eine gesetzliche oder freiwillige Versicherung, d.h. keine private Krankenversicherung hat.

Für einmalige Sozialleistungen gibt es eine günstige Umwandlungsregel: Es gibt auch eine Befreiungsgrenze für besonders geringe betriebliche Altersversorgungsleistungen. Die Befreiung beträgt ein zwanzigstes Drittel des Referenzwertes für die Sozialversicherungen, d.h. 152,25 EUR für 2018. Unterschreiten alle monatlich fälligen Pensionsleistungen (oder die fiktive Auszahlungsbeträge für Kapitalleistungen) diese Obergrenze, werden keine KVdR-Beiträge erhoben.

Bei Überschreitung des Limits - auch nur leicht - sind jedoch alle Vorteile vollständig einbezahlt. In der Betriebsrente wird seit 2005 allmählich auf die nachgelagerte Versteuerung umgestellt, die im Jahr 2040 vollständig vollzogen sein wird. Die Vorteile für die Mitarbeiter: Sie können während ihres Berufslebens eine eigene Vorsorgeeinrichtung ohne Steuern aufbauen - im Gegenzug werden die später erbrachten Sozialleistungen erstattet.

Allerdings ist diese Vorschrift sehr günstig, da im hohen Lebensalter in der Regel ein wesentlich geringerer Satz zur Anwendung kommt. Müssen Sie nicht rechtzeitig Steuern bezahlen, wenn Sie sie nicht mögen?

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