Sockelbetrag Riester

Riester-Grundbetrag

Die Bemessungsgrundlage ist der Mindestbeitrag des Versicherten zur Riester-Rente. den gesetzlich vorgeschriebenen Grundbetrag, der mindestens dem Mindesteigenbeitrag zur Erlangung des vollen Förderbetrages entspricht (Mindest-Grundbetrag). Jetzt habe ich über den Grundbetrag gelesen. Das liegt daran, dass es eine Sonderregelung für die Riester-Rente gibt.

Tip 15 Sammeln Sie den vollen Sparbonus nur mit dem Grundbetrag.

Die Riester-Förderung steht nicht jedem zu. Zum einen wird zwischen direkt und indirekt Nutznießern differenziert. Diese werden durch ihren Ehepartner/Lebenspartner bevorzugt. Direkte Begünstigte sind im Grunde alle gesetzlich versicherten Menschen, aber auch Staatsbeamte, Staatsanwälte, Richter, Soldatinnen und Militärs, Staatsbedienstete etc. Der andere Ehegatte/Partner profitiert indirekt, weil er ein Nicht-Einkommensbezieher ist.

Mit der Riester-Rente haben die Tüftler eine schöne Spezialität für Ehegatten entwickelt. Der Ehegatte, der nicht direkt - also nur indirekt - profitiert, weil er selbstständig ist oder nicht arbeitet, hat Anspruch auf einen abgeleiteten Bonus. Nur der einzige indirekte Anspruchsberechtigte (z.B. Nicht-Verdiener-Ehepartner) muss nur den Grundbetrag von 60 als Eigenanteil zahlen, um den vollen Sparbonus zu bekommen.

Das Rentenkonto wird dann nur noch aus den Grundbeträgen und den Sparprämien gespeist: Beispiel: Verheiratetes Paar mit Kleinkind, nur der Mann ist im vergangenen Jahr mit einem Bruttojahreslohn von 50.000 Euro beschäftigt. Die Eheleute schließen einen Vertrag über einen Ehepartner mit separater Kontoverwaltung für Mann und Ehefrau ab. Das Kindergeld wird der Ehefrau ausbezahlt.

Die Gutschrift erfolgt auf dem Frauenkonto:

Kompliziertes Bankwesen leicht erklärt: Basisbetrag

Die Bezeichnung "Grundbetrag" schlägt den einen oder anderen beinahe von den Strümpfen, weil sie oft nicht unmittelbar verständlich ist. Der Grund: Der Grundbetrag ist in der Regel an die Riester-Rente gekoppelt. Es handelt sich vor allem um einkommensschwache Kinder.

Background: Bei der Riester-Rente bekommt jeder Antragsteller einen Zuschuss vom Land. Der Provider, mit dem Sie Ihren Riester-Vertrag geschlossen haben, wird Ihnen den Auftrag zusenden. Wenn Sie die Bewerbung nicht bekommen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Provider. Der Grundbonus beläuft sich derzeit auf 154 EUR pro Jahr, das Kindergeld auf 300 EUR für jedes nach dem 1. Januar 2008 geborene Mitglied.

Der Kinderfreibetrag für alle vor dem 31.12.2007 geborenen Schüler liegt bei 185 EUR. Der Kinderfreibetrag wird so lange gewährt, wie Sie ein Anrecht auf Erziehungsgeld haben, d.h. bis zum Alter von max. 20 Jahren. Ein vierköpfiges Familienmitglied mit zwei nach dem 1.1. 2008 geborenen Schülern erhält somit einen staatlichen Zuschuss von:

Gut, denn jetzt wird es etwas komplizierter: Um volle Unterstützung vom Staat zu bekommen, muss ein so genannter Mindestbeitrag ausbezahlt werden. Ist es nicht möglich, diese 4 Prozent für die Altersversorgung zu erhöhen, wird der Zuschlag ebenfalls nur pro rata temporis ausgezahlt. Für Ehepaare, für die der Ehegatte kein eigenes Entgelt erhält oder keinen Unterstützungsanspruch hat - im administrativen Deutsch ist der Ehegatte dann: "indirekt förderfähig" - wird der Steuerzuschlag nur bis zu einem Eigenanteil von mindestens 2.160 EUR pro Jahr ausbezahlt.

Damit erhalten Sie ab dem 2.161. EUR keine weitere Steuerunterstützung mehr. Ist der Ehegatte auch eine der "berechtigten Personen", können natürlich auch 2x 2.160 EUR pro Jahr für Steuerzwecke einbehalten werden. Achtung: Bei einigen Riester-Verträgen können Sie nicht unbeschränkt zahlen. Sie sollten sich zu diesen Themen informieren oder das Spezialportal zur Riester-Rente konsultieren.

Jetzt aber: Aussehen Grundbetrag! Im Falle einkommensschwacher Haushalte mit mehreren Kinder kann es vorkommen, dass der minimale Eigenanteil bereits durch die Zuschüsse gedeckt ist. Gerade in diesem Falle muss ein Grundbetrag ausbezahlt werden. Das sind 60 EUR pro Jahr. Auf diese Weise will der Freistaat dafür sorgen, dass nicht nur staatliche Unterstützung, sondern wenigstens ein kleiner Teil selbst bereitgestellt wird.

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