Pauschalversteuerung Direktversicherung

Kapitalbesteuerung für Direktversicherungen

noch keine Direktversicherung mit Pauschalbesteuerung. Betriebliche Altersvorsorge für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Bei der Direktversicherung sind welche Varianten möglich? bei Beiträgen zur Direktversicherung zwischen Steuerbefreiung und.

Unternehmensversicherung: Pauschalbesteuerung nach Dienstgeberwechsel

Direktversicherungsbeiträge können vom Unternehmer bis zu ? 1.752,00 pro Jahr zu einem Pauschalsatz von 20% besteuert werden. Die Pauschalbesteuerung ist jedoch nur für Direktversicherungsverträge gültig, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden - so genannte Altverpflichtungen. Wenn Sie den Dienstgeber gewechselt haben, sind die Steuerbehörden nun zu einer Eigenkapitallösung gekommen (BMF-Schreiben vom 20.9.2005, Az. IV C 5 - S 2333 - 205/05).

Die Direktversicherung wird gemäß dem vom Gesamttverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. auf den neuen Dienstgeber umgestellt. Zum Glück auch, wenn Sie in der Zwischenzeit weiterhin eine private Direktversicherung abgeschlossen haben, z.B. wegen Erwerbslosigkeit oder Erziehung von Kindern. Es ist unerheblich, ob Sie in diesem Zeitraum Beitragszahlungen geleistet oder Ihre Direktversicherung von den Beiträgen befreit haben.

Der neue Dienstgeber kann auch in diesen FÃ?llen eine Pauschalsteuer von 20% auf die BeitrÃ?ge zur Direktversicherung bis zu 1.752,00 ? pro Jahr zahlen.

Lohnabgabe; Pauschalbesteuerung für Direktversicherungen (§ 40b EStG)

Die Pauschalbesteuerung der Beiträge zu einer Direktversicherung ist nach 40b Abs. 2 S. 1 EG nur bei Zahlung im ersten Arbeitsverhältnis möglich. Diese Bedingung ist nach Ansicht der AG Saarland nicht gegeben, wenn der Auftragnehmer dem AG eine LSt-Karte der Abgabenklasse VI aushändigt.

Dies beweist, dass die "erste Beschäftigung" eine andere ist, und zwar die, in deren Zusammenhang der Auftragnehmer eine LST-Karte mit einer der LST-Klassen I bis V vorlegte ("U. v. 27.8.1991 - 1 K 157/91").

Die bis zum 31.12.2004 geltende Version des 40b Einkommensteuergesetzes (EStG) sieht die Besteuerung von Beiträgen an Direktversicherer und Pensionsfonds vor.

Die bis zum 31.12.2004 geltende Version des 40b Einkommensteuergesetzes (EStG) sieht die Besteuerung von Beiträgen an Direktversicherer und Pensionsfonds vor. Eine weitere Anwendung der Beitragssteuer auf Direktversicherer und Pensionsfonds ist jedoch nur unter folgenden Bedingungen möglich: Es ist eine so genannte Altverpflichtung. Eine Steuerbefreiung nach 3 Nr. 63 StG ist nicht gegeben.

Für die Vorsorgeeinrichtung galt: Seit dem 1. Januar 2005 kann die Pauschalversteuerung nur noch dann angewandt werden, wenn der Höchstbetrag des 3 Nr. 63 StG vorher vollständig ausgenutzt wurde. Eine Pauschalversteuerung ist bis zu einem Beitragssatz von 1.752 EUR pro Jahr möglich. Wenn die gezahlten Beträge den maximal erlaubten Pauschalbetrag übersteigen, gilt: Der Überschuss ist steuerpflichtig.

Hierin sind alle Beschäftigten mit einem Zuschuss von bis zu 2.148 EUR pro Jahr enthalten. Übersteigt der durchschnittliche Beitragssatz den Maximalbetrag von 1.752 EUR, gilt: Die pauschale Besteuerung ist nur für jeden einzelnen Beschäftigten bis zu diesem Maximalbetrag möglich. Die Pauschalsteuer beläuft sich auf 20 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent des Solidaritätszuschlags. Kirchensteuerzahler bezahlen zusätzliche Kirchensteuern.

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema