In Zeiten lang anhaltend niedriger Sparzinsen rücken Investmentfonds wieder verstärkt in den …
3 nr 63 Estg Direktversicherung
ESTG Direktversicherung 3 nein 63Artikel 3, Nr. 63 EStG.
Erstversicherung
Die Direktversicherung? Informieren Sie sich hier über Begriffsbestimmungen, Formulare, Finanzierungsmöglichkeiten, Bindungsarten, Kapitalanlagen und Zölle. Die Direktversicherung? Eine Direktversicherung ist eine Versicherungspolice, die ein Unternehmer für seinen Mitarbeiter abschliesst (siehe Grafik). Eine Dreiecksbeziehung gibt es zwischen Auftraggeber, Versicherungsgeber und Mitarbeiter. Als Versicherter und Beitragender schliesst der Auftraggeber eine Krankenversicherung für den Versicherten ab.
In der Regel obliegt das Recht auf Bezug nahme dem Mitarbeiter und seinen Angehörigen. Auf die versprochenen Versorgungsleistungen hat der Mitarbeiter einen rechtlichen Anspruch von der Versicherungsgesellschaft, der Vorsorgeeinrichtung. Sie werden dem Mitarbeiter oder seinen rentenberechtigten Angehörigen ausbezahlt. Die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind durch eine Versicherungsverpflichtung festgelegt (Regelungen über Beitragszahlungen, Bezugsrechte, Vorruhestand, vorzeitige oder nachträgliche Beanspruchung von Altersversorgungsleistungen).
Was sind die Arten der Direktversicherung? Bei der Direktversicherung gibt es folgende Formen: Wie kann die Direktversicherung mitfinanziert werden? In der Direktversicherung gibt es neben der klassisch arbeitgeberfinanzierten auch die Option der Abgeltung. Im Falle der Gründungsfinanzierung zahlt der Unternehmer nur dann seinen eigenen Anteil an der beruflichen Vorsorge, wenn der Mitarbeiter auch von der aufgeschobenen Vergütung profitiert.
Für die arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte Altersversorgung der betrieblichen Altersversorgung gilt bei Mischfinanzierungen die entsprechende gesetzliche Vorschrift, es sei denn, es werden für den Mitarbeiter vorteilhaftere Bestimmungen vorgesehen. Was kann man über die Direktversicherung versprechen, wie werden Investitionen getätigt und welche Raten gibt es?
Kajak, Galldik und Gesellschafter - Details Seite
Durch die Ausdehnung der Befreiungsmöglichkeit nach 3 Nr. 63 EStG wird durch die Änderung des 40b Abs. 1a, Abs. 1a und Abs. 2b EStG die pauschale Besteuerung in der Direktversicherung ab 2005 abgeschafft. Insofern ist im Unterschied zur Steuerfreiheit nach dem novellierten 3 Nr. 63 EStG, die die Gewährung von Rentenleistungen in Gestalt einer lebenslänglichen Monatsrente oder eines Zahlungsplans mit Restrente - ungeachtet der Art der Leistung der Rentenleistungen (d.h. auch bei einer befristeten oder einmaligen Kapitalzahlung) - vorsieht, nach wie vor eine Kapitalbesteuerung von 20% möglich.
Da § 3 Nr. 63 EStG Vorrang vor 40b EStG hat, wird die Befreiungsmöglichkeit (Anwendung von 3 Nr. 63 EStG) für die in § 3 Nr. 63 EStG bisher nicht über 52 EStG enthaltene Direktversicherungsbeiträge eröffnet (§ 52 Abs. 6 EStG).
Die Befreiung ist jedoch nur möglich und erforderlich, wenn die Direktversicherung auch die Anforderungen des 3 Nr. 63 EStG erfuellt, d.h. vor allem nicht nur eine einmalige Kapitalzahlung vornimmt ( " 52 Abs. 52a S. 2 EStG). Die Befreiung von der Steuerbefreiung für Beiträge zur Direktversicherung erlaubt die weitere Anwendung des pauschalen Einkommensteuersatzes von 20%.
Das BMF hält es für unbedenklich, wenn die Umsetzung der Vereinbarung über den Übergang der Direktversicherung auf einen neuen Dienstgeber mit dem neuen Dienstgeber im Falle des Übergangs noch als eine vorherige Verpflichtung angesehen werden kann. Vorteile: Zahlungen in die Direktversicherung können weiter mit einem Pauschalsatz von 20% bis zu 1.752 EUR versteuert werden.
Der Pauschalbeitrag ist zudem auch dann von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit, wenn eine Einmalzahlung an die Direktversicherung geleistet wird. Das Finanzamt hat auch keine Vorbehalte, wenn eine zuvor kapitalbesteuerte Direktversicherung zunächst auf den Mitarbeiter übergeht, inzwischen von ihm persönlich und dann von einem neuen Unternehmer wieder als Direktversicherung weitergeführt wird. Dabei ist es gleichgültig, ob während der persönlichen Weiterführung eine Beitragsbefreiung gewährt wird, z.B. wenn der Mitarbeiter die Versicherungsbeiträge während einer befristeten Arbeitsphase oder eines Elternurlaubs nicht selbst zahlen kann.
Die Direktversicherungen sind steuerpflichtige Löhne. Um die Entlastung des Arbeitnehmers zu gewährleisten, können vor 2005 abgeschlossene Verträge einer pauschalen Einkommensteuer von 20% unterliegen. Die Versicherungspolice muss verhindern, dass der Mitarbeiter seinen Anspruch auf die Versicherungsleistungen abtreten oder verleihen kann. Die Direktversicherung darf daher z.B. nicht zur Absicherung eines Privat- oder Baudarlehens eingesetzt werden.
Die Pauschalbesteuerung gilt nur für Direktversicherungspolicen im ersten Arbeitsverhältnis, also für Arbeitnehmer der Steuerklasse I bis V. Eine Direktversicherung für Teilzeitbeschäftigte, für die keine Einkommenssteuerkarte vorhanden ist und deren Löhne zu einem Pauschalsatz versteuert werden, ist ebenfalls vorteilhaft, wenn das erste Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters mitbestimmt ist.
Praktischer Tipp: Neben den 450 Euro kann der Unternehmer auch eine Direktversicherung und Pauschalzahlungen für kleine Jobs (Minijobs) abschliessen. Die 450 EUR-Arbeitsstelle ist steuer- und abgabenrechtlich "sicher", wenn der Unternehmer die Sonderleistung umstellt und abrechnet. Ein bestimmtes Zahlungsmittel für Direktversicherungsprämien ist nicht vorbestimmt. Die Begünstigten sind regelmäßige Zuwendungen in der gleichen Größenordnung, regelmäßige Zuwendungen in unterschiedlichen Beträgen und Einmaleffekte.
Praktischer Tipp: Der Unternehmer muss immer die Beiträge zahlen. Barleistungen des Arbeitsgebers an den Mitarbeiter können nicht mit einem Pauschalsatz versteuert werden, auch wenn sie vom Mitarbeiter für die Altersvorsorge genutzt werden. Finanzierung aus den arbeitsrechtlichen Lohnforderungen durch eine Entgeltumwandlung (Umwandlung von Barlöhnen). Für jeden Mitarbeiter ist eine Kapitalabfindung für die Direktversicherung von bis zu 1.752 Euro pro Jahr möglich.
Bei höheren Beiträgen kann eine Pauschalzahlung bis zur Ausschöpfung des maximalen Beitrags von 1.752 Euro geleistet werden. Der Restbetrag der Beitragszahlungen wird dann zusammen mit dem Restgehalt nach den Eigenschaften der Einkommenssteuerkarte versteuert. Gruppenversicherung, bei der mehrere Mitarbeiter (mindestens 2) im Rahmen einer Direktversicherung abgesichert sind. Rahmenverträge, die die Konditionen der Direktversicherung in Bezug auf versicherte Person und versicherte Risiken regeln.
Die Pauschalierung erfolgt bei solchen gemeinschaftlichen Direktversicherungen nicht mehr nach den individuellen Arbeitnehmerbeiträgen, sondern nach dem durchschnittlichen Beitragssatz aller Versicherungsnehmer. Übersteigt der Durchschnitt der Beiträge EUR 1.752 nicht, kann der Dienstgeber alle Direktversicherungsbeiträge zu einem Pauschalsatz abführen. Gleiches trifft zu, wenn die Arbeitnehmerbeiträge 1.752 Euro übersteigen.
Es werden jedoch nur Mitarbeiter berücksichtigt, deren direkte Beiträge 2.148 EUR nicht übersteigen. Für diese Personengruppe können wie für die Einzelversicherung maximal 1.752 Euro pro Jahr zu einem Pauschalsatz versteuert werden. Der Restbetrag der Versicherungsprämien wird je nach Ausprägung der Einkommenssteuerkarte einzeln versteuert. Beispiel: Der Dienstgeber hat seine Mitarbeiter in einer Kollektivversicherung mit folgendem Jahresbeitrag versichert:
Mitarbeiter mit einem Beitrag von 2.400 Euro werden nicht in die Durchschnittsermittlung einbezogen. Sie können mit einem Pauschalsatz von 1.752 EUR versteuert werden, der Selbstbehalt von 648 EUR ist einzeln zu versteuern. Bei den verbleibenden Mitarbeitern resultiert folgende Berechnung: Der Maximalbetrag von 1.752 EUR wird nicht unterschritten, die Beitragszahlungen können vollumfänglich zu einem Pauschalsatz versteuert werden.
