Rententräger für Angestellte

Vorsorgeeinrichtungen für Angestellte

Bisher war die BfA für die Mitarbeiter und die LVA für die Mitarbeiter zuständig. Mitarbeiter Zahnärzte, die in eine signifikante Veränderung ihrer. In der Regel zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge für die Rentenversicherung, die Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge für die andere Hälfte. Wissenswertes für berufstätige Stadtplaner in Bayern. Der Arbeitgeber kommt seiner Verpflichtung zur Gewährleistung des sozialen Schutzes seiner Arbeitnehmer nach.

Neuer Freistellungsauftrag der Pensionsversicherung für angestellte Zahnmediziner

Der DRV war bisher der Ansicht, dass die einmal gewährte Freistellung nach 6 SGB VI für einige der klassischen berufsspezifischen Aktivitäten im Falle eines Arbeitgeberwechsels weiterhin gilt. Vorraussetzung: Der neue Auftraggeber erfuellt gewisse Voraussetzungen und der Arzt führt eine Aktivität aus, die der des früheren Arbeitgebers entspre-chen. So mussten Mitarbeiter von Zahnärzten bei einem Wechsel ihrer Praxis keine neue Freistellung beantragen.

Um von vornherein von der obligatorischen Pensionsversicherung befreit zu werden, ist ein Gesuch bei der DRV innerhalb von 3 Monate nach Beginn einer neuen Tätigkeit erforderlich. Erfolgt der Antragsteller später, so wird die Freistellung erst zum Antragsdatum gültig, und zwar ungeachtet dessen, ob die Voraussetzungen für die Freistellung erfüllt sind.

In der Anmeldung muss die Aktivität im Detail und der Auftraggeber angegeben werden. Die Bewerbung kann auch vor Beginn der Erwerbstätigkeit eingereicht werden. Die Freistellungsbescheinigung ist vom Auftraggeber zusammen mit den Lohnunterlagen zu verwahren und dem DRV-Auditor auf Anforderung vorzuweisen. Nach der neuen Rechtssprechung muss ab dem 1. Januar 2012 ein neuer Freistellungsantrag eingereicht werden, wenn eine neue Stelle angenommen wird oder sich der Tätigkeitsbereich ändert.

Bei angestellten Zahnärzten, die ihre Arbeit vor dem Stichtag 30. September 2012 begonnen haben, bleibt die bisherige Ausnahmeregelung in Kraft. Ein neuer Freistellungsantrag muss daher erst bei einem Beschäftigungswechsel oder einem Tätigkeitsbereichswechsel eingereicht werden. Nimmt der Unternehmer nach dem Stichtag 30.10.2012 eine neue Stelle an oder wechselt er seinen Tätigkeitsbereich, genügt es, wenn er den Nachweis bis zum 31.12.2013 erbringt.

Zahnmediziner, die ihre Zahnarztpraxis nach dem Stichtag 30. September 2012 wechseln, sollten sofort einen neuen Antrag auf Befreiung bei der DRV einreichen. Gleiches trifft auf angestellte Zahnmediziner zu, deren Tätigkeitsbereich sich beim früheren Arbeitsgeber verändert hat.

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