Offene Immobilienfonds Rückgabe

Offene Immobilienfonds Rendite

OIFs aus plötzlichen Rücknahmen von Fondsanlegern. Bei der Rücknahme von Anteilen gab es wesentliche Veränderungen: Die Kündigungsfrist gilt nur für Renditen an die Fondsgesellschaft. Spezielle Merkmale für die Rücknahme von Fondsanteilen. Bislang haben die meisten Fonds für eine tägliche Rendite gesorgt.

Artikel ohne CAGB

Neben den Regelungen für die geschlossenen Immobilienanlagen wurden auch die Regelungen für Offene Immobilienfonds deutlich umgestellt. Nach dem neuen Gesetz müssen Anteilscheine von offen stehenden Immobilienfonds vor der Rückgabe an die Kapitalanlagegesellschaft für einen Zeitraum von 24 Monaten verwahrt werden. Die Rückgabe, wie sie bisher möglich war, ist somit jederzeit möglich.

Darüber hinaus besteht eine Einjahresfrist. Dies bedeutet, dass der Investor ein Jahr vor der tatsächlichen Rücknahme endgültig erklärt, dass er seine Aktien zurücknehmen möchte. Offene Immobilienfonds sind daher kaum für diejenigen geeignet, für die ein flexibler Zugang zu ihrem Vermögen von Bedeutung ist. Doch wer nicht auf Offene Immobilienfonds als Anlage verzichtet, hat bis zum 31. Dezember 2014 die Chance, die Beschränkungen zu umfahren.

Hintergund ist eine Übergangsbestimmung der GAGB, die sich auf offene Immobilienfonds verweist, die in Deutschland zum Vertrieb zugelassen sind, deren Träger aber in anderen EU-Ländern ansässig sind. Sofern die Mittel bereits vor der Inkraftsetzung der Verordnung in Deutschland eine Zulassung hatten, dürfen sie in Deutschland noch bis zum 31. Dezember 2014 nach der "alten" Regelung zum Kauf angeboten werden.

Beispielhaft seien hier genannt: die Unternehmenssubstanz Semper Immobilien (WKN: A0RAVN), die Raiffeisen Immobilienfonds (WKN: A0MTQQ), die Immobiliengesellschaft Immobilien Invest Austria (WKN: A0CAE1) und die Immobiliengesellschaft Immobilien Invest Europe (WKN: A0MLMM). Allerdings ist zu berücksichtigen, dass einige Gelder von ausländischen Anbietern nicht flächendeckend gehandelt werden können. So kann z.B. der Erwerb von Immobilien von Semper Immobilien in der Regel problemlos über die einzelnen Depotstellen erfolgen, während andere Mittel nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen.

So können beispielsweise Immobilien von SwissScanto (CH) nur über die Börse erworben werden. Zudem schwankt der Aufschlag je nach Fond. Es kann sich daher durchaus auszahlen, den Fond über einen Fondsbroker zu erstehen. Investoren bekommen in der Regel 100 Prozent Nachlass auf den Aufschlag. Gleiches trifft auf ausländische Gelder zu: Für Einkäufe nach dem 22. Juni 2014 gelten die neuen Bestimmungen.

Das heißt für den Investor, dass er, wenn er von den Freiräumen der bisherigen Regelung Gebrauch machen will, vor dem Bilanzstichtag in die Mittel anlegen muss. In diesem Fall ist weder eine Mindestanlagezeit noch eine Frist einzuhalten - unabhängig davon, wann der anschließende Kauf erfolgt, da hier der Schutz des vorhandenen Vermögens anhält.

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