Riester Förderung

Die Riester-Förderung

Die Verbreitung der Riester-Rente bleibt dynamisch - das Wissen um die Riester-Förderung bleibt gering. Mit der so genannten Riester-Förderung unterstützt der Staat alle, die privat für ihr Alter vorsorgen. Beitrag zur Riester-Förderung Mit uns haben Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Option, ihre Riester-Rente über die Betriebsrente in einen Entgeltumwandlungsvertrag umzuwandeln. Mit Inkrafttreten des Altersvorsorgegesetzes im Jahr 2002 haben Ihre Beschäftigten einen gesetzlichen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente, auch Riester-Rente oder Riester-Rente genannt. Im Rahmen der Riester-Regelung kann jeder Beschäftigte, der 4 Prozent seines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in seine Rentenversicherung einzahlt, einen Antrag auf Gewährung staatlicher Zuschüsse stellen.

Die Einlage muss mind. 60 EUR und darf einschließlich der Freibeträge 2.100 EUR nicht überschreiten. Eine Grundvoraussetzung für den Zuschuss ist jedoch, dass der Pensionsplan aus einzeln versteuerten, d.h. sozialversicherungspflichtigen Einkünften besteht. Der Zuschuss richtet sich nach dem Jahreseinkommen, dem Zivilstand und der Anzahl der Kinder.

Der Riesterzuschlag besteht aus dem Basiszuschlag von 175 EUR und dem Kindergeld von 185 EUR pro Jahr. Bei Kindern, die ab dem Stichtag des Jahres 2008 geboren sind, beläuft sich der Zuschlag auf 300 EUR. Liegt der steuerliche Vorteil aus dem Sonderkostenabzug über dem Bonusanspruch, wird der weitere Sonderkostenabzug bewilligt.

Ab dem 1. Januar 2018 werden Riester-Verträge der Gesellschaft mit Privat-Riester-Verträgen gleichberechtigt behandelt. Wird die Riester-Förderung für die Betriebsrente verwendet, ist eine Kapitalspritze nicht inbegriffen. Jedoch haben unsere Versicherten die Option, sich ihr Vermögen zu 30% zuzüglich einer 70%igen Lebensrente auszuzahlen (Teilkapitalauszahlung). Sollten Sie weitere Informationen zur Riesterrente haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail oder telefonisch:

Riesterrente - Jetzt über die staatlichen Förderungen informiert werden

An wen richtet sich die Riester-Förderung? D. h., wenn nur einer der Ehepartner zur berechtigten Personengruppe zählt, kann der Ehepartner auch den staatlichen Zuschuss bekommen. Selbständige, die nicht rentenversichert sind, und beruflich Versichert sind, wie z.B. Mediziner, sind von der Finanzierung ausgeschlossen. Gefördert werden regelmässige Einzahlungen in Anlagefonds, Pensionsversicherungen, Bausparverträgen und Banksparplänen.

Der Auftrag muss von der BaFin beglaubigt sein und eine amtliche Prüfziffer tragen. Wieviel ist der Bonus? Der Betrag des Zuschusses richtet sich nach dem Zivilstand und der Anzahl der Kinder. Grundvoraussetzung für den maximalen Bonus ist ein Eigenanteil von mindestens 4% des im Vorjahr versicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Freibeträge.

Wenn Sie weniger als 60 EUR pro Jahr in Ihren Arbeitsvertrag einzahlen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Zuschüsse. 1 ) Berufseinsteiger unter 25 Jahren bekommen einen Einmalbonus von 200 EUR. 2 ) Die Unterstützung der Patenkinder gilt, solange sie für das Patenkind Anspruch auf Unterhaltsgeld haben. Neben den gesetzlichen Zuschüssen können Sie die in einem Riestervertrag ausgezahlten persönlichen Leistungen als besonderen Ausgabenabzug in Ihrer Einkommensteuererklärung einfordern.

Die Höchstsumme hierfür liegt bei 2.100 EUR. Müssen Zins- und Einkommenssteuern auf die Vorsorge gezahlt werden? In der Sparphase sind die erwirtschafteten Einnahmen umsatzsteuerfrei. Ihr Einkommen aus der Privatvorsorge wird erst in der Auszahlungsphase besteuert. Ein Grundbetrag wurde festgesetzt, damit Ihre eigenen Ausgaben im Vergleich zum Bonus nicht zu sehr nachlassen.

Dies bedeutet, dass jeder Riester-Sparer jährlich mind. 60 EUR aus eigenen Ressourcen beschaffen muss, um die vollständige Förderung zu bekommen. Die öffentlich bezuschusste Altersversorgung kann auch für Neubauten, Ankäufe, altersgerechte Umbauten oder Entschuldungen der eigenen vier Wänden eingesetzt werden.

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