Für jeden Mitarbeiter wird der durchschnittliche Betrag von EUR 1.362,50 als Basis verwendet, nicht die für jeden Mitarbeiter geleisteten Einlagen. Der durchschnittliche Betrag muss in den Lohnkonten der Mitarbeiter eingetragen sein. Bei der Berechnung der Durchschnittswerte nach 40b Abs. 2 S. 2 EStG darf der Dienstgeber nur dann Beitragszahlungen in die Direktversicherung aufnehmen, wenn ein Gesamtversicherungsvertrag besteht (BFH, 11.03. 2010 - VI R 9/08).
Erstversicherungen, die nach einem Arbeitgeberwechsel als Einzelversicherung beim neuen Auftraggeber weitergeführt werden, genügen dieser Anforderung nicht. Leistet der Dienstgeber bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses einen Beitrag zu einer Direktversicherung, so kann die pauschale Grenze von EUR 1.752 mit der Anzahl der Jahre multipliziert werden, in denen das Arbeitsverhältnis besteht.
Eine Reproduktion ist daher auch möglich, z.B. bei einer vorzeitigen Beendigung oder dem Auslaufen eines befristeten Vertrages oder wenn der Mitarbeiter das Unternehmen wegen Erreichen der Altersbeschränkung verlässt. Beim Direktversicherungsvertrag ist jedoch die Mindestdauer von 5 Jahren für Kapital- und Rentenversicherung mit Kapitaloption zu berücksichtigen. Für die Anwendung der Vervielfältigungsregel bei Entgeltumwandlung gibt es keine zeitliche Begrenzung für den Zeitraum der Beitragszahlung, d.h. die direkten Versicherungsbeiträge können noch 9 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden.
Falls der Dienstgeber bereits in der Vergangenheit für den Dienstnehmer direkte Versicherungsbeiträge entrichtet und mit einem Pauschalsatz versteuert hat, muss der multiplizierte Beitrag mit den Pauschalbeiträgen für das letzte und sechs Vorjahre ermäßigt werden. Beispiel: Mitarbeiter Tréu ist seit 15 Jahren im Unternehmen. Beim Austritt aus dem Arbeitsverhältnis leistet der Dienstgeber einen einmaligen Beitrag zu einer Direktversicherung in Höhe von EUR 50.000.
Es existierte bereits ein Erstversicherungsvertrag, für den der Auftraggeber einen pauschalierten Beitrag von 500 Euro pro Jahr entrichtete. Abhilfe: Von den Spenden in Hoehe von EUR 30000 können EUR 22.780 mit einem Pauschalsatz von 20% versteuert werden. Praktischer Tipp: Bei höheren Abfindungszahlungen an ausgeschiedene Mitarbeiter kann es sich als sinnvoll erweisen, die Multiplikation der Pauschalgrenze zu verwenden und eine Einmalprämie für die Direktversicherung aus dem zu versteuernden Teil der Abfertigung zu bezahlen.
Die sich aus der Bindung der Direktversicherungen ergebende Pflicht ist ernst gemeint und deutlich und unmissverständlich geregelt, die Bindung ist sachgerecht, eine Pauschalbesteuerung (und ein Abzugsbetrag als Betriebsausgabe ) besteht, soweit die Beitragshöhe zumutbar ist.
Für die Überprüfung, ob eine Direktversicherung anerkannt werden soll, muss zunächst ein innerbetrieblicher und dann ein außerbetrieblicher Vergleich durchgeführt werden. Es besteht Anerkennungsbedarf, wenn auch vergleichbare externe Mitarbeiter des Unternehmens seriös mit entsprechenden Direktversicherungspolicen versorgt werden. Sind im Unternehmen keine Vergleichsbeschäftigten tätig, muss festgestellt werden, ob eine Direktversicherung für Vergleichsbeschäftigte in anderen Unternehmen gebräuchlich ist.
Nicht möglich: wenn die Direktversicherung für den Ehepartner zu Anfang des Beschäftigungsverhältnisses geschlossen wird, für ausländische Mitarbeiter aber erst nach einer längeren Beschäftigungszeit, wenn bei ausländischen Mitarbeitern die Direktversicherung von einer Entgeltumwandlung abhängt, die Beitragszahlungen des Ehepartners aber zuzüglich zum Gehalt geleistet werden, wenn eine Direktversicherung für den Ehepartner in einem Alter geschlossen wird, in dem ausländische Mitarbeiter keine Direktversicherung mehr haben.
Die Löhne umfassen alle vom Arbeitgeber gezahlten Leistungen, gleichgültig, ob er Direktzahlungen an die Versicherung erbringt oder ob die Leistungen mit anderen Forderungen aufgerechnet werden. Die folgenden Summen sind nicht Bestandteil des Gehalts, auch wenn sie an den Mitarbeiter ausbezahlt werden, um die ihm geschuldeten Leistungen zu erhöhen oder um die Versicherungszeit zu verkürzen: