Private Equity Fonds

Beteiligungskapitalfonds

Die Beteiligung von Private Equity-Fonds an deutschen Unternehmen ist ungebrochen. Private-Equity-Fonds sammeln Geld von Investoren und erwerben so ein Portfolio von Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen. Das Emissionshaus MPC Münchmeyer Petersen Capital bietet einen neuen Private Equity Dachfonds an. Die MPC Global Equity VIII GmbH & Co. Private Equity Fonds wurden in den 70er Jahren in den USA und Großbritannien gegründet.

Und was ist ein Private-Equity-Fonds?

Und was ist ein Private-Equity-Fonds? Private Equity ist eine Art der Finanzierung von Firmen, die in Amerika und England eine lange Geschichte hat, während sie in Europa und Asien noch relativ junge ist. Vielversprechende Firmen werden zielgerichtet unterstützt und sind so in der Lage, ihre erklärten Entwicklungs- und Entwicklungsziele sicher zu erfüllen.

Nach Abschluss dieses Schrittes werden die erworbenen Aktien entweder profitabel veräußert oder die entsprechende Zielgesellschaft an die Börse gebracht. Vielfach geht die Förderung der Zielfirmen über die Förderung hinaus und beinhaltet eindeutig auch betriebswirtschaftliche Beratungen. Private-Equity-Fonds beteiligen sich an einzelnen oder mehreren Zielgesellschaften, denen nach eingehenden Untersuchungen ein hohes Wachstum gewährt wird.

Privatanleger beteiligen sich sowohl am Ertrag der Zielunternehmen während der Dauer der Beteiligung als auch am Endgewinn aus dem Verkauf von Aktien oder der Börsenplatzierung. Die vor allem auf die Basel-II-Vorschriften zurückzuführende Verschärfung der Kreditvergabepolitik in Europa hat die Aufnahme externer Kapitalgeber in den Aktionärskreis im Bereich Private Equity erheblich erhöht.

Derzeit gibt es am Kapitalmarkt eine große Anzahl von attraktiven Private Equity-Fonds, deren Zielfirmen ein breites Spektrum von Industrien, Orten und Entwicklungsstadien umfassen. Private-Equity-Projekte konzentrieren sich im Unterschied zu Venture-Capital-Finanzierungen auf Firmen, die bereits über die Gründungs- und Produktentwicklungsphase hinauswachsen.

Dies gibt interessierten Investoren die Gelegenheit, die Unternehmenszahlen der Zielunternehmen im Detail zu studieren und ihre Wertentwicklung zu bewerten, bevor sie sich für die Übernahme der entsprechenden Aktien entscheiden.

Private-Equity-Fonds - Erträge aus der Verwaltung von Vermögenswerten oder kommerziellen Anlagen?

Private-Equity-Fonds (PE-Fonds) sind regelmäßige Partnerschaften, die Kapital von Kapitalgebern einwerben. Dies führt zu Ausschüttungen, vor allem Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, seltener zu einer Verzinsung. Die Steuerlast und die formalen Steuererklärungsverpflichtungen der Kapitalanleger sind davon abhängig, ob ein PE-Fonds (i) Erträge aus der "privaten Vermögensverwaltung" erhält, die regelmässig nachgefragt wird und wird, oder (ii) "kommerzielle Erträge", die einer Betriebsstätte zurechenbar sind.

In jedem Fall kann die Pressemitteilung des BFH vom 27.10.2011 zu diesem Ergebnis so verstanden werden, als hätten die Investoren eines PE-Fonds "regelmäßige kommerzielle" Erträge erzielt, die einer der operativen Einheiten des Fonds zugeschrieben werden können, auch wenn der Fonds kein eigenes Amt und keine eigenen Mitarbeiter hatte, sondern seine Geschäftstätigkeit über eine Verwaltungsgesellschaft abwickeln ließ.

