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Gehaltsumwandlung
EntgeltumwandlungDas Service-Rad spart sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Gehaltsumwandlung Geld.
Service Bike: Gehaltsumwandlung für E-Bikes | Personnel
Es gibt einige steuerliche Vorteile für die Bereitstellung eines Service-Fahrrads (nicht elektrisch oder E-Bike) für die Beschäftigten. Hier erfahren Sie, was Unternehmer berücksichtigen sollten. Lässt der Dienstgeber dem Dienstnehmer ein Rad zur Privatnutzung überlassen, gilt in der Regel die folgende Lohnsteuerbewertung: 1: Der monatliche Mittelwert für die private Verwendung beträgt 1 Prozent des empfohlenen Verkaufspreises des Fahrzeugherstellers, -einführers oder -grosshändlers, abgerundet auf 100 Euro zum Zeitpunkt des Fahrradbetriebes, inklusive Mehrwertsteuer (analog der 1-Prozent-Regel für die private Benutzung von Firmenwagen).
Das Konzept betrifft alle Privatfahrten, einschließlich Reisen zwischen Wohnort und erstem Arbeitsplatz (und gegebenenfalls Heimreisen im Zuge der Doppelhaushaltsführung). Elektroräder (E-Bikes), wenn sie als Fahrräder nach dem Verkehrsrecht einzustufen sind (z.B. keine Melde- und Versicherungspflicht). Wird ein Elektrovelo dagegen als Kfz im Verkehrsrecht eingestuft, sind für die Bemessung der Sachleistung die allgemeinen Vorschriften zur Kfz-Besteuerung heranzuziehen (d.h. neben der 1-Prozent-Regel auch die 0,03-prozentige Regelung für die Fahrt zum Arbeitsort und das Recht zur Wahl der Fahrtenbuchmethode).
Beispiel: Der Unternehmer überläßt seinem Arbeitnehmer ein elektrisches Rad, das sowohl für private als auch für Reisen zwischen Wohnort und erster Arbeitsstätte als straßenverkehrsrechtlich klassifiziert werden kann. Der Abstand zwischen der Ferienwohnung und dem ersten Arbeitsplatz ist 10 km. Auf eine monetäre Leistung von 30 EUR (1 %) pro Monat muss der Arbeitnehmer Steuern zahlen.
Ein weiterer Bestandteil der ausgeschriebenen Modelle ist die Entgeltumwandlung für vom Auftraggeber geleaste Räder. Eine Entgeltumwandlung ist bekanntlich erlaubt und kann zu Steuervorteilen fÃ?hren. Wenn der Arbeitnehmer durch Wechsel des Arbeitsvertrags auf einen Teil seines Barlohnes verzichtet und ihm der Dienstgeber statt dessen einen bargeldlosen Lohn einräumt, ist der verbleibende bargeldlose Lohn mit dem Nominalwert zu bemessen und der bargeldlose Lohn nach dem Sachbezugsprinzip zu bemessen.
In vielen Fällen wird dies den Mitarbeitern im Wege eines Deferred-Compensation-Modells zur Verfügung gestellt. Mit einem Anbieter, der sich um den gesamten Prozess kümmert, schliesst der Auftraggeber einen Vertrag ab, in der Regel mit einer fixen Vertragslaufzeit von 36 Monate. Gleichzeitig schliesst der Unternehmer mit dem Angestellten für diesen Zeitraum einen Leasingvertrag über das Fahrrad ab, der auch die Privatnutzung erlaubt.
Anschließend wird das Entgelt um die Leihgebühr für das Rad für die Nutzungsdauer gekürzt. Dies hat den Nachteil, dass die nach der Entgeltumwandlung zu versteuernden Sachleistungen für das Rad (z.B. 1 Prozentpunkt von 3000 Euro) oft wesentlich geringer sind als der Verzicht auf das Entgelt bei der Leihgebühr (z.B. 75 Euro).
Allerdings arbeitet das Model nur so lange, wie das Rad dem Auftraggeber zugeordnet werden kann. Denn der Dienstgeber ist nicht verpflichtet, ein Dienstfahrzeug für Privatfahrten nach der 1-Prozent-Regel zuzuordnen, wenn das Dienstfahrzeug dem Dienstnehmer zurechenbar ist ( "Urteil des Bundesfinanzhofes vom 18. 12. 2014, VI R 75/13, Bundesfinanzhof II, Vl.
Vor allem die letztgenannte Voraussetzung kann schwierig sein, wenn der Auftraggeber alle Ausgaben an die Arbeitnehmer weitergibt. Indem er sich an den mit dem E-Bike verbundenen Ausgaben und/oder Risken beteiligt, kann der Unternehmer diese Gefährdungen regelmässig umfahren. Sinnvoll ist es zum Beispiel, eine Haftpflicht-Versicherung für das E-Bike abzuschließen und die anfallenden Ausgaben nicht an den Arbeitnehmer weiterzugeben.
Auch bei bindenden Bezugsrechten, die der Sicherung des zukünftigen Eigentums dienen sollen, ist Zurückhaltung angebracht.