Spesen

Auslagen

Ausgaben sind Ausgaben, die von den Mitarbeitern im Dienste eines Unternehmens während der Reise getätigt und erstattet werden. Aufwendungen sind Kosten, die bei Abschluss eines Geschäftsvorfalls anfallen und in der Regel vom Arbeitgeber erstattet werden. Zahlreiche Beispiele für übersetzte Sätze mit "Spesen" - französisch-deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für französische Übersetzungen. Die Höhe der Ausgaben und die Frage, ob Belege vorgelegt werden müssen, kann in einer Spesenregelung geregelt werden. Ausgaben sind Erstattungen zur Deckung tatsächlich entstandener Geschäftskosten, z.

B. für Reisen, Verpflegung, Unterkunft, Kundenbetreuung etc.

Englische Übersetzungen Deutsches Lexikon ?

Substantive::Beispiele::Phrasen::Ähnlich::Suchumgebung::Diskussionen::: out-of-pocket expensesthe expensesPl, no St ck. travel and entertainment expenses[Abkürzung: T&E expenses]the expensesPl, no Stck. allowancedie expensesPl, keine Gebühren für Kosten für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben für Ausgaben. Der Wortschatz wurde abgespeichert, jetzt sortiert?

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Kosten für Dienstreisen von Arbeitnehmern und Installateuren

In den meisten Fällen gewährt das Reisebüro seinen Geschäftsreisenden nur die gesetzliche Kostenpauschale. Das Problem ist, dass die deutschen Firmen nicht rechtlich dazu gezwungen sind, ihren Geschäftsreisenden die Kosten zu erstatten. Falls der Anstellungsvertrag keine diesbezüglichen Regelungen vorsieht, kann der Installateur jedoch später von seinem Auftraggeber die Zahlung der pauschalen Verpflegungsbeihilfe oder eine Gehaltserhöhung verlangen. Sollte auch dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, kann er die gesetzliche Pauschale nur als einkommensbezogene Aufwendungen in seiner nächstfolgenden Einkommensteuererklärung einfordern.

Wenn Sie als Mitarbeiter immer vor Ort im Betrieb tätig sind, kümmern Sie sich in der Regel um sich selbst. Aber viele Arbeiter, wie z.B. Monteure, können das nicht, wenn sie professionell unterwegs sind und auf fremden Bauwerken oft weit weg von zu Haus sind. Während dieser Zeit müssen sie einige Zusatzkosten bezahlen, zum Beispiel für Lebensmittel in Snackbars, Kneipen oder Gaststätten, wo das Futter natürlich etwas aufwendiger ist.

Zur Deckung dieser Ausgaben gibt es Ausgaben für professionelle Reisende oder einen so genannten zusätzlichen Verpflegungsaufwand. Der Mitarbeiter kann diese Aufwendungen von seinem Dienstgeber verlangen, wenn er geschäftlich abwesend ist und in diesem Rahmen entstehen. Je nach Standort der Geschäftsreise und dem exakten Zeitpunkt der Reise fallen für die zusätzlichen Verpflegungskosten die gesetzlichen Pauschalen an, da es zu kostspielig wäre, die jeweiligen individuellen Aufwendungen zu errechnen.

Derzeit gibt es für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands im Jahr 2015 folgende gesetzlichen Verpflegungspauschalen: Jeder Unternehmer kann selbst bestimmen, ob er seinen Mitarbeitern für Geschäftsreisen ein höheres Verpflegungsentgelt als die gesetzlichen Pauschalen zahlt. Bei mehrtägigen oder mehrwöchigen Fahrten erhalten Sie mehr Spesen und Mitarbeiter auf Geschäftsreisen ins benachbarte Ausland erhalten ebenfalls eine größere Tagespauschale als bei Deutschlandreisen.

Wenn die Lebensbedingungen in einem bestimmten Staat recht gut sind, gibt es dort weniger Kosten, zum Beispiel in Polen. Wenn die Lebenshaltung in einem Staat sehr kostspielig ist, gibt es natürlich mehr Ausgaben, zum Beispiel in Dänemark, Österreich oder Schweden. Zahlreiche Geschäftsreisende haben Probleme mit ihrem Auftraggeber, weil er der Ansicht ist, dass sie keine Kosten zu tragen haben.

Es gibt keine rechtliche Vorschrift, die einen Unternehmer zur Übernahme zusätzlicher Kosten für Mahlzeiten zwingt - es sei denn, dies ist im Anstellungsvertrag ausdrücklich geregelt. Für Mitarbeiter, die oft geschäftlich verreisen, ist es daher sehr hilfreich, dass die Auslagenzahlung vor der Unterzeichnung im Anstellungsvertrag festgeschrieben ist.

Besteht bereits ein gültiger Anstellungsvertrag, in dem die Kostenübernahme nicht genannt wird, sollten sich die Mitarbeiter im bevorstehenden Personalgespräch mit dem Auftraggeber umgehend mit diesem Problem befassen. Möglich wäre eine künftige Lohnerhöhung, die die Ausgaben oder die künftige Kostenübernahme durch den Auftraggeber besser abdeckt.

Lehnt der Auftraggeber trotzdem die zusätzlichen Verpflegungskosten ab, steht dem Arbeitnehmer eine weitere Möglichkeit zur Verfügung: Der Aufwand für die Nebenkosten für Geschäftsreisen kann gemäß 4 und 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) aus der Jahreseinkommensteuererklärung erstattet werden.

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