Für den ausländischen Investor eines inländischen Fonds oder auch für einen reinen deutschen Fonds hätte dies einen Nachteil bei der Gewinnbesteuerung aus dem Verkauf von Beteiligungen. Ebensowenig können wir sehen, welche vermeintlichen Steuervergünstigungen für die ausländischen Kapitalanleger nun grundsätzlich in Zweifel gezogen werden. Stimmt es, dass in einem PE-Fonds regelmässig Erträge aus kommerziellen Einrichtungen erzielt werden, so sind die Konsequenzen in der Realität in vielen Fällen ganz anders als in der Pressemeldung vorgeschlagen.

Bisher wurden Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne von Investoren über Private-Equity-Fonds grundsätzlich als Kapitalerträge versteuert. Private-Equity-Fonds - im In- und Ausland werden in der Regel als Vermögensverwalter und volltransparente Unternehmen betrachtet. Würden diese Erträge zukünftig als Erträge aus gewerblichen Betriebsstätten bewertet, weil der Fonds als kommerziell zu klassifizieren wäre, hätte dies in den jeweiligen praktischen Fällen folgende Konsequenzen:

Ein inländischer institutioneller Investor, der über einen kommerziellen PE-Fonds im Inland Dividende erhält, wäre von der Gewerbeertragsteuer ausgenommen, bei einem Gewerbefonds mit einem Anteil von mehr als 15%; der Investor wäre über die Reduzierung der Mitunternehmer von der Gewerbeertragsteuer ausgenommen. Ein inländischer institutioneller Investor, der Ausschüttungen und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen über einen fremden Publikumsfonds erhält, würde - unter Vorbehalt der einschlägigen (DBA-)Regelungen nach 50d Abs. 9 S. 1 EuG - in vielen Fällen überhaupt keine Steuer mehr abführen.

Gleiches trifft auf einheimische Privatanleger solcher unter diesen Bedingungen als kommerziell eingestufter Fonds zu. Zukünftig würden die institutionellen Investoren von inländischen oder inländischen PE-Fonds mit Sitz im Inland nicht mehr die oft endgültige Kapitalertragssteuer von 25% auf indirekt erhaltene einheimische "gewerbliche" Ausschüttungen schuldig sein, sondern nur noch eine Inlandssteuer von generell 0,75% (wie in Anmerkung 1).

Dies kann die Tatsache kompensieren, dass "gewerbliche" Gewinne aus der Veräußerung von Aktien mit rund 1,5% (Körperschaftsteuer: 5% x 15% Körperschaftssteuer plus Gewerbesteuer: 5% x 15%) besteuert würden, was aber kaum mehr ist als die vorherige Nichtesteuerung. Gleiches trifft auf die ausländischen Privatanleger von inländischen oder ausländischen PE-Fonds mit Sitz im Inland zu, wenn sie einer ausländischen Gesellschaft vorangehen.

Der in der Pressemeldung unterstellte "propagierte" Kommerz hätte grundsätzlich nur für private einheimische Investoren, die vor dem Stichtag des Jahresabschlusses 2008 indirekt über einen Fonds gewisse Unternehmensanteile erwarben (sog. "alte Aktien"), negative materielle steuerliche Konsequenzen. Ist der Fonds ausserhalb der Frist von einem Jahr als Vermögensverwalter qualifiziert, profitieren Sie von der Steuerbefreiung.

Würden diese Erträge als gewerblicher Ertrag behandelt, würden sie möglicherweise einer Teilertragsteuer von bis zu 27% unterliegen. Generell erhebt sich jedoch die grundsätzliche Fragestellung, ob sich Investoren nicht auf die bisherigen Rechtsverhältnisse und Praktiken verlassen sollten. Eine Abkehr von der langjährig geprüften Vorgehensweise bei der Qualifikation von PE-Fonds scheint vor diesem Hintergrund voreilig.

Dies liegt daran, dass die ausländischen Investoren die einzelnen Deklarationspflichten bei der Entgegennahme von gewerblichen Einkünften durch die Vermittlung von ausländischen Unternehmen weitgehend umgehen konnten.

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