Soziale Rentenversicherung

Rentenversicherung

In der Auszahlungsphase sozial abgesichert. Für alle Bereiche der sozialen Sicherheit. Für wen gilt die gesetzliche Rentenversicherung? In den Hintergrundinformationen zur Rentenversicherung werden die Grundsätze der gesetzlichen Rentenversicherung beschrieben und aktuelle Reformen erläutert. Es ist eine Pflichtversicherung und dient im Wesentlichen der sozialen Sicherheit und der Altersvorsorge.

Für alle Bereiche der sozialen Sicherheit

Bei der Zahlung Ihres Vermögens sind Sie sozialversicherungspflichtig, da für alle Sozialversicherungszweige Beitragszahlungen geleistet werden. Der Deutsche Rentenversicherungsverband hat folgende Aufgaben: Er berichtet über Ihre Versicherungszeiträume und bezahlt die Beitragszahlungen. Ihr Vorteil: Sie steigern Ihre Pension durch Beitragszahlungen zur Rentenversicherung. Mit Ihren Beiträgen zur Arbeitslosigkeitsversicherung sichern Sie den Eintritt einer späteren Erwerbslosigkeit ab.

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Deutschland hat ein flächendeckendes Sozialversicherungssystem. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Daher wird sie auch als "gesetzliche Sozialversicherung" bezeichnet. Soziale Absicherung deckt Sie flächendeckend ab - auf dem Weg zur Erwerbstätigkeit, im Krankheitsfall oder bei Arbeitslosigkeit. Zudem bieten sie wirtschaftliche Absicherung im hohen Lebensalter. Mit den anderen Sozialversicherungsträgern ist Ihre Teilnahme gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Übersicht über die Sozialversicherungsleistungen: Rentenversicherung: Reha, Invalidenrente, Alters- und Hinterbliebenenrente; Arbeitslosenversicherung: Vermittlung und Unterstützungsmaßnahmen, Arbeitslosenunterstützung; Krankenversicherung: ärztliche Versorgung, Medikamente, Krankengeld; Unfall-Versicherung: Heilungskosten und Altersrente bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten; Pflegeversicherung: stationäre Versorgung, Heimunterkunft, Pflegehilfen, Beiträge zur Rentenversicherung für Pflegebedürftige. Der Rentenversicherungsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des Sozialversicherungssystems.

Sozialleistungen und Rentenfinanzierung

Er war bis zu seiner Pensionierung Lehrstuhlinhaber für "Soziologie des Wohlfahrtsstaates" an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät in Duisburg-Essen. Theoretische und empirische Untersuchungen des Sozialstaats in Deutschland und im weltweiten Kontext, wirtschaftliche Fundamente und Finanzierungen des Sozialstaats, soziale Sicherungssysteme, vor allem Altersvorsorge, Arbeits- und Beschäftigungspolitik, Lebenssituation und Armutsforschung. Die Pensionszahlungen werden durch Beitragszahlungen der Versicherungsnehmer, der Unternehmer und Subventionen aus dem Staatshaushalt finanzier.

Bei der Berechnung der Rente werden auch die Erziehungszeiten der Kinder mitberücksichtigt. Das Eintreten des Versicherungsfalles ist somit abhängig von der effektiven Erwerbsperson. Bei den Altersbeschränkungen in der Rentenversicherung ist das Alter von mindestens 25 Jahren seit 1916 die übliche Altersgrenze für alle Arbeiterrentenversicherungen und seit 1912 für die Rentenversicherung der Angestellten.

Seit Anfang 2012 wird diese einheitliche Altersgrenze stufenweise auf das Alter von 68 Jahren angehoben: Es gibt jedoch die Chance, unter gewissen Bedingungen eine vorzeitige Altersrente zu erhalten. Dabei handelt es sich sowohl um schwerstbehinderte Personen (ebenfalls sukzessive von 60 auf 62 Jahre) als auch um so genannte Langzeitversicherte (63 Jahre) und insbesondere Langzeitversicherte (63 und 65 Jahre).

Im Falle einer vorgezogenen Pensionierung werden die Pensionen für jeden angefangenen Kalendermonat um 0,3 Prozentpunkte ermäßigt. Das Rentengesetz sieht explizit eine Aufschiebung der Rentenzahlungen und der Weiterbeschäftigung auch über die normale Altersgrenze hinaus vor. Der monatliche Rentenzuschuss von 0,5 % wird für jeden angefangenen Arbeitsmonat (bis max. zwei Jahre) ausbezahlt.

Bei der vorzeitigen Altersrente ist dieses Zusatzeinkommen durch zusätzliche Einkommensgrenzen begrenzt, nach Erreichung der regulären Altersgrenze ist es jedoch frei. Pensionszahlungen aufgrund einer Minderung der Erwerbsfähigkeit werden in Pensionen aufgrund einer vollständigen oder teilweisen Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgeteilt. Ziel der "Rehabilitation vor der Pensionierung" ist es, behinderte oder von Behinderung gefährdete Personen zu behandeln, um ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen oder zu bewahren.

Um den Schweregrad der Krankheit festzustellen, wird eine medizinische Untersuchung durchgeführt. Nicht mehr das klassische Vorbild der Hausfrau und Pflegeheirat, in dem die Frauen sich ausschliesslich um den Hausstand und die Erziehung der Kleinen kümmern und kein eigenes Einkünfte haben. Verschwindet das Gehalt oder die Pension eines Menschen infolge seines Todes, befinden sich seine Familienmitglieder, seine Gattin und seine Nachkommen in einer existenziellen Nöte.

Kindererziehungszeiten - ab 1986 eingefuehrt - werden im Rahmen des Versicherungssystems, das im Wesentlichen auf Beschaeftigung (mit Beitraegen) basiert, durch staatliche Beitraege beruecksichtigt. Mit der Pensionsreform 2014 ("Mutterschaftsrente") - dem so genannten Rentenpaket 2014 - wurde dieser Zeitraum auf 24 Monaten ausgedehnt. Der gesetzlichen Rentenversicherung steht eine eigene finanzielle Souveränität zu.

Mit anderen Worten, sie verwaltet einen unabhängigen Etat, der nicht Teil des Bundeshaushaltes ist, sondern von diesem abhängt. Sie wird durch Zuwendungen und Ergänzungsbeiträge aus dem Staatshaushalt finanziert. Beitragszahlungen und Subventionen fliessen in das Budget der Rentenversicherung ein und sind strikt zweckgebunden. Der Beitrag wird zur Haelfte von den Versicherungsnehmern und zur Haelfte von ihren Unternehmern getragen (gleiche Finanzierung).

Beitragspflichtig sind jedoch Einkommenskomponenten, die eine Obergrenze (Beitragsbemessungsgrenze) übersteigen. Die Rentenversicherung wird zusätzlich zu den Abgaben durch Subventionen aus dem Staatshaushalt gedeckt, die aus dem allgemeinen Steuereinkommen erwachsen. Ziel ist es, die allgemeinen sozialpolitischen Aufgabenstellungen der Rentenversicherung zu finanzieren und der Eigenverantwortung des Staates für die Stabilisierung dieses wichtigen Zweiges der Sozialversicherung gerecht zu werden.

Der Rentenversicherer ist der mit großem Vorsprung grösste Leistungserbringer im Sozialsystem. Die Aufwendungen für Versicherungs- und Hinterbliebenenrente haben Vorrang. Der Verwaltungs- und Verfahrensaufwand ist für die GRV nur von untergeordneter Wichtigkeit (1,4%); im Gegensatz zur Privatlebens- und Rentenversicherung funktioniert die GRV sehr " kosteneffizient ".

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