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Rürup Rente Höchstbetrag 2015
Höchstbetrag der Rürup-Rente 2015Rürup-Rente: Höhere Abzugsfähigkeit der Beträge im Jahr 2015
Im Falle von Rürup Rentenversicherungen können die übernommenen Rentenansprüche nicht vererbt, aktiviert, verkauft, übertragen oder verliehen werden. Der Beitrag ist als Sonderausgabe zusammen mit anderen Rentenbeiträgen (für gesetzliche Rentenversicherungen, berufliche Vorsorge, landwirtschaftliche Pensionskassen) bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR / 40.000 EUR (ledig / verheiratet) abziehbar - jedoch erst ab 2025!
Bisher gilt nur ein gewisser prozentualer Anteil und ein entsprechend proportionaler Höchstbetrag. Die Rürup-Rente ist im Jahr 2014 - eventuell zusammen mit den Rentenversicherungsbeiträgen - zu 78% abzugsfähig, nämlich bis zu 15.600 EUR für Alleinstehende und 31.200 EUR für Verheiratete (das sind 78% von 20.000 EUR / 40.000 EUR).
Derzeit wird die Abzugsrate wie geplant im Jahr 2015 um 2 %-Punkte von 78% auf 80% steigen. Der Höchstbetrag des Selbstbehalts ist nun an den Höchstbetrag der Knappschaft gebunden und beläuft sich auf 22.172 EUR für Alleinstehende und 44.344 EUR für Ehen.
Bis zu diesem Höchstbetrag können Zuschüsse als steuerliche Sonderaufwendungen in Anspruch genommen werden, von denen jedoch nur EUR 17.738 bzw. EUR 35.476 (80%) steuerreduzierend sind. Anmerkung: Beginnt die Rürup-Rente im Jahr 2015, müssen nur 70 Prozent dieses Betrages auf Lebenszeit besteuert werden. Streng genommen wird die Rente nur im ersten und zweiten Jahr mit dem Steuersatz von 70% besteuert.
Im zweiten Jahr ist der verbleibende Betrag der auf Lebenszeit festgelegte Selbstbehalt. Die Rente ist ab dem dritten Jahr in vollem Umfang nach Abzug des Zuschusses zur privaten Altersvorsorge und der pauschalen Werbungskosten in Hoehe von 102 EUR zu versteuern. Stichworte: Altersvorsorge, Basisrente, Rürup-Rente, Sonderaufwendungen, Pensionsaufwendungen.
Rürups Rente: Deutscher Reichstag beschliesst Aufstockung der Mittel im Jahr 2015
Im Jahr 2015 wird die Rürup-Rente stärker gefördert, und der Deutsche Bundestag beschloss dies am Vortag. Dieser muss nun vom Föderalrat am kommenden Mittwoch, also am 21. November, genehmigt werden. Urspruenglich hatte die Bundesregierung eine Erhoehung der Beitraege von 20.000 auf 24.000 EUR geplant. Dagegen hatte der Finanzausschuß des Bundestages eine Koppelung des Höchstbetrags an die Knappschaft angeregt.
Für das Jahr 2015 bedeutet dies einen neuen Höchstbetrag von 22.172 EUR für Einzelversicherte. Selbst wenn die Steigerung nicht so hoch ist wie vorgesehen, gibt es dennoch ausgedehnte steuerliche Vorteile für Rürup-Sparer, die diese Art der Alterssicherung ausnützen. Stand der Dinge ist: Der Bund hat den Neuerungen in der Rürup-Rente nun seine Zustimmung gegeben.
Der Förderungsbeitrag der RÃ?rup-Rente erhöht sich damit zum 01.01.2015. 2015 mit 22.172 EUR bzw. 44.344 EUR. In 2014 werden 78% und in 2015 80% der zugehörigen Abgaben besteuert. Die Höchstgrenze für die Knappschaft ergibt sich aus dem jeweils geltenden Beitrag (24,8 Prozent) und der zugehörigen Beitragsbemessungsgrundlage, die im Jahr 2015 89.400 EUR betragen wird.
89.400 EUR dividiert durch 100, mal 24,8 ergeben einen Wert von 22.171,20 EUR. Diese wird gerundet und gibt damit die neue Obergrenze für den kreditwürdigen Rürup-Beitrag an. Zehn von 47 Vorschlägen erreichten im vergangenen Rürup-Pensionstest der Stiftung Warentest 12/2014 die Note "gut". Bei sieben weiteren Rürup-Renten konnte aufgrund von fehlenden Angaben keine Einstufung vorgenommen werden.
Dies ist nicht der erste Anlauf der Bundesregierung, die Obergrenze nachzubessern. Schon 2013 soll die Rürup-Rentenförderung im Sinne des Altersvorsorgeverbesserungsgesetzes (AltvVerbG) aufstocken. Für den Schweizerischen Nationalrat ging die vorgesehene 20-prozentige Steigerung jedoch zu weit. Eine Anhebung der Förderungshöchstgrenze lehnen die Abgeordneten ab, da dies zu einer "Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Altersvorsorgesysteme" führe.
Erneut hat der Schweizerische Nationalrat im vergangenen Monat eine Aufstockung von 20'000 auf 24'000 Euro abgelehnt.