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Gerling Lebensversicherung
Lebensversicherung GerlingDie Gerling-Lebensversicherung widerspricht auch heute noch
Tausenden von Kundinnen und Kunden der Gerling Lebensversicherung, heute HDI Gerling, stehen ohne ihr Wissen in einer rechtlichen Vorteilssituation. Auch wenn die Einspruchsfrist schon lange vorbei zu sein schien, können viele Versicherungsverträge der Gerling Lebensversicherung noch heute, auch Jahre nach Vertragsabschluss, widerrufen werden. Denn Lebensversicherer wie Gerling haben ihre eigenen Kundinnen und Kunden nur über Fehler oder Lücken in ihren Widerspruchsrechten aufgeklärt.
Für viele Versicherte der Gerling Lebensversicherung gibt es ein "ewiges" Einspracherecht. Mit Hilfe des Widerspruchsrechtes können Gerling-Kunden viel Zeit einsparen und sich von ihren bisherigen Verpflichtungen befreien - was lange Zeit nur mit erheblichem Aufwand möglich gewesen wäre. Von 1994 bis 2007 wurden die meisten Lebensversicherungspolicen nach dem Versicherungsmodell aufbereitet.
Darüber hinaus haben die Versicherungen in diesem Zeitabschnitt fondsgebundene Lebensversicherungspolicen beworben. Der Kunde bekam einen hohen Ertrag versprochen. Der erhoffte Gewinn blieb jedoch aus, und der Abschluß der Lebensversicherung erwies sich für fast alle Konsumenten als verlustbringendes Geschäft. Die Lebensversicherung kann nur wenige Beiträge beibehalten. Zudem gehört das Erbe der kostspieligen Lebensversicherung der Vergangenheit an und kann von nun an wirksam versorgt werden.
Für diese Möglichkeit sind die Versicherungsgesellschaften selbst verantwortlich. Im Laufe der Jahre haben sie ihren Abnehmern falsche Anweisungen zum Einspruch gegeben. Der Gesetzgeber zwingt die Versicherungsunternehmen, ihre Versicherten umfassend und eindeutig über ihre Rechte zu informieren. Doch die Gerling Lebensversicherung ignorierte diesen Leitsatz. Zum Beispiel wurden Dokumente nicht in der Anleitung genannt, für die kein Kunde ohne juristisches Training die Dokumente zuweisen konnte.
Die Einrede konnte nicht eindeutig geltend gemacht werden; die Kundschaft sah sich verunsichert und nicht angewiesen. Etwa 60% aller Personen, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abschlossen, haben Anspruch auf einen "ewigen" Gegensatz. Zögere nicht, widerspreche deiner Lebensversicherung und spare dabei!
Die HDI Gerling Lebensversicherung muss Einspruch einräumen
Gerling Lebensversicherung, heute HDI Gerling, ist einer juristisch ungünstigen Lage unterworfen. Im Vergleich dazu haben mehrere tausend Konsumenten, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung bei Gerling abschlossen, einen Vorzug. Schätzungen zufolge haben diese Abnehmer in mehr als der Haelfte aller Faelle noch ein Widerspruchsrecht. Für unzählige Verträge der Gerling Lebensversicherung galt diese Deadline nicht.
Für das Recht auf Berufung gibt es heute vor allem eine Voraussetzung: Jeder Versicherungsträger muss einen Konsumenten, der eine Lebensversicherung abschliesst, per Gesetz über sein Berufungsrecht informieren. Die Rechte des Verbrauchers sollten ohne jegliche Rechtskenntnisse bekannt sein und ausgeübt werden können. Diesem Anspruch entsprach die Berufungsinstruktion der Gerling Lebensversicherung nicht.
Der BGH entschied in ähnlichen Verfahren zugunsten der Verbraucher: Die verwendeten Anweisungen sind unrichtig und die Widerspruchsfrist hat nie begonnen zu verlaufen. Damit ist der Weg zum "ewigen" Gegensatz ebnet. Das Ausüben des "ewigen" Widerspruchs zahlt sich aus. Weil sich durch Widersprüche von der kostspieligen Lebensversicherung von Gerling trennen lässt.
Im Gegensatz zu den Erwartungen war der Abschluß einer Lebensversicherung bei Gerling im genannten Zeitabschnitt ( "1994-2007") kaum sparsam. Die Gerling folgt auch diesem seit 2008 verbotenen Vorbild. Ein weiteres Beispiel für die Unwirtschaftlichkeit der Gerling Lebensversicherung ist die unzureichende Implementierung der Mittelbindung. Mit diesem Link will die Gerling Lebensversicherung einen hohen Gewinn erwirtschaften, von dem alle Beteiligten gleichermaßen profitiert haben sollen.
Kurz gesagt, eine Lebensversicherung aus der Zeit bei Gerling ist heute nicht mehr zeitgemäß. Durch die Widersprüchlichkeit kann das eingesparte Kapital verlustfrei abgerufen und vernünftig investiert werden. Im Falle eines Widerspruchs bekommt der Auftraggeber fast alle geleisteten Zahlungen zurück. Dem steht eine Beendigung gegenüber, bei der nur der so genannte Rückkaufwert an den Konsumenten ausgezahlt wird.
Die Widersprüchlichkeit ist daher sehr wünschenswert und zu empfehlen. Das Widerspruchsrecht einer versicherten Person richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalles.