Kfz Haftpflichtversicherung

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist obligatorisch und gesetzlich vorgeschrieben. Eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für Fahrzeughalter und ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland ist eine Kfz-Versicherung, eigentlich die Kfz-Haftpflichtversicherung, obligatorisch. Fahrzeug-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Ihr Auto an anderen Fahrzeugen, Personen usw. verursacht.

Die InFahrt, die Autoversicherung von Oberösterreich, bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, sich und Ihr Fahrzeug zu schützen.

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Die freiwillige Kaskoversicherung deckt den Schaden an Ihrem eigenen Auto. Für alle durch das eigene Auto verursachten Beschädigungen ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Dies können Materialschäden sein, wie z.B. Instandsetzungskosten für ein teilnehmendes Auto oder medizinische Kosten und Ersatz für Schmerzen und Leiden bei Personen- oder sonstigen finanziellen Einbußen. Die Kaskoversicherung ist rechtlich nicht erforderlich.

Die Kfz-Versicherung schützt jedoch zusätzlich zur Haftpflichtversicherung und schützt vor Beschädigungen am eigenen Auto. Mitversichert sind folgende Fahrzeugschäden: Teilkaskoversicherung: Feuer oder Sprengung, Einbruchdiebstahl, Überfall, direkter Einschlag von Gewitter, Hagelschlag, Blitzschlag oder Überflutung, Kollision mit Wild (oft im Komforttarif auch mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen), Glasschaden, Beschädigung der Leitungen durch Kurzschluß (Schmorschaden), oft im Komforttarif auch Marderbiss einschließlich Folgeschaden.

Vollkaskoversicherungen: Die Vollkaskoversicherungen umfassen auch durch eigenes Verschulden oder durch Dritte verursachte Schäden: Selbstverschuldete Beschädigungen am eigenen Auto, mutwillige Beschädigungen, Schaden durch fremde Dritte, auch Auffahrunfälle. Wenn Sie Geld bei der Kfz-Versicherung einsparen und die besten Konditionen bekommen wollen, müssen Sie zuvor einen genauen Vergleich anstellen. Wovon hängt der Kfz-Versicherungsbeitrag ab (Typenklasse, regionale Klasse, etc.)?

Wovon ist der Kfz-Versicherungsbeitrag abhaengig? Wie hoch die Versicherungsprämie für die Kfz-Versicherung ist, wird von vielen verschiedenen Aspekten bestimmt. Es kommt darauf an, wo ein Fahrzeug normalerweise gelenkt wird (Regionalklasse), welches Fahrzeug gelenkt wird (Typenklasse), wer das Fahrzeug lenkt (Alter des Versicherten und des Fahrers), wie viele km pro Jahr und wie lange das Fahrzeug bereits verunfallfrei ist.

Allerdings hat auch die vereinbarte Selbstbeteiligung, d.h. der im Schadenfall gezahlte Beitrag, Einfluss auf die Versicherungsprämie in der Vollkasko. Darüber hinaus werden weitere tarifliche Besonderheiten in der Kfz-Versicherung berücksichtigt: Jede Tarifcharakteristik kann daher die Versicherungsprämie mitbestimmen. Über die Veränderung der Gesamtversicherungsprämie aus der Veränderung eines individuellen Tarifmerkmales kann jedoch keine Auskunft gegeben werden.

Betriebshaftpflichtversicherung

BestimmungsorteWas ist der Zweck der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die den Eigentümer eines Kraftfahrzeugs gegen die Risiken aus der Benutzung eines Kraftfahrzeugs oder eines Kraftfahrzeuganhängers schützen soll. Absicht: Wer mit seinem Fahrzeug absichtlich einen Schaden anrichtet, ist von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Eine ähnliche Sache ist dann gegeben, wenn Sie Ihren Versicherungsgeber nicht innerhalb der vertraglichen Fristen über einen Anspruch unterrichten.

Verstoßen Sie gegen diese Verpflichtungen, kann der Versicherungsgeber - je nach Verschulden - die Leistung der Versicherung herabsetzen oder gar ganz ablehnen. Die Versicherung ist dann befugt, einen Teil ihrer Leistung vom Versicherten und/oder der versicherten Person (z.B. dem Fahrer) zurückzuverlangen. Straßenverkehrsopfer sind in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung versichert, da der Versicherungsgeber ihnen den entstandenen Sachschaden erstattet.

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung interveniert hier nicht für Sie. Passagiere und Beifahrer sind jedoch durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt. Im Falle eines Kraftfahrzeugunfalls, für den ein Dritter verantwortlich ist, ist die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Verursachers für alle Verunfallten zu zahlen. Versicherungssumme: Die gesetzliche Versicherungssumme kann nicht für jeden Schadensfall ausreichen. Bei berechtigten Inanspruchnahmen durch Dritte übernimmt die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Schäden bis zur Summe der vertraglichen Versicherungssummen und weist diese ab.

Prinzipiell muss die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auch dann eine Leistung an einen Verletzten erbringen, wenn der Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter unverschuldet einen Schaden erlitten hat. Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer müssen gewisse Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) und der Kraftfahrtversicherungsverordnung (KfzPflVV) beachten: Zum Beispiel sind Versicherungsunternehmen in der Regel dazu angehalten, einen Antrag auf Kfz-Haftpflicht zu stellen.

Eine Ablehnung eines Antrags durch den Versicherungsgeber ist nur in besonderen Fällen zulässig, die im Obligatorischen Versicherungsgesetz erwähnt sind (siehe § 5 Abs. 4 PflVG). Der Gesetzgeber sieht für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gewisse Mindestdeckungssummen vor (siehe Anhang zu § 4 Abs. 2 PflVG). Ist dem Geschädigten bei einem Verkehrsunfall in Deutschland das Zulassungskennzeichen des unfallverursachenden Kraftfahrzeugs nicht bekannt, so kann der Betreffende seine Schadensersatzansprüche bei der Verkehropferhilfe e. V. geltend machen. 2.

Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die Nummernschilder am gegenüberliegenden Auto geschmiedet wurden oder es keinen Kfz-Haftpflichtschutz gab, können Sie sich an die Road Victim Assistance ( "Road Victim Assistance") wenden. 2. Eine weitere Besonderheit sind Straßenverkehrsunfälle in Deutschland mit einem in einem Mitgliedsstaat der EU zugelassenen Kraftfahrzeug, in dem das Verkehrsunfallopfer Deutschland ist.

Der Unfallopfer kann sich zur Schadenregulierung an das Bundesamt für Straßenwesen der Grünen Karte e. V. wenden. Wenn sich der Straßenverkehrsunfall außerhalb Deutschlands - in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder in Norwegen, Liechtenstein oder Island - abgespielt hat und das Fahrzeug des Verursachers in einem der erwähnten Länder registriert ist, hat das Verkehrsunfallopfer die Möglichkeit, bei einem in Deutschland eingetretenen Unfallgeschehen zu wählen:

Für die Schadenregulierung können Sie sich als Verkehrsunfall entweder an den Schadenbeauftragten des Haftpflichtversicherers des Unfallverursachers oder unmittelbar an den Haftpflichtversicherer des Unfallverantwortlichen im Inland wenden. In diesem Fall können Sie sich an den Haftpflichtversicherer des Verursachers des Unfalls im Inland oder an den Haftpflichtversicherer im Inland selbst. SelbstverpflichtungenWas müssen Sie als Versicherter einhalten? Wenn Ihnen die Versicherung die Versicherungsbestätigung nach Vertragsabschluss übergibt oder Ihnen die Versicherungsbestätigungsnummer in einer elektronische Versicherungsbescheinigung, z.B. per E-Mail, übermittelt, haben Sie provisorischen Schutz, und zwar längstens ab dem Tag, an dem Ihr Fahrzeug zugelassen wird.

In Deutschland sind die Sätze für die Kfz-Haftpflichtversicherung uneinheitlich. Beim Abschluss einer solchen Police müssen Sie berücksichtigen, dass unterschiedliche Tarifcharakteristika bei der Beitragshöhe eine wichtige Rolle spielten. Bei einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse können Sie die Schadenfreiheitsrabattklasse des bisherigen Versicherers nicht auf die neue umbuchen.

Der neue Versicherungsträger, der sogenannte Folgeversicherer, wird nur über den bisherigen Schadenverlauf Ihres Vertrages informiert. Was Sie als Versicherter bei der Nutzung des Fahrzeuges im Einzelnen einzuhalten haben, ist in 5 der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung aufgelistet. Reden Sie zuerst mit dem Erstversicherer. Die Beitragszahlungen zu Ihrer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung müssen fristgerecht erfolgen.

KündigungWas müssen Sie als Versicherter bei der Abmeldung berücksichtigen? Als Versicherter einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung haben Sie folgende Kündigungsmöglichkeiten: Kündigung: Die meisten Kfz-Versicherungsverträge laufen am Ende des Jahres aus, so dass Ihre Stornierung bei der Versicherung bis längstens 31. Dezember eintrifft. Grundsätzlich müssen Sie auch bei einem Vertrag mit weniger als einem Jahr, d.h. im Beispiel bis Ende Feber (Eingang der Mitteilung beim Versicherer), eine Frist von einem Monat berücksichtigen.

Stornierung im Schadenfall: Ihre Stornierung muss einen Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen, d.h. nach Abschluss des Meinungsaustausches zwischen dem Versicherten und dem Versicherungsgeber über das Recht auf Schadenersatz oder dessen Grundlage, bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen. Sie müssen den Versicherungsgeber innerhalb eines Monates erreichen, nachdem der Versicherungsgeber in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung seine Leistungsverpflichtung entweder eingeräumt oder zu Unrecht zurückgewiesen hat.

Beendigung bei Beitragserhöhung: Möchte der Versicherungsgeber die Prämien anheben, wird er Sie darüber mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Anhebung unterrichten. Selbst wenn der Versicherungsgeber Sie später über die vorgesehene Prämienerhöhung unterrichtet, bleibt die Frist von einem Jahr. Sie wird jedoch als Beendigung betrachtet, wenn er der Zulassungsstelle eine Versicherungsbescheinigung eines anderen Versicherungsunternehmens einreicht.

Die Versicherung kann von Ihnen nur bis zum Wirksamwerden der Beendigung einen Beitrag einfordern. Informations- und Veröffentlichungspflichten des AnbietersWelche Angaben muss der Anbietende Ihnen als Versicherter zur Kenntnis geben? Der Versicherungsgeber hat gemäß 7 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Zusammenhang mit der Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) folgende Angaben zu machen: Produkt-Informationsblatt: Es beinhaltet die für den Konsumenten wichtigen Angaben, die für den Abschluß oder die Abwicklung des Versicherungsvertrages von besonderem Interesse sind (siehe § 4 VVG-InfoV).

Kundeninformationen: Sie enthalten Angaben über den Versicherungsgeber, das Leistungsangebot, den Versicherungsvertrag und die Möglichkeiten des Rechtsschutzes (siehe 1, 6, 3, 6 VVG-InfoV). Vertriebskanäle und AnbieterWo können Sie als Versicherter eine Kfz-Versicherung beim Versicherungsgeber abschliessen (z.B. beim Versicherungsunternehmen oder über das Internet).

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema