Privatinsolvenz

Staatsbankrott

Einen Ausweg aus der Überschuldung bietet die Privatinsolvenz. Von nun an kann jeder EU-Bürger seine Schulden innerhalb eines Jahres nach der Privatinsolvenz in Irland leicht und einfach loswerden. Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist das richtige Verfahren für Privatpersonen.

Privatinsolvenzziele

Privatinsolvenzen bieten überschuldete Verbraucher die Gelegenheit, ihre Verschuldung im Zuge eines gestuften Konkursverfahrens zu reduzieren. Wenn die Schuldenberge so hoch sind, dass die Schuldigen sie nicht mehr alleine verkraften können, ist der Privatkonkurs oft die einzige Gelegenheit für einen neuen Aufschwung. Ein privates Insolvenzverfahren sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Die Privatinsolvenz wurde am 01.01.1999 eingeleitet. Das Insolvenzverfahren wird auch als Verbraucherinsolvenzverfahren bezeichnet und basiert auf der Konkursordnung (InsO). Die Privatinsolvenz soll Überschuldeten (Privatpersonen) eine zweite Möglichkeit bieten, sich von ihrem Schuldberg zu erlösen.

Generell wird die Konsumenteninsolvenz auf die Entschuldung der Restschuld beschränkt, d.h. die Streichung der Restschuld nach der Phase des guten Verhaltens, aber dies ist nur der abschließende Teil des Mehrstufenverfahrens. Die Verbraucherinsolvenzverfahren gliedern sich in mehrere Stufen, die auf einander aufbauend durchgeführt werden müssen. Außergerichtlicher Vergleich mit Kreditgebern "Der Kreditnehmer legt seinen Kreditgebern einen Antrag auf Schuldenreduzierung vor.

In dieser Zeit hat der Zahlungspflichtige die Ansprüche seiner Zahlungsempfänger nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Überlebt der Debitor die Phase des guten Verhaltens ohne Fehlverhalten, wird die Restschuld freigegeben - das Hauptziel der Privatinsolvenz. Für wen ist ein Antrag auf Privatinsolvenz möglich? 384 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung beschränkt den Kreis derjenigen, die eine Konsumenteninsolvenz erleiden können: Selbstständige, Kaufleute oder als solche behandelte Menschen sind somit im Stich gelassen.

Außerdem muss der Zahlungspflichtige den Pfändungsanteil seines Verdienstes während der Sechsjahresfrist abführen. Das Privatinsolvenzverfahren wird auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de. veröffentlicht. Das Privatinsolvenzverfahren wird der Firma mitgeteilt. Ein solcher Negativeintrag der Firma hat weit reichende Konsequenzen für den Unterhaltspflichtigen. Erst drei Jahre nach der Insolvenz des Verbrauchers wird der Negativeintrag der Firma gestrichen.

Dies kann zusammen mit der Laufzeit des Verfahrens und der darauf folgenden Wohlverhaltenszeit zu einem Zeitrahmen von neun bis zehn Jahren führen, in dem Debitoren mit einem Negativeintrag der Schufa untergehen.

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