Sozialabgaben bei Direktversicherung

Die Sozialversicherungsbeiträge für die Direktversicherung

Die Entgeltumwandlung mit großzügigen Steuer- und Sozialleistungen. Die Direktversicherung als Form der betrieblichen Altersvorsorge. So sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Darüber hinaus sind bis zu diesem Betrag keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Kostenvoranschlag einholen

So können Sie Ihr Betrieb als Unternehmer aufwerten und als Unternehmer Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Steigerung der Arbeitgeberattraktivität. Steigerung der Leistungsbereitschaft hoch qualifizierter Arbeitskräfte durch Sozialversicherung. Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Die Direktversicherungsbeiträge können ohne Sozialversicherungsbeiträge ausgegeben werden.

Im Falle eines Karrierewechsels kann Ihr Angestellter seine Direktversicherung bei sich tragen oder die Versicherung ganz persönlich fortsetzen. Arbeitgebende und Beschäftigte können erheblich an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen einsparen. Zugleich werden die Arbeitgeberbeiträge Ihres Betriebes an die Berufsgenossenschaften durch niedrigere Brutto-Löhne reduziert. Niedriger Administrationsaufwand für Ihr Haus, denn: Wir kümmern uns für Sie um die Erstellung und Administration der Aufträge!

Bei Austritt eines Mitarbeiters kann der Vertrag ohne zusätzliche Kosten abgeschlossen werden. Auch an den Pensions-Sicherungsverein (PSV) werden keine Zuschüsse gezahlt. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden für alle Vorsorgefragen und machen Sie ihnen den entscheidenden Sprung zur Selbständigkeit leichter.

Mit der sozialen Sicherheit fördern Sie Ihre Mitarbeitenden, steigern deren Leistungsbereitschaft und binden sie an das Unter-nehmen. Zugleich steigern Sie die Anziehungskraft Ihres Betriebes für hoch qualifizierten Nachwuchs. Wenn Sie eine Direktversicherung abschließen, werden Sie als Unternehmer Versicherter, Ihr Angestellter ist die Versicherungsnehmerin. Dabei werden die Beträge entweder aus dem aktuellen Monatsgehalt oder z.B. aus speziellen Zahlungen wie Weihnachts- oder Feiertagsgeld umgerechnet.

Optimierung von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen

Betriebsrentenversicherung: Steuerbelastung und Sozialversicherungsbeiträge sind für die Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge wichtig. Nach der Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 24. März 2015, Rechtssache L 11 R 1130/14) ist die vorgezogene Abwicklung von Betriebsrentenansprüchen ebenfalls als Pensionszahlung zu betrachten, § 229 SGB V. Die Arbeitgeberin hat dafür zu sorgen, dass die geschuldete Steuer zurückbehalten und bezahlt wird - auch wenn die Auszahlung an den Arbeitnehmer unmittelbar durch die Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung, Pensionskasse) oder durch einen Kreditgeber des Arbeitnehmers im Wege einer hoheitlichen Verpfändung zustandekommt.

Möglicherweise ist der Dienstgeber bereits aus Entgeltgründen für den Dienstnehmer zur Zahlung der Pensionszusage nach § 241 II HGB gezwungen. Bei einem Berufsrentner beträgt die Insolvenzwahrscheinlichkeit mehr als 10 vH. Diese Vermögenswerte sind oft erst dann abgesichert, wenn sie zuvor voll ausgezahlt oder entschädigt wurden.

Bei der arbeitsrechtlichen Verpflichtung sollte der Barwert vor einer Abgangsentschädigung nach finanzmathematischen Methoden ermittelt werden, da die "Rückversicherung" (z.B. das Guthaben einer Vorsorgeeinrichtung oder einer Direktversicherung) wesentlich niedriger sein kann, beispielsweise aufgrund von Anschaffungskosten, Hypothek, Auflösung oder Pfand. In vielen Fällen bieten Vermittler oder Vermittler dem Unternehmer immer noch eine "Musterrente" an:

Die Versicherungsmathematik erin kann dann zeigen, welche Versorgungslücken bei der Vermittlung der betrieblichen Altersversorgung aufgetreten sind, mit der Verpflichtung des Arbeitsgebers gegenüber den Arbeitnehmern und Rückgriffsmöglichkeiten gegenüber dem Betriebsrentenberater.

S. 2: Zerstörung der beruflichen Vorsorge durch Anfechtung S. 3: Vorhersehbare Zahlungsunfähigkeit des Rentnerunternehmens ohne staatliche Haftung?

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