Höchstbetrag Rürup 2016

Maximalbetrag Rürup 2016

74. 2013. 76. 2014. 78.

2015. 80. 2016. 82. 2017. 84. So sind beispielsweise nur 78 % der Höchstbeträge für 2014 abzugsfähig. Der Höchstbetrag für Ehepaare wird 2016 auf 45344 E festgesetzt.

Die Rürup-Rente für Selbständigerwerbende: dies muss berücksichtigt werden.

Da haben Sie sicher schon von der so genannten Grundrente, auch Rürup-Pension oder Rürup-Pensionen, erfahren. Bei der Grundrente handelt es sich um eine voll finanzierte (private) Altersversorgung, die vom Bund subventioniert wird. Die Vorteile für den Sparenden ergeben sich vor allem aus dem Vorsteuerabzug während der Sparphase als Sondereffekt. Das Land unterstützt diese Form der Altersversorgung daher durch steuerliche Vorteile, allerdings nur bis zu bestimmten Obergrenzen.

Im Jahr 2016 können Rürup-Sparer 82% des festgelegten Höchstbetrages von 22.767 EUR (verheiratet: 45.534 EUR) als Sonderaufwand in der Einkommensteuererklärung anrechnen. Der Höchstbetrag ist seit 2015 an den Beitragssatz zur Knappschaft gebunden. Zudem wird sich der Anteil der Einsparungen, der in den nächsten Jahren beansprucht werden kann, erhöhen: Ab 2025 werden es 100 % sein.

Dies macht deutlich: Je größer das laufende Arbeitsentgelt, um so größer der steuerliche Vorteil und die Attraktivität der Grundrente für den Ansparer. Mit einem Ertrag von 100.000 EUR und einem Einsparungsbetrag nahe dem Maximalbeitrag summiert sich rasch eine Steuereinsparung im hohen einstelligen Tausendstel-Bereich (genauere Kalkulationen sollten von Ihrem steuerlichen Berater auf der Grundlage der jeweiligen Umstände vorgenommen werden).

Die Rürup-Rente ist (weitgehend) steuerbefreit, aber die Zahlungen sind steuerpflichtig, zur Zeit noch zeitanteilig. Im Jahr 2040 wird der steuerpflichtige Teil der Zahlungen dann auf 100 % anwachsen. Nichtsdestotrotz kann es einen Steuervorteil haben, wenn das Gehalt und damit die Steuerbelastung im hohen Lebensalter niedriger ist als in der Sparphase.

Dies ist der wichtigste Antrieb für die Grundrente, kann aber bei einem vorgesehenen monatlich höheren Betrag im Pensionsalter erheblich sinken. Insbesondere für Investoren, die davon ausgegangen sind, dass sie auch im Pensionsalter mit dem maximalen Steuersatz versteuert werden, sinkt der Steueranreiz in der Sparphase drastisch, da Zahlungen von Anlageerträgen aus Anlagen ohne Rürup-Deckung nur der - jedenfalls derzeit - erheblich geringeren Kapitalertragsteuer unterliegen.

In der Sparphase muss der Sparende für den steuerlichen Nutzen einige wesentliche Beschränkungen der Grundrente in Kauf nehmen. 3. Darüber hinaus können die Versicherten die Grundrente nicht ohne zusätzliche Absicherung ihrer Hinterbliebenen erben, obwohl diese inzwischen von den meisten Versicherern unentgeltlich zur Verfügung steht. Die Grundrente kann außerdem nicht überschritten, verliehen oder verkauft werden. Die Tatsache, dass die Grundrente insolvenzgesichert ist und Hartz IV einen relativ kleinen Nutzen für Besserverdienende darstellt, der in Relation zu den Benachteiligungen gesetzt werden muss.

Jeder, der in einen Rürup-Vertrag einbezahlt, sollte sich bewusst sein, dass es sich hierbei in erster Linie um eine staatliche Altersversorgung und nicht um eine Vermögensbildung geht. Abgesehen von der anteilgebundenen Grundsicherung ohne Kapitalausstattungsgarantie gewährleistet der Versicherer die Zinsen auf die geleisteten Beitragszahlungen mit dem maximalen Rechnungszins von aktuell 1,25 Prozentpunkten (abzüglich Gebühren), der zumindest den Kapitalschutz gewährleistet, der aber unter bestimmten Voraussetzungen nicht einmal die Abwertung des Geldes durch die Teuerung kompensieren kann.

Darüber hinaus bedeutet diese Interessengarantie, dass Rürup-Produkte in der Regel recht unflexibel in Bezug auf ihre Anlagechancen sind. Investitionen wie z. B. Anteile, die zwar kurzfristige größere Gefahren bergen, aber auch langfristige größere Möglichkeiten eröffnen, werden bei Rürup-Produkten in der Regel nur in sehr hohen Dosen eingesetzt. Ebenso ist eine gezielte Kontrolle der Anlagechancen der staatlich subventionierten privaten Altersvorsorge (Riester und Rürup) nur eingeschränkt möglich und hängt von der Alters- und Steuersituation des Anlegers und der Vertragslaufzeit ab.

Die Rürup-Rente wurde in der Fachpresse in der Vergangenheit heftig beanstandet, da oft in kostspielige Kassen angelegt wird, deren Ausgaben oft nahezu die gesamte Ausbeute ausmachen. Unter der Überschrift "Wie Versicherungen Rürup-Renten kassieren" berichtete das Handelsblatt beispielsweise von einem Fall, in dem ein Sparer trotz der Steuervorteile in der Sparphase besser dran gewesen wäre, wenn er das Geld einfach auf einem Festgeldkonto gespart hätte, und zwar aus drei Gründen:

In dem vom Handelsblatt erwähnten Falle fiel für ein aktuelles eingezahltes Kapital von EUR 1.000,- eine Verwaltungsgebühr von EUR 300,-, also deutlich über 2 % an. Beispielsweise erzielte die Fondgebundene Altersvorsorge in diesem Falle nur eine Verzinsung von rund 2 % im Jahr. Die Pensionszusage lag bei nur 300 EUR je angefangene zehntausend EUR, so dass nur 6000 EUR pro Jahr für 200.000 EUR angespartes Kapital ausbezahlt wurden.

Der Ertrag der Rürup-Produkte mit Kapitalschutz bleibt daher gering, da die Vertragsgeber das Stammkapital zuzüglich der Mindestzinsen gewährleisten und eine lebenslange Rente ausbezahlen. Wenn Ihnen die Rürup-Rente zu kostspielig und starr ist, sollten Sie nach Möglichkeiten der privaten Vorsorge suchen und beispielsweise auch die Möglichkeiten an den Aktien- und Rentenmärkten ausnutzen.

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