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Krankenversicherungsbeiträge aus Direktversicherung
Beiträge zur Krankenversicherung aus der DirektversicherungKrankenkasse für Direktversicherung und Kapitalabfindung an den Pensionsfonds
Eine Direktversicherung (Beginn 1996, UN-Gesellschaft, Versicherter I selbst, Beitragszahlung durch Entgeltumwandlung, Stand Nov. 2022). Zusätzlich habe ich über eine Rentenkasse zwei Vorsorgeverträge geschlossen, die entweder in Gestalt einer gesicherten Monatsrente oder als einmalige Kapitalzahlung anfallen (Beiträge auch über Entgeltumwandlung, Laufzeitvertrag vom 1. 5. 2022 und Vertragsabschluss vom 2. 12. 2022).
Sind die Einmalzahlungen aus den oben genannten Versicherungsverträgen, die alle vor Beginn der Pensionierung und damit des Rentenanspruchs anfallen, der Krankenkassenpflicht während der Pensionierung unterworfen (die sogenannte "120er-Regel")? Lieber Frager, aufgrund der Angaben möchte ich Ihre Frage wie folgt antworten: Bei Kapitalabrechnungen, die an die Stelle einer Rentenzahlung getreten sind oder die vor dem Versicherungsfall abgeschlossen oder versprochen werden, beträgt das monatlich zu zahlende Einkommen 1/120 der Leistungen für maximal 10 Jahre.
Verordnung des 229 Abs. 3 S: 3 SGB V Rentenzahlungen als beitragspflichtiges Einkommen: Einkünfte ( "Rentenleistungen"), die mit Renten vergleichbar sind, soweit sie aufgrund einer Erwerbsminderung oder für Alters- oder Hinterbliebenenrenten erworben werden, sind die nur vorübergehend gewährten unfallbedingten und für Behinderte gewährten Renten, im Falle einer höheren Unfallrente die Differenz zwischen dem gezahlten Betrag und der normalen Rentenhöhe, und zwar zumindest 20 % des für die erhöhte Unfallrente gezahlten Betrags, die folgenden Beträge.
2 Satz 1 findet auch Anwendung, wenn solche Vergünstigungen aus dem Ausland oder von einer intergouvernementalen oder supranationalen Institution zuerkannt werden. 3Werden die Rentenleistungen durch eine einmalige Rente ersetzt oder ist eine solche vor Eintreten des versicherten Ereignisses zugesichert, so wird ein Hundertstel der Rente als monatliche Auszahlung der Rentenleistungen, höchstens jedoch für einhundertzwanzigstelmonate, angesehen.
Auf die nachträgliche Zahlung von Versorgungsleistungen findet § 228 Abs. 2 entsprechende Anwendung. Bislang konnte die Verpflichtung zur Beitragszahlung, vor allem bei Erstversicherungen, durch die Gewährung eines Anspruchs auf eine Kapitalzahlung vor dem Rentenalter oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vermieden werden. Dies ist nicht mehr möglich, was erneut auf das seit 2004 geltende Krankenversicherungsgesetz zurückzuführen ist.
Darin ist "als Massnahme zur Sanierung der Finanzierung" vorgesehen, dass die Rentenzahlungen an die Pensionäre in Zukunft dem Vollbeitragssatz unterliegen sollen. Gemäss der Gesetzeserläuterung sind "Rentner, die Rentenleistungen beziehen, in angemessener Weise an der Deckung des Versorgungsaufwands für sie mitbeteiligt. "Der Gesetzesentwurf, der von SPD, CDU/CSU und Allianz 90/Die Gruenen zusammen im Parlament beschlossen wurde, bezieht sich auf die Versorgungsausgaben fuer Rentner:
Der Eigenanteil der Pensionäre würde nur rund 43% des Versorgungsaufwands ausmachen. Daher ist es ein Imperativ der Solidargemeinschaft der Rentner und der Erwerbsbevölkerung, den Prozentsatz der von der Erwerbsbevölkerung finanzierten Sozialleistungen nicht zu erhöhen".