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Direktversicherung Arbeitgeberwechsel
Erstversicherung ArbeitgeberwechselDies liegt daran, dass erst ab 2005 ein rechtlicher Anspruch auf den neuen Arbeitgebervertrag besteht. Bei älteren Verträgen hingegen ist ein Wechsel zum neuen Arbeitgeber grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Parteien möglich. Aber auch Pensionsverträge, die ab 2005 abgeschlossen wurden, sind nicht immer tragbar.
Bei reinen Versorgungszusagen des Auftraggebers (z.B.: 15,00 Euro monatlicher betrieblicher Rente pro Beschäftigungsjahr) gibt es keinen Mitnahmeanspruch. Dabei handelt es sich um Aufträge, die analog zur privaten Kapital- oder Rentenversicherung (als Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionskasse) ablaufen. Wenn die betriebliche Altersversorgung mehr bringt, gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf den Wechsel zum neuen Arbeitgeber.
Die bisherige Vorsorgeeinrichtung wird dann trotz Arbeitgeberwechsel weitergeführt. Es ist nicht der vorhandene Arbeitsvertrag, der tragbar ist, sondern der barwertige Wert der künftigen Renten. Ein Arbeitsplatzwechsler kann innerhalb eines Kalenderjahres nach Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses von seinem früheren Arbeitgeber die Übertragung des Überweisungswertes auf den neuen Arbeitgeber nach dem BetrAVG fordern.
Dies bedeutet in der Regel, dass zunächst der Altvertrag gekündigt und ein Neuabschluss vorgenommen werden muss, in den dann der Geldwert des Altvertrages einfließt. Für die betreffenden Mitarbeiter ergibt sich dann die Frage: Macht es Sinn, den bisherigen Arbeitsvertrag zu beenden oder ist es ein Schatz, der aufbewahrt werden soll?
Der vorliegende Versicherungsvertrag sieht unter bestimmten Voraussetzungen Zusatzmodule wie Hinterbliebenenschutz oder Berufsunfähigkeit vor. Diese dürfen nicht mehr in einen neuen Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitgeber aufgenommen werden. Garantierter Zinssatz: Der Altvertrag kann noch einen garantierten Zinssatz von 4% oder 3,25% haben. Bei einem neuen Kontrakt sind es nur noch 1,25%. Wurde der Altvertrag vor 2005 abgeschlossen, kommen für die später ausgezahlten betrieblichen Renten oft noch vorteilhaftere Steuervorschriften zur Anwendung.
Damit ist die Pension geringer als bei früher abgeschlossenen Aufträgen. Ist der bestehende Kontrakt ein Schatz, kann es Sinn machen, ihn im privaten Bereich weiterzuführen - aber meist unter anderen Vorraussetzungen. In jedem Fall haben die Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf eine persönliche Fortführung des Vertrages bei den Durchführungsmöglichkeiten in Form einer Versicherung.
Andererseits kann es auch möglich sein, den Altvertrag von den Beiträgen zu befreien, d.h. ihn nicht zu beenden, aber keine weiteren Beitragszahlungen zu leisten. Sie können hier Ihren vorhandenen Kontrakt überprüfen und prüfen lassen. Auch der Abschluss eines weiteren Betriebsrentenvertrages mit dem neuen Arbeitgeber neben dem bisherigen ist nicht ausgeschlossen.