Rürup Vererben

Nachlass Rürup

Kann die Rürup-Rente tatsächlich weitergegeben werden? Eine Rürup-Rente kann grundsätzlich nicht vererbt werden. Finden Sie hier heraus, ob Sie einen Rürup-Rentenvertrag vererben können und was genau Sie dafür tun müssen. Was müssen Sie beachten, wenn sie die Rürup-Rente später ihren Verwandten oder Bekannten vererben will? Sie beklagen zum Beispiel, dass Rürup-Verträge nicht verliehen oder vererbt werden können - außer natürlich an Witwen und Waisenkinder.

Die Rürup-Rente - Häufige Nachfragen zur Grundsicherung

Eine Rürup-Pension kann prinzipiell nicht ererbt werden. Sollten Sie während der Sparphase sterben, würden die bis dahin angesparten Vermögenswerte zugunsten der Versicherungswirtschaft auslaufen. Es kann entweder eine Pension in einer gewissen Summe zugesagt werden, oder das gesparte Kapital kann als Hinterbliebenenrente ausgenutzt werden. Stirbt der Versicherte während der Pensionsphase, erlischt auch das verbleibende Guthaben (das noch nicht durch Rentenzahlungen verbraucht ist) zugunsten der Kassen.

Bei verheirateten Versicherten kann für den Ehegatten bei Verheirateten ein Hinterlassenenschutz abgeschlossen werden. Die folgenden Ausführungen werden hier von der Versicherungswirtschaft angeboten: Die Hinterbliebenenversorgung wird entweder in Anlehnung an die Hauptpension (z.B. 60% der Hauptpension) gezahlt oder es kann eine Pensionsgarantiezeit festgelegt werden, oder der verbleibende Betrag des Guthabens kann als Basis für die Bestimmung einer Hinterbliebenenversorgung verwendet werden.

Die Versicherten einer Pensionskasse erhalten eine lebenslange Rente. Eine Pensionsgarantie ist für ihn daher nicht erforderlich. Weil aber im Falle des Todes das Guthaben zugunsten der Versicherten verfällt, sichern die überlebenden Angehörigen eine Pensionsgarantie. Das folgende Beispiel verdeutlicht dies: Für eine Rürup-Rente wird eine Garantiezeit von 10 Jahren festgelegt.

Die Versicherungsnehmerin stellt im Alter von 65 Jahren einen Antrag auf Altersrente. Der Hinterbliebene erhält die Rente für höchstens 10 Jahre aufgrund der Rentengarantie. Zum Beispiel, wenn der Versicherte im Alter von 70 Jahren stirbt. Der Hinterbliebene erhält noch für weitere 5 Jahre eine Rente. Stirbt der Versicherte jedoch im Alter von 80 Jahren, so ist auch die Garantiezeit für die Rente verstrichen, da diese erst mit Vollendung des siebzigsten Lebensjahres des Versicherten bestanden hatte.

Als Hinterbliebene gelten der Ehepartner des Rürup-Sparers und weiterhin kindergeldberechtigte Nachkommen. Mit dem Wegfall des Anspruchs auf Leistungen aus dem Erziehungsgeld gehören auch die betroffenen Familienangehörigen zur Gruppe der überlebenden Personen, die eine Grundrente haben. Der unverheiratete Partner zählt nicht zum Überlebenskreis.

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