Rentenanstalt für Angestellte

Arbeitnehmerrentenanstalt

BfA: Anbieter der gesetzlichen Rentenversicherung für die angestellten Versicherten. Sie wird bei der zuständigen Rentenanstalt (LVA) oder bei der BfA Berlin zur Verfügung gestellt. Sie haben Fragen zur Deutschen Rentenversicherung? Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) Landesversicherungsanstalten (LVA) Bereitstellung allgemeiner Informationen zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen (keine Beratung); Aufnahme von Rentenanträgen und sonstigen Leistungsanträgen (z.

B. sowohl für nicht sozialversicherungspflichtige Selbständige als auch für sozialversicherungspflichtige Angestellte).

Eidg. Versicherungsanstalt für Arbeitnehmer

BfA, Anstalt des Öffentlichen Dienstes, Sozialversicherung für Arbeitnehmer mit Standort in Berlin. BfA: Gesetzliche Rentenversicherungsträger für Angestellte. Sie war bis zur organisatorischen Reform der gesetzlichen Rentenversicherung in Berlin im Jahr 2005 eine selbstverwaltete Anstalt des Öffentlichen Rechtes. Grundlage für die Vergünstigungen der BfA war das Gesetz der Allgemeinen Pensionsversicherung, SGB VI.

Seine Nachfolge tritt der DRV Bundesverband in Berlin im Zuge der Fusion der Deutschen Pensionsversicherung an. Das BfA war früher ein Rentenversicherungsträger für Arbeitnehmer mit Verantwortung für Arbeitnehmer, die als Angestellte oder zur Berufsausbildung eines Arbeitnehmers angestellt waren und für die die Knappschaft, die Suchkasse oder die Eisenbahnversicherung nicht verantwortlich waren.

Die BfA wurde durch den Bundesverband der Deutschen Rentenversicherungen (Bundesämter, Rentenversicherungen, Gebietskörperschaften (gesetzliche Rentenversicherung)) abgelöst.

Gesellschaftspolitik in Deutschland: Geschichtliche Entwicklungen und internationale.... - Frau Manfred G. Schmidt

Jahrhundert bis 2005 wird die Sozialversicherungspolitik in Deutschland untersucht und mit der sozialpolitischen Entwicklungen in anderen Ländern abgeglichen. Das Entstehen und die Weiterentwicklung der Sozialversicherung, ihre treibenden Kräfte und ihre Wirkung auf Staat, Ökonomie und Soziales sind die Hauptthemen dieses Books.

Sie beruht auf dem aktuellen Forschungsstand der historisch und im internationalen Vergleich sozialpolitischen Forschung. Sie soll eine sozialpolitische und zugleich problemlösungsorientierte Einleitung in die entwicklungsgeschichtliche und internationale vergleichende Auseinandersetzung mit der innenpolitischen Situation sein. Ausgabe wurde das Werk komplett neu aufgelegt und aufbereitet.

Informationen über den früheren Anbieter der Rentenversicherung für ArbeitnehmerInnen |

Das Bundesversicherungsinstitut für Arbeitnehmer, für das in der Regel die Bezeichnung "BfA" benutzt wird, gilt als das grösste Rentenversicherungsträger in Deutschland. Die BfA wurde am 01.08.1953 in Westdeutschland gegründet, davor war die RfA von 1911 bis 1945 für die Pensionsversicherung der Arbeitnehmer verantwortlich.

1911 wurde erstmalig eine eigene Versicherungsverpflichtung für Angestellte eingeführt; zuvor waren Angestellte wie Arbeitnehmer nach dem Invaliden- und Altersversorgungsgesetz versichert. Der Berufsverband der Arbeitnehmer fordert jedoch seit langem eine eigene Einrichtung zur Wahrnehmung ihrer Rentenansprüche. Weltkrieges übernahm die westdeutsche Landesversicherung diese Aufgaben für alle Beschäftigten in den neuen Ländern von 1945 bis 1953.

Das Bundesversicherungsamt für Angestellte war für alle Arbeitnehmer im Lohn- und Gehaltsverhältnis sowie für freiwillige Versicherungsnehmer und andere gesetzliche Versicherungsberufe wie z. B. Geburtshelfer, Publizistinnen und Seefahrer verantwortlich. Die 22 staatlichen Versicherungsträger, die auf regionaler Ebene eingerichtet waren, waren für die Arbeitnehmer und Freiberufler sowie für die gewerblichen Arbeitnehmer verantwortlich, die der Versicherungspflicht der Rentenversicherung unterstanden.

Später wurde diese Aufteilung der Pensionsversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmer aufgegeben: Mit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes zur Pensionsreform am 1. Jänner 1992 wurde das Rentengesetz für Arbeitnehmer und Angestellte als Sechstes Sozialgesetzbuch vereinheitlicht. Die BfA war vor allem für die Ermittlung, Verbuchung und Abwicklung der Altersrentenansprüche und die Zahlung der Altersruhegelder an die Anspruchsberechtigten zuständig.

Die BfA war zudem für die Hinterbliebenenrente für Verwitwete und Vollwaisen zuständig. Auch die Festsetzung und Bewilligung von Pensionen wegen Berufsunfähigkeit war eine wesentliche Aufgabe der BfA. Zudem hat die Bundesanstalt für Angestellte Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Ertragskraft der Versicherungsnehmer durchgeführt.

Die Wiedervereinigung Deutschlands stellt die BfA vor die schwere Aufgabe, die Rentenzahlung und die Wahrnehmung der Pensionsansprüche der Bürger der DDR zu regeln. Im Mittelpunkt stand die Übertragung von Rentenansprüchen auf das bundesdeutsche Rentensystem. Diese Überleitungsrechnung wurde durch das Rentenübertragungsgesetz und das am 1. Jänner 1992 in Kraft getretene Gesetz über die Übertragung von Ansprüchen und zukünftigen Renten geregelt.

Der Übergang in das bundesdeutsche Recht betrifft neben den staatlichen Rentenansprüchen auch Zusatz- und Sonderrentenansprüche. Bedienstete und Angestellte waren hier tätig, die den Versicherten und Pensionären geholfen haben, Bewerbungen einzureichen, Entscheidungen richtig auszulegen oder Einwände gegen sie zu erheben. Die BfA ist seit dem ersten Oktober 2015 Mitglied im Bundesverband der Rentenversicherer.

Sie ist eine öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungseinrichtung, die für alle rechtlich versicherten Pensionäre und Pensionäre eintritt.

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