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Lohnt sich Bausparen
Sparen lohnt sich mit einer BausparkasseBausparen in der Selbständigkeit: Wann lohnt sich ein Bausparen?
Für viele Selbständige und Selbständige ist es schwieriger als für Arbeitnehmer oder Staatsbedienstete, eine Finanzierungsbank zu bekommen. Als Freelancer sollte die Förderung daher früh eingeplant werden, denn wer Zeit spart, nutzt nachhaltig viele Vorteile und verhindert wirtschaftliche Einbußen. Das Bausparen ist überall populär, was beim Aufbau von Eigenmitteln hilft und einen hohen Anteil an Bausparsummen mit sich bringen kann.
Da es sich um eine langfristig angelegte Finanzinvestition handelt, sollte bei der Auswahl des geeigneten Tarifs gut durchdacht sein, wann das Kreditvolumen gebraucht wird und welche Zielvertragssumme zu erreichen ist. Bausparen ist prinzipiell für den privaten Gebrauch bestimmt, ein Bausparenvertrag kann aber auch für Start-ups von Interesse sein. Oft wurde als Arbeitnehmer ein Vertrag über das Bausparen geschlossen, um für ein eigenes Haus oder eine Wohnung zu bürgen.
Nun erhebt sich die Frage, ob es sich lohnt, den vorhandenen Vertrag fortzuführen oder ob es besser ist, all dieses Kapital in die Unternehmensgründung zu stecken. Wenn Sie gerade erst Ihr eigenes Unternehmen gründen und auf fremde Büroflächen verzichten möchten, sollten Sie den Spar- und Darlehensvertrag beibehalten oder einen neuen Spar- und Darlehensvertrag abschließen.
Das Mindestsparen eines Bausparvertrags liegt in der Regel bei 40 oder 50 vom Hundert der Sparsumme, wenn diese einmal erzielt ist, kann der Vertrag gekündigt und die Investitionssumme in den Betrieb getätigt werden. Der monatliche Sparbeitrag richtet sich nach der Zielvertragssumme. Besonders für die Mitarbeiter sind vier staatliche Fördermöglichkeiten nach Abschluß eines Bausparvertrags von Vorteil.
Anders sieht es für Selbständigerwerbende aus: Die Sparprämie: Diese Unterstützung lohnt sich vor allem für Geringverdiener. Selbständige haben jedoch keinen Anrecht auf die Sparprämie. Für Selbständige gibt es diese Möglichkeiten nicht mehr. Sie wird an alle voll steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern im Alter von mindestens 15 Jahren ausbezahlt.
Das bedeutet, dass nicht nur Angestellte, sondern auch Selbständige von staatlicher Unterstützung profitieren können. Vorraussetzung ist jedoch, dass ein Vertrag über das Bausparen geschlossen wurde und jährlich mind. 50 EUR eingespart werden - außerdem darf dieser nur für Wohnzwecke verwendet werden. Riesterförderung: Selbständige müssen sich selbst um ihre Altersversorgung sorgen.
Eine Riester-Rente kann unter gewissen Bedingungen in Betracht gezogen werden. Freiberufler, die an einer Riester-Förderung interessiert sind, müssen eines von zwei Merkmalen aufweisen, um die Vorteile einer Riester-Wohnanlage in Anspruch nehmen zu können: Anspruchsberechtigt sind zum einen alle, die als Selbständige auch in der obligatorischen Altersvorsorge versichert sind. Darüber hinaus können diejenigen, deren Ehegatten als Arbeitnehmer in Betracht kommen, eine Riester-Förderung erhalten.
Selbst wenn Selbständige keine Unterstützung in Gestalt von Arbeitnehmersparzulagen und kapitalbildenden Sozialleistungen bekommen, konnten sie in der Vergangenheit die Wohnbauprämie in Anspruch nehmen. 3. Staatliche Subventionen sollten jedoch nicht der einzige Grund für den Abschluss eines Bausparvertrags sein. Es geht eher um das Bausparkredit. Werfen Sie einen Blick auf unsere Empfehlungen für das Businessplan-Tool: