Besteuerung Basisrente

Die Besteuerung der Grundrente

Eine nachträgliche Besteuerung der Grundrente hängt beispielsweise vom Rentenalter ab. Wem eignet sich die Basisrente? In Deutschland ist die Besteuerung von Altersvorsorgeprodukten äußerst komplex. Eine Basisrente unterliegt der sogenannten Downstream-Besteuerung. Bekanntes Beispiel für eine anteilig versteuerte Rente ist die Rürup-Rente oder Basisrente.

Die Besteuerung der Grundrente erhöht sich bis 2040 auf 100% der Rente.

Wie alle anderen Einkünfte muss auch die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, immer im Zuge der Einkommensteuererklärung besteuert werden. Basis für die Basisrente ist der jeweilige Personalsteuersatz. Die Grundrente wird jedoch im Gegensatz zu anderen Rentensparplänen erst nach der Sparphase, also während der Auszahlung, besteuert.

In diesem Fall kommt die sogenannte "nachgelagerte" Besteuerung zur Anwendung. Derzeit und bis 2025 gibt es eine so genannten Übergangszeit, in der die Pensionen pro rata temporis versteuert werden. Die aus der Grundrente bezogenen Leistungen müssen erst nach 2040 in vollem Umfang zum Privateinkommen hinzugerechnet werden und sind dann in vollem Umfang steuerpflichtig.

In der Sparphase sind die Rentenbeiträge jedoch von der Steuer absetzbar. Der Auszahlungsbetrag aus der Rürup-Rente wird bei Eintritt in den Ruhestand in Prozentanteilen abgerechnet. Wenn zum Beispiel die Rentenperiode im Jahr 2005 anfängt, müssen 50% der ausgezahlten Beträge in diesem Jahr steuerpflichtig sein. Ab 2005 hat sich der steuerpflichtige Teil der Grundrente um zwei bzw. ein Prozentpunkt pro Jahr erhöht.

Der zu versteuernde Teil wird jedoch bis 2020 um 2 Prozentpunkte pro Jahr steigen, danach nur noch um 1 Prozentpunkt pro Jahr. Der Steuervorteil in der Sparphase und der aufgrund des geringeren Einkommens in der Pensionsphase anzunehmende niedrigere Individualsteuersatz ist daher ein wichtiger Faktor für die Entscheidungsfindung für oder gegen den Abschluß einer Basisrente.

Rürup-Rente: Kompetente Beratung zur Basisrente in Frankfurt

Rürup-Pension: Vorsorge und Steuerersparnis. Bei der staatlichen Rürup-Pension handelt es sich um eine Privatvorsorge. Sie wird auch als Basisrente bezeichnet und bildet eine lebenslängliche Altersrente. Die anteiligen 86% von EUR 23712,00 im Jahr 2018 können bis zu einem Wert von EUR 20392,32 von der Besteuerung einbehalten werden. Für Verheiratete ist der Doppelbetrag oft auch möglich, d.h. bis zu 47424,- EUR sind steuerlich wirksam in eine Rüruprente (ab 2018) einzuzahlen.

Die Quote von 86% (Jahr 2018) wächst jedes Jahr um 2% - im Jahr 2019 werden es bereits 88% sein und bis 2025 wird die gesamte Zahl der Eheleute sein. Eine nachträgliche Besteuerung der Grundrente ist z. B. vom Rentenalter abhängig. Derzeit (2018) beläuft sich der zu versteuernde Rentenanteil auf 76%.

Andernfalls erhöht sich der Steueranteil jedes Jahr bis 2040 (100%). Die Rürup-Rente wird als steuerfreier Betrag für die gesamte Rente ab dem folgenden Jahr des Rentenbezuges festgelegt. Die Beförderung wird vom Versicherer von der Einhaltung bestimmter Voraussetzungen in der Nähe der Rentenversicherungen abhängt. Der Anspruch auf eine Grundrente ist nicht abtretbar, verkäuflich oder erbbar.

Damit ist alles in Übereinstimmung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Pensionsversicherung. Das Angebot an Rentenformen ist vielseitig und reicht von der traditionellen Pensionsversicherung über die Fondssparversicherung bis hin zur fondsgebundenen Rürup-Rente. Nur der unabhängige Finanz- und Versicherungsbroker kann über die Chancen, Formulare und steuerliche Implikationen qualifiziert beraten.

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