Direktversicherung Sozialversicherungsfrei Altverträge

Erstversicherung Sozialversicherungsfreie Altverträge

Pauschalversteuerte Direktversicherung nach dem AlterEinkG - Henriette M. Maissner Seit Jahrzehnten war die kapitalgedeckte Direktversicherung das erfolgreiche Modell für die berufliche Vorsorge in kleinen und mittleren Unternehmen. Der Band stellt die komplexe Übergangslösung für "Altfälle", die daraus resultierenden Fragestellungen und den Stand der Beantwortung dar. Der Unterschied zwischen alten und neuen Verträgen einschließlich Novationsfällen, die Trennung zwischen alten und neuen Zusagen, besondere Merkmale der Trennung zwischen alten und neuen Zusagen, die sogenannte Waiver-Erklärung, die Reproduktionsverordnung alt/neu, die durchschnittl.

Die Präsentation wird durch praxisnahe Prüflisten, einen umfassenden Fragen- und Antwortkatalog, Dokumentvorschläge, Auszüge aus Gesetzen etc. abgerundet.

Betriebsrentenversicherung | Behrschmidt & Kollegen Versicherungsmakler GbR

Die berufliche Altersvorsorge - kurz: die berufliche Altersversorgung - ist neben der Privatvorsorge eine weitere tragende Säule bei. Vor dem Hintergrund der rückläufigen Entwicklung der Rentenversicherungen gewinnt die berufliche Vorsorge zunehmend an Bedeutung. Das Gesetz regelt die berufliche Altersversorgung umfangreich. Mit dem Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Rente mit der Zielpension als Sozialpartner-Modell wurde 2017 eine weitere Form der Zusage geschaffen.

Prinzipiell kann der Unternehmer frei entscheiden, ob und in welcher Weise er seinen Mitarbeitern eine Betriebsrente einräumt. Die Mitarbeiter können einen Teil ihres Gehaltes für die Altersversorgung einfordern. Nur die Art der Umsetzung und die Art der Investition kann der Auftraggeber wählen. Die gebräuchlichste Methode der Deferred Compensation Conversion ist die Direktversicherung.

Die Direktversicherung ist eine (Kapital-)Lebens- oder Pensionsversicherung, die der Unternehmer für das gesamte Arbeitsleben des Mitarbeiters abschließt. Der Versicherte ist der Dienstgeber, der Dienstnehmer oder - im Todesfall - seine Hinterbliebenen haben Anspruch auf Leistungen. Ein Teil des Bruttogehalts des Mitarbeiters ist im Zuge der Gehaltsumwandlung im Vertrag enthalten.

Auch Subventionen oder gar eine hundertprozentige Finanzierung durch den Auftraggeber sind möglich. Kapitallebensversicherungen: ist der "Klassiker" der Vorsorge. Bei vorzeitigem Tod des Mitarbeiters erhält der Anspruchsberechtigte den vereinbarten Betrag. Pensionsversicherung: arbeitet grundsätzlich analog zur Erlebensversicherung. Bei der fondsgebundenen Lebens- oder Pensionsversicherung handelt es sich um eine andere Art der Lebens- oder Pensionsversicherung - mit dem Hinweis, dass das Vermögen nicht über verzinsliche Kapitalanlagen, sondern über (Aktien-)Fonds aufgebaut wird.

BU Versicherung oder Unfallversicherung: Die BU Versicherung oder Unfall-Versicherung kann auch über die Einbindung in eine Direktversicherung in eine Lebensversicherung integriert werden. Die Direktversicherungsbeiträge im Lohnausgleich sind bis zu vier Prozentpunkte der für die Pensionsversicherung gültigen Einkommensschwelle steuer- und sozialversicherungsfrei. Hiervon können sowohl Angestellte als auch Unternehmer gleichermaßen Gebrauch machen.

Im Jahr 2018 heißt das: 260 EUR (West) und 232 EUR (Ost) können steuer- und zollfrei in eine Direktversicherung einbezahlt werden. Im Falle der reinen Gehaltsumwandlung werden die Beitragszahlungen zu 100 % aus dem Bruttogehalt des Mitarbeiters finanziert. Die Direktversicherung kann vom Auftraggeber subventioniert werden. Häufig wird dies durch die Zahlung des Arbeitgeberanteils an den im Arbeitsvertrag gespeicherten Sozialabgaben erreicht.

Eine exklusive Ausstattung des Vertrages durch den Auftraggeber ist ebenfalls möglich. In diesem Fall wird keine Gehaltsumwandlung vorgenommen. Wie hoch die Einlagen sind, ist abhängig von der gezielten Vermögensbildung, den einzelnen Risikoparametern des Begünstigten und natürlich auch vom entsprechenden Angebot. Für Arbeitnehmer: Die Direktversicherungsbeiträge zur Gehaltsumwandlung sind innerhalb der oben beschriebenen Limits steuer- und sozialversicherungsfrei.

Für Altverträge vor dem 1.1.2005 gilt wieder eine Sonderregelung. Beim Arbeitgeber: Bei der Gehaltsumwandlung erspart sich der Unternehmer Sozialabgaben. Direktversicherungsbeiträge repräsentieren den Betriebsaufwand - gleichgültig, ob er durch Gehaltsumwandlung oder durch Subventionen entsteht - und vermindern den zu versteuernden Ertrag. Der Erstversicherer selbst ist "bilanzneutral". Die neue Arbeitgeberin oder der neue Arbeitnehmer tritt in den Arbeitsvertrag ein.

Die neue Arbeitgeberin schliesst eine neue Direktversicherung ab. Die Finanzierung des Altvertrages erfolgt weiterhin aus eigenen Einlagen. Eine Direktversicherung bringt viele Vorzüge für Unternehmen und Mitarbeiter. Diese gehen über den bloßen "Spareffekt" bei Abgaben und Sozialleistungen hinaus.

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