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Gehaltsnachweis
LohnausweisWie sieht eine Gehaltsabrechnung aus? Wo ist das Problem? (Geld, Bank)
Und von wem bekommen Sie Ihr Geld? Sie bekommen dann jeden monat einen Gehaltsscheck, das ist Ihr Beweis dafür, wie viel Sie verdienen. Danach erhalten Sie jeden Tag Ihr Einkommen auf Ihr Bankkonto, was auch ein Beweis dafür ist. Der Gehaltsnachweis ist jedes Papier, das den Erhalt eines unselbständigen Arbeitsentgelts nachweist.
Der Gehaltsnachweis ist immer der Lohnbuchhaltungs-/Pensionsausweis usw. Der Bankauszug enthält nur Belege, nicht aber woher.
Gehaltsabrechnung
Gut vermietete Wohnungen sind gefragt und auch gute Mietobjekte. Einerseits gibt es Mieternomaden, die nicht nur lange Zeit Mieten schulden und auch die Mietobjekte zerstören, andererseits überschreiten Hausbesitzer manchmal die Marke, wenn sie die Kreditwürdigkeit und die Lebensbedingungen des zukünftigen Pächters bestimmen wollen.
Miet-Nomaden sind immer noch Ausnahmen, aber es gibt immer mehr und nicht nur Menschen, die ein Haus mieten, ohne je die Wohnung zu mieten - einige Miet-Nomaden zahlen nicht einmal die Anzahlung - mehr und mehr sind so clever, dass sie den Hausherrn in die sichere Lage bringen und wenigstens die Anzahlung und die erste Wohnung übertragen und erst dann die Zahlung ganz ohne Grund stoppen.
Das verstehen die meisten Hauswirte und nehmen in solchen Situationen Ratenzahlungen an, aber die Hauswirte wollen sich in zunehmendem Maße vor vorsätzlichen Betrügern absichern - Mieternomaden sind Vermietungsbetrüger - zumal der Weg durch die Gerichtshöfe lang ist und listige Vermietungsbetrüger oft für ein Jahr oder sogar mehr umsonst leben können[1].
Die Grundbesitzer bemühen sich daher, sich zu schützen: Doch welche Angaben können und sollten angefordert werden: die Gehaltsabrechnung, Angaben der Kreditorenschutzverbände, ein Empfehlungsschreiben des bisherigen Eigentümers, die Haftung/Garantie der Erziehungsberechtigten von SchülerInnen und Studierenden? Der Mieter Selbstanzeige als Basis für den Mietabschluss? Hauswirte verlangen eine Selbstanzeige, um sich zu sichern. Von besonderem Wert ist neben den persönlichen Daten die Zahlungsmöglichkeit des Mieters.
Durch den Beweis des regelmäßigen Verdienstes und den Beweis, dass an anderer Stelle keine unbezahlte Mietschuld besteht, kann der künftige Vermieter das Vermietervertrauen absichern. Selbstanzeige bei der Gläubigerschutzvereinigung: Eine private Selbstanzeige kann einem Pächter auch einen Anfangsvorteil gegenüber anderen Pächtern einräumen. Bei unsicherer Datenlage ist es ratsam, sich von Anfang an über sich selbst zu informieren.
Gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes haben alle Personen das Recht auf Auskunftsrecht. Hauswirte bitten um diese Dokumente: Amtlicher Lichtbildausweis: Nahezu immer möchte ein Hauswirt nachweisen, dass diejenige, die den Pachtvertrag unterschrieben hat, diejenige ist, die er auch ist.
Häufig sehen sich Hauswirte einen amtlichen Ausweis ( "Lichtbildausweis", z.B. Ausweis, Führerausweis, Reisepass) des Mietinteressenten an oder machen bei Vertragsabschluss eine Ausweiskopie. Gehaltsabrechnung / Arbeitsvertrag: Die Eigentümer wollen sicherstellen, dass sich die Bewohner die Wohnungen finanziell auszahlen. Das Arbeitsverhältnis und der zuletzt erstellte Lohnzettel können Ihnen schnelle und einfache Informationen liefern.
Strafregisterauszug (Certificate of Good Reputation): Sehr behutsame Hauswirte benötigen von ihren Bewohnern ein Strafregisterauszug (ehemals Certificate of Good Reputation oder Certificate of Good Conduct), um festzustellen, ob der Bewohner in den letzten Jahren strafbare Handlungen verübt hat. Das Vorstrafenregister gibt Aufschluss über die im Vorstrafenregister eingetragene Verurteilung einer bestimmten Personen oder dass es keine Verurteilung gibt. Die Mietinteressenten können Unterlagen beantragen, der Mietinteressent ist jedoch nur zur Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses gezwungen.
Dies hat jedoch für den Nutzer den Vorteil, dass im Gegenzug die Chance auf eine vermietete Wohnung nachlässt. Zahlreiche Hauswirte machen die Offenlegung zum Selektionskriterium und lehnen sonst die Anmietung ohne weitere Anlässe ab. So lange kein Pachtvertrag besteht, kann der Pächter den Pächter nach persönlichen Gesichtspunkten auswählen und muss niemandem Rechenschaft ablegen.
Was sind die Antworten auf die Frage in den Mietinformationen? Prinzipiell können Hauswirte oder Hausverwalter alle Angaben zur Solvenz eines Pächters für eigene Bedürfnisse nutzen - egal, ob sie selbst erhoben oder von Fremdfirmen erworben wurden. Auf der anderen Seite müssen sich die Bewohner keine Frage zu ihrer Lebenssituation stellen, obwohl es hier einige graue Flecken gibt.
So kann der Hauswirt z.B. nach Einkommen, Zivilstand, Heimtieren oder gar einer Pfändung des Einkommens nachfragen. Es sind keine Anfragen über das alte Mietverhältnis und die familiäre Planung, die Mitgliedschaft in einer religiösen Gemeinschaft, Hobbys, Erkrankungen, Vorurteile etc. erlaubt. Jeder, der bei unerlaubten Anfragen falsche Informationen gibt, hat keine Folgen zu befürchten; es gibt keine Auskunftspflicht.
Interessenten können sich weigern, solche Anfragen zu stellen oder sich selbst zu informieren, was jedoch die Chance auf einen Vertrag verringert. Kann ein Vermittler die Abgabe einer Selbstanzeige des Mieters einfordern? Dies ist nur der erste Schritt und der Vermieter hat noch keinen genauen Mietantrag gestellt. Nur wenn der Vertragsschluss naht, können die Informationen angefordert werden.
Die Vermieterin hat die Gewissheit, nur zulässige, richtige Anfragen zu richten und der Pächter macht durch das saubere Auffüllen einen ersten positiven Eindruck. 2. Es handelt sich jedoch nicht um offizielle Unterlagen, d.h. falsche Informationen haben keine Rechtsfolgen für den Pächter, auch wenn er die Korrektheit mit seiner Signatur nachweist.
Wenn der Leasingnehmer diese verborgen hat, kann der Leasinggeber wegen arglistiger Falschdarstellung Klage erheben und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist auflösen. Kann der Hausherr anschließend eine Selbstanzeige fordern? Die Vermieterin kann sich über Reineinkommen, Zivilstand etc. informieren der Vermieterin ist aber nicht dazu gezwungen, diese zu beantworten. Verweigert der Pächter die Information, ist dies kein triftiger Kündigungsgrund.
Wenn Sie die Solvenz oder die Lebensbedingungen Ihres Pächters wissen wollen, müssen Sie dies vor Vertragsabschluss tun.