In Zeiten lang anhaltend niedriger Sparzinsen rücken Investmentfonds wieder verstärkt in den …
Rürup Steuervorteil Tabelle
Steuervorteilstabelle RürupRürup-Pension - Alterseinkünfteverordnung
Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 entschieden, dass die unterschiedlichen Besteuerungen von Beamtenrenten und Rentenversicherungsleistungen erneut zu regeln sind. Ab dem 01.01.2005 tritt die allmähliche Einführung eines Systems der Nachbesteuerung in Kraft. Das Rürup-Pension wird stromabwärts versteuert! Aber was heißt denn nun tatsächlich Nachbesteuerung?
Die nachgelagerte Versteuerung bedeutet, dass die für die Altersversorgung aufgewendeten Beträge steuerfrei sind und nur die daraus resultierenden Pensionsleistungen versteuert werden. Statutarische Pension 2040 100% steuerbar! Ab 2005 sind 50 % des Alterseinkommens zu versteuern. Bis 2040 wird die Steuerlast, wie in der obigen Tabelle gezeigt, auf 100% steigen.
Für das entsprechende Jahr wird eine so genannte Rentenkohorte gegründet, d.h. die Versteuerung für einen Pensionär wird im Jahr der ersten Pensionszahlung festgesetzt und verbleibt dann für den Rest seines Lebens. In der folgenden Tabelle sehen Sie die Entwicklung der Pensionsbesteuerung. Der Beitrag zur Grundrente ist steuerfrei!
Der Aufstieg zur Rürup-Rente geschieht durch Steuervorteile in der Sparphase. Die im jeweiligen Jahr gezahlten Beträge können im Zuge der Ertragsteuererklärung als Sonderaufwand erfasst werden und reduzieren damit unmittelbar die Steuerbelastung. Besonders für Hochverdiener mit hohem Einkommen ssteuersatz eine interessante Möglichkeit. Bei der Auszahlung sind die Monatszahlungen dann entsprechend der nachfolgenden Tabelle proportional zu versteuern.
Die finanziellen Vorteile ergeben sich letztendlich im Wesentlichen aus dem Zinseszinseffekt des steuerfreien investierten Vermögens und dem in der Regel wesentlich niedrigeren Einkommenssteuersatz im Ruhegeld. Aktienabzug als Sonderausgabe während der Sparphase: Derzeit kann nur ein bestimmter Prozentsatz der Gesamtersparnis pro Jahr als Sonderausgabe ausgewiesen werden. Ab 60% des 2005 eingezahlten Betrages erhöht sich dieser Prozentsatz jedes Jahr um 2%.
Seit 2025 kann die volle Spareinlage immer besteuert werden. Es können jedoch höchstens 20.000 EUR pro Jahr bzw. 40.000 EUR für Ehepartner, die für steuerliche Zwecke gemeinschaftlich veranlagt werden, verwendet werden. Jahr der Auszahlung:Steuerlich abzugsfähig in %Z um Beispiel: Im Beispiel ist der abzugsfähige Anteil: Versteuerung der Grundrente während der Rentenphase: Der zu versteuernde Teil in der Ausschüttungsphase ist zusätzlich zeitlich gestuft.
Der steuerpflichtige Teil wird bis 2020 jährlich um 2 Prozent steigen. Von da an wächst der Aktienanteil jährlich um 1%, bis ab 2040 endlich die ganze Monatsrente steuerpflichtig ist. Beginn des Rentenjahres: Steuerbarer Teil in %: Wichtiger Hinweis: Während der als Sonderaufwand abzugsfähige Teil immer für das entsprechende Zahlungsjahr gültig ist (siehe Tabelle 1), findet bei der Versteuerung in der Zahlungsphase das sogen.
Die Steuerbefreiung wird bei Eintritt in den Ruhestand gemäß der Tabelle ein Mal und auf Dauer festgesetzt. Die berechnete Vergütung für die Gesamtrente wird dann nicht verändert. Beispiel: Wenn die Pensionszahlung im Jahr 2020 startet und für dieses erste Pensionsjahr ein Betrag von 20.000 EUR beansprucht wird, führt dies zu einer permanenten jährlichen Freistellung von 4000 EUR (20.000 EUR x 20%).
Steigt die Pension später, ist die Erhöhung vollständig steuerpflichtig - natürlich gilt der steuerfreie Betrag auch bei sinkender Pensionszahlung.