Direktversicherung Steuerfrei

Erstversicherung Steuerfrei

Karikossa GmbH Bei den meisten Betrieben wird die berufliche Vorsorge (bAV) in der Direktversicherung umgesetzt. Direktversicherungsleistungen werden dann an die Mitarbeiter ausgezahlt, sobald die Ausschüttungsphase eintritt. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Beitragsfinanzierung für die Direktversicherung durchzuführen: Gehaltsumwandlung oder direkte Verpflichtung. Die Mitarbeiter haben den Vorteil, dass die Entlohnung auch das zu versteuernde und die sozialversicherungspflichtigen Einkünfte reduziert, so dass der Bund bis zu 50 % des Beitrags beiträgt.

Darüber hinaus verfügt das Druckmaschinenwerk als Non-Profit-Organisation nicht nur über eine besonders gute Preisstruktur, sondern auch über eine seit Jahren überdurchschnittlich hohe Gesamtverzinsung, zum Beispiel von bis zu 4,0 Prozentpunkten im Jahr 2018. Die Mitarbeiter können einen Teil ihres Monatsbruttogehalts in einen steuer- und sozialversicherungsfreien Direktvertrag einzahlen. Durch die aufgeschobene Vergütung wird das zu versteuernde Ergebnis und das zu versteuernde Ergebnis gemindert und damit ein zusätzlicher finanzieller Leistungsanreiz für die Mitarbeiter geschaffen.

Der Betrag der Freibeträge ist durch das Gesetz festgelegt; gemäß dem § 312 Abs. 1 Nr. 63 EGV können bis zu vier vom Hundert der Bemessungsgrundlage für die gesetzliche Altersvorsorge in eine Direktversicherung pro Jahr ohne Steuern einbezahlt werden. Im Jahr 2018 sind dies maximal 3.120 EUR pro Mitarbeiter. Darüber hinaus können weitere Einlagen bis zu einem Betrag von 3.120 EUR pro Jahr steuerfrei gezahlt werden, sofern die Pauschalversteuerung nach 40b StG nicht in Anspruch genommen wurde.

Steuerfrei durch Gehaltsumwandlung geleistete Einlagen müssen jedoch entsprechend den entsprechenden Veranlagungsgrenzen sozialversicherungspflichtig sein. Verlässt der Versicherungsnehmer das Versicherungsunternehmen, gehen alle Rechte aus der Versicherungspolice und das Recht auf Fortführung auf den Mitarbeiter über. Durch diese direkte Zusage kann der Dienstgeber die Beitragszahlungen als Betriebsausgabe abführen.

Der gesetzliche Maximalbetrag von 3.120 EUR im Jahr 2018 ist auch hier gültig, aber permanent von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Allerdings ist das Recht, eine direkte Zusage fortzusetzen, hier anders geregelt: Auf jeden Fall müssen die Pensionsleistungen jedoch in vollem Umfang besteuert werden. Neben der Pensionsversicherung kann auch eine steuerlich begünstigte Hinterbliebenenversicherung und der Versicherungsschutz gegen die wirtschaftlichen Folgen einer vorübergehenden oder dauernden Erwerbsunfähigkeit in eine Direktversicherung einbezogen werden.

Sollten Sie weitere Informationen zu Direktversicherung, Direktzusagen oder Entgeltumwandlungen haben, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.

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