Geht es um die Sicherheit bei der Geldanlage, haben Rentenfonds seit langem einen guten Ruf. Das …
Rürup Angestellte
Die Rürup MitarbeiterRürup-Pension für Mitarbeiter
Rürup Pension gilt als Privatrente für Selbständige, freie Mitarbeiter und Angestellte. Aber auch die Mitarbeiter können von den Vergünstigungen der Privatrente Gebrauch machen. Für höher Erwerbstätige mit hoher Steuerbelastung ist die Rürup-Rente besonders geeignet. Die Rürup-Pension bringt große steuerliche Vorteile, so dass sie auch für die Mitarbeiter äusserst interessant sein kann.
Mitarbeiter mit hohem Lohnniveau haben in der Regel auch einen höheren Standard. Deshalb ist es notwendig, eine private Altersvorsorge zu treffen, denn nur so kann die Rentenlücke geschlossen werden. Die hohe Steuerquote für besser verdienende Mitarbeiter führt zu einer enormen Einkommensminderung. Die Rürup-Pension spart nicht nur Geld für die später fällige Pension, sondern auch steuerliche Vorteile.
Die Einlagen der Rürup-Rente mindern das zu besteuernde Ergebnis und damit die Steuerbelastung. Dementsprechend können die Mitarbeiter die Rürup-Rente auch als Privatrente in Anspruch nehmen.
Rürup-Pension für Arbeitnehmer und Bedienstete
Mitarbeiter und Angestellte haben zudem die Gelegenheit, eine Rürup-Rente zu beziehen. Arbeitnehmer und Bedienstete können - ebenso wie Selbständige - besondere Ausgaben von der Besteuerung einbehalten. Ab 2016 beträgt der steuerliche Höchstsatz 22.767 (ledig) bzw. 45.534 EUR (verheiratet). Der Restbetrag kann für eine Pension Rürup verwendet und für Steuerzwecke einbehalten werden.
Die Beamten werden für steuerliche Zwecke wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrachtet; das Steueramt erhebt auf sie einen imaginären Pensionsversicherungsbeitrag. Beispiel: Eine Einzelperson mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 50.000 EUR wird 2018 zusammen mit ihrem Dienstgeber 9.300 EUR in die gesetzlichen Rentenversicherungen einzahlen (18,6 von 50.000 EUR). Dieser Betrag wird von den 22.767 EUR einbehalten.
Den Differenzbetrag von 13.467 EUR kann er in eine Rürup-Rente einbringen. Als Sonderaufwand erfasst das Steueramt 86% der Auszahlungen ( "Steuerjahr 2018"), also 11.582EUR. In der folgenden Übersicht ist dargestellt, welche Maximalbeträge Mitarbeiter - in Abhängigkeit von ihrem Bruttoverdienst - im Jahr 2018 in Rürup-Verträge mit Steuervorteilen anlegen können: