Riester Rente Ehepaar

Ehepaar Riester-Rente

Guten Tag, macht es für Paare Sinn, zwei Riester-Verträge zu eröffnen? Auf alle Einkünfte - auch für die Riester-Rente - müssen sie Beiträge entrichten. Die Riester-Rente für Ehepaare ist oft eine sehr interessante Anlageform. Je höher das Einkommen, desto lohnender ist auch hier die Riester-Rente.

Riester-Rente für Ehepaare, max. Zuschlag mit zwei Aufträgen? - Ersatzinvestitionen

Guten Tag, macht es für Paare sinnvoll, zwei Riester-Verträge zu unterzeichnen? Es geht um eine zukunftsorientierte Fragestellung, denn das ist die aktuelle Situation: In den kommenden 10 Jahren sind noch 2-3 weitere Projekte in Planung. Es wird dann aber auch Erziehungsurlaub ohne Lohn bei ihr sein ( "1-2 Jahre pro Kind") und danach lieber Teilzeitarbeit mit ca. 50-60% Zeit.

Falls ich nicht ganz Unrecht habe, können wir einen Zuschlag von bis zu: Würde das was nützen? Ist die gemeinsame Veranlagung oder ist die Summe des Zuschusses ebenfalls beschränkt (d.h. nur für Minderjährige oder Steuerrückerstattung)?

Nur für die Familie lohnend.

Bei einem Riester-Vertrag werden immer mind. 7 Prozent der gezahlten Prämien gefördert, aber am Ende lauern die Steuerbehörden. Ein Riester-Vertrag handelt von verhältnismäßig niedrigen Beiträgen und niedrigen Rentenzahlungen. Aber, wie das Sprichwort sagt: "Kleine Rinder machen auch ein Chaos" und dank der staatlichen Unterstützung ist das überhaupt nicht zu verabscheuen - aber nur so lange, wie man auch wenigstens ein Kindergeld hat.

Daraus resultiert ein Bruttoeinkommen in Höhe von 52.500 ? pro Jahr. Für die Riesterförderung von 154 Euro muss er 1.946 Euro pro Jahr zahlen. Der Subventionssatz im Verhältnis zum Selbstbehalt beträgt 7,9 vH. Wenn er seine Ehefrau ein ganzes Jahr lang kennenlernt und ihren Job aufgibt, weil sie sich um die zukünftige Gastfamilie kümmert, hat er für 60 Eigenleistung 154 zusätzlich einen Zuschuss erhalten.

Die Refinanzierungsquote erhöht sich damit auf 16,6 Prozent (308 Euro für 1.852 Euro Eigenanteil). Der Zuschlag erhöht sich für jedes einzelne Kinder, das die kleine Gastfamilie erhält, um 300 ?. Der Eigenanteil verringert sich um je 300 , so dass der Zuschuss für das erste und das zweite auf 39,2 Prozent, für das dritte auf 72,5 Prozent, für das dritte auf 127 Prozent und für das vierte auf 231 Prozent zunimmt.

Bei Wiederaufnahme der Arbeit im Alter von mehr als EUR 1.000,- pro Jahr muss die kleine Frau einen erhöhten Eigenanteil entsprechend ihrem Bruttogehalt für das Vorjahr zahlen, nämlich 4% bis max. EUR 2.100,- weniger Zuschüsse. Dies reduziert die Fördersätze. Der Kinderfreibetrag von 300 für jedes einzelne Mitglied erlischt, sobald kein Recht auf Leistungen mehr vorliegt.

Der Eigenanteil muss dann um 300 ? erhöht werden. Falls Sie die Anpassung Ihres eigenen Beitrags an die Lohnentwicklung oder den Verzicht auf Kindergeld versäumt haben, können Sie den fehlenden Eigenanteil im Folgejahr bezahlen. Wird kein Kindergeld ausgezahlt, d.h. ein Jahr nach Ablauf des Kindergeldes, empfiehlt es sich, den Riester-Vertrag von den Beiträgen zu befreien.

Es ist daher ratsam, die Zahlung erst dann anzufangen, wenn das zu versteuernde Einkommen durch die Pensionierung nachlässt. Auf alle Einnahmen müssen Sie einen Beitrag leisten - auch für die Riester-Rente. Im Falle der Riester-Rente ist die Auszahlungshöhe zum Teil bereits frühzeitig festgelegt, da ein garantierter Zinssatz vorlag.

Mit dem Bankensparplan kann auch die Summe der Zahlung ungefähr im Voraus berechnet werden. Mit dem Fonds-Sparplan und der Fondssparversicherung ist es viel schwerer, die Rentenhöhe vorwegzunehmen. Der Betrag der Zahlung richtet sich nach dem erwirtschafteten Einkommen. Selbst bei Fonds-Policen weiss der Sparende nicht, wie hoch die Ausschüttung sein wird. Aus einer einmaligen Zahlung bekommt der Debitor dann eine klassiche Rente.

Alle Riester-Produkte haben gemeinsam: Alle Zahlungen erfolgen ab dem Alter von ca. 80 Jahren ausschliesslich über eine Altersvorsorge. In der Auszahlungsphase verzweigen Kreditinstitute und Kapitalgesellschaften 10-20 Prozent des Vermögens für eine Vorsorge.

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