Riesterrente Beitragshöhe

Die Riester-Rente Beitragshöhe

und zahlt Beiträge bis zur Pensionierung. Der Zuschuss kann nur für Beiträge zu zertifizierten Altersvorsorgeverträgen in Anspruch genommen werden. Allerdings sollte man die Beiträge zur Riester-Rente nicht ganz vergessen. Wenn Sie keinen Schaden melden, erhalten Sie einen Teil Ihrer Beiträge zurück. Ihre Riester-Rente wird im Rahmen der anrechenbaren Beiträge während der Sparphase bei Arbeitslosigkeit nicht auf das nutzbare Vermögen angerechnet.

Beitragshöhe für die Riester-Rente

Aber nicht mehr als die in der nachfolgenden Aufstellung angegebenen Werte: Die Altersversorgung, also sowohl das Grundgehalt als auch das Kindergeld, wird nur dann in vollem Umfang gezahlt, wenn der Anspruchsberechtigte einen sogen. Für die Jahre 2012 und 2013 beläuft sich der Mindestbeitrag zum Bezug der unverkürzten Altersrente auf 2 Prozent des im Vorjahr erwirtschafteten Einkommens (gemäß den nachfolgenden Tabellen), höchstens jedoch auf 1050 Euro abzüglich der Tantieme(n).

Hinweis: Nach dem Ende des Kalenderjahrs gibt es keine Nachzahlungsmöglichkeit! Aus dem Spendenjahr 2005 gleichbleibend 60 EUR. Beispiel: Das vom Wehrpflichtigen bezahlte Militärgehalt ist geringer als das beitragspflichtige Einkommen von 60% des entsprechenden Referenzwertes, auf dem die GRV-Beitragszahlung des Bundes beruht, oder in der Regel ist das tatsächliche Arbeitsentgelt geringer als das beitragspflichtige Einkommen, für das die Bundesagentur für Arbeit Beitragszahlungen an den GRV leistet.

Maßgeblich für den Mindestbeitrag ist die jeweils gültige Beitragsbemessungsgrundlage des dem Finanzierungsjahr vorausgehenden Kalenderjahrs und der Stand des Leistungsempfängers in diesem Zeitabschnitt. Mindest-Eigenbeitrag für die jeweiligen Begünstigtengruppen und die entsprechende Beitragsbemessungsgrundlage: Gewerbetreibende, in der Regel 3% des jährlichen Referenzwertes, in 2006 28.980 ? (West) bzw. 24.360 ? (Ost).

der ersten 3 Jahre des Hälfte des Referenzwertes. Allerdings bei nachgewiesenem geringeren oder größeren Ertrag aus diesem Einkünfte. Selbstständige Lehrkräfte und Pädagogen, die keine pflichtversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigenI.d. R. 3% des jährlichen Referenzwertes, 2006 28.980 (West) und 24.360 (Ost), in den ersten 3 Jahren des halben Referenzwertes.

Allerdings bei nachgewiesenem geringeren oder größeren Ertrag aus diesem Einkünfte. Selbstständige Pflegekräfte, die keinen versicherten Mitarbeiter beschäftigenI.d. R. 3% des jährlichen Referenzwertes, 2006 28.980 (West) bzw. 24.360 (Ost), in den ersten 3 Jahren des halben Referenzwertes. Allerdings bei nachgewiesenem geringeren oder größeren Ertrag aus diesem Einkünfte.

Geburtshelfer und Geburtshelfer in der Regel 3% des jährlichen Referenzwerts, 2006 28.980 ? (West) und 24.360 ? (Ost), in den ersten drei Jahren der Hälfte des Referenzwerts. Allerdings bei nachgewiesenem geringeren oder größeren Ertrag aus diesem Einkünfte. Selbstständige, die keine pflichtversicherungspflichtigen Mitarbeiter einstellen und in den ersten drei Jahren der Hälfte der Referenzzahl nur für einen einzigen Auftraggeber arbeitenI.d. R. 3% der jährlichen Referenzzahl, im Jahr 2006 28.980 ? (West) bzw. 24.360 ? (Ost).

I-AG ( "Selbständige") I.d.R. 3 Prozent des jährlichen Referenzwertes, 2006 in den ersten 3 Jahren des Halbjahres 2006 jeweils 228.980 ? (West) bzw. 24.360 ? (Ost). Allerdings bei nachgewiesenem geringeren oder größeren Ertrag aus diesem Einkünfte.

Nicht-professionelle Pflegekräfte, die einen anerkannten Patienten mindestens 14 Stunden pro Woche zu Hause betreuen. In den ersten 3 Jahren nach der Hälfte des Referenzwertes wurden im Jahr 2006 28.980 (West) und 24.360 (Ost) für die Bezirksschornsteinfegermeisteri.d. R. 3 Prozent des jährlichen Referenzwertes angesetzt.

Allerdings bei nachgewiesenem geringeren oder größeren Ertrag aus diesem Einkünfte. Empfänger von Lohnausgleichsleistungen wie Kranken- oder Arbeitslosenunterstützung, Arbeitslosenunterstützung3 Prozent der Lohnausgleichsleistung Achten Sie auf das Jahreseinkommen des Vorjahres! Erwerbslose, die wegen des zu beachtenden Entgelts oder Vermögens kein Arbeitsentgelt erhaltenBitte achten Sie auf das Vorjahresentgelt! Menschen, die ein ökologisch oder sozial freiwillig absolvierenBitte achten Sie auf das Jahreseinkommen des Vorjahres!

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema