Holzfonds sind vor dem Hintergrund niedriger Sparzinsen sowie kriselnder Schiffsfonds und …
Rürup Selbständige
Selbständiger UnternehmerAls Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige und Erwerbstätige gilt die Rürup-Rente ("Basisrente").
Steuerliche Vorteile machen die Rürup-Rente interessant.
Als Gegenstück zur Riester-Rente wurde die Rürup-Rente für Selbständige und Selbständige eingerichtet. Dies macht Rürup-Verträge auch für Besserverdienende attraktiv. Für Selbstständige kommt der Flexibilisierung der Rürup-Verträge eine Sonderstellung zu. Diese Personengruppe sollte auf die Einhaltung flexibler vertraglicher Rahmenbedingungen achten, die auch Sonderzahlungen ermöglichen. In der Studie von Finanzztest 12/2011 wurden neun besonders flexibel arbeitende Dienstleister ermittelt.
Einen großen Pluspunkt für Selbständige und Selbständige stellt die Hartz IV-Sicherheit des Werkes Rürup dar. Die Rürup-Pension ist wie eine Betriebsrente oder die gesetzlich vorgeschriebene Pension eine persönliche Pension. Bei der gesetzlichen Pensionsversicherung handelte es sich um eine obligatorische Versicherung, in der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte abgesichert sind. Das Ruhegehalt ist ein Umlageverfahren und wird von den Beiträgen aller Versicherten übernommen.
Dagegen ist die Rürup-Rente fondsfinanziert. Zudem haben Rürup-Sparer die Gelegenheit, die Kapitalanlage im Wege eines Fondsvertrags zu beeinflussen. Diese sind von Provider zu Provider unterschiedlich. Inwieweit eine Absicherung dieser Risken im Rürup-Vertrag Sinn macht, sollte im Einzelnen erörtert werden.
Das Absichern zusätzlicher Risken hat immer eine Reduzierung der Nachzahlung zur Folge. In diesem Zusammenhang kann es Sinn machen, diese Gefahren in getrennten Kontrakten absichern.
Altersversorgung für Selbständige, Rürup-Rente
Zwar können Arbeitnehmer noch auf mindestens ein paar Prozent ihres zuletzt erzielten Netto-Einkommens als Pension warten und dank vermögenswirksamer Sozialleistungen und staatlichen Beihilfen auch sonst Subventionen beim Sparen für Bausparverträge oder Fondssparpläne bekommen, doch der Selbstständige ist in all diesen Fragen ganz auf sich allein gestellt. 19. Wieder einmal ist derjenige, der Arbeit und das grösste wirtschaftliche Wagnis eingeht, wieder der Blöde und darf sich ganz ohne Hilfe um seine Altersversorgung kümmer.
Auch Sie als Selbständiger sind nicht rentenversichert, aber eine kleine Hilfe bei der Inanspruchnahme von Leistungen und Leistungen der Alterssicherung sollte wohl auch für Selbstständige möglich sein, oder? Wir möchten mit der Rürup-Rente die einzig stetige Vorsorge für Selbständige einführen, bei der Sie den Bund an Ihren Leistungen teilhaben lassen können.
Die Rürup-Rente ist für den durchschnittlichen Arbeitnehmer deutlich geringer als die Riester-Rente, aber diese Art der Altersversorgung ist exakt auf die Zielgruppen von Unternehmern, Freiberuflern und Freiberuflern abgestimmt. Zunächst können Sie alle Zahlungen in eine Rürup-Rente beim Fiskus als besondere Ausgaben beanspruchen und dies von Jahr zu Jahr mit immer höheren Sätzen.
Im Jahr 2006 können Sie bis zu 62% Ihrer Einlagen als Sonderausgabe abziehen und im Jahr 2025 können Sie die gesamte Einlage selbst einfordern. So wird diese Art der Altersversorgung für Selbständige nicht unmittelbar vom Bund mit Beiträgen oder Subventionen unterstützt, sondern die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für die Rürup-Rente schafft Steuervorteile und funktioniert wie eine Staatsförderung.
Die Rürup-Rente ist durch diese indirekte Förderform eine interessante Alterssicherung für Existenzgründer, die in jedem Falle in Betracht gezogen werden sollte, da man neben dem Sparen des Fonds sowie anderen Sachwerten wie z.B. dem Immobilienerwerb alle Steuerprivilegien ausnutzen möchte.