Betriebliche Altersvorsorge Gesetz

Pensionskassengesetz

im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Vor allem in kleinen Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung noch nicht ausreichend verbreitet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer beraten wir in allen rechtlichen Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Mit Zustimmung des Bundesrates hat der Bundestag folgendes Gesetz verabschiedet: Das neue Gesetz macht die betriebliche Altersversorgung noch attraktiver.

Rechtliche Grundlage für die betriebliche Altersversorgung

Das Konzept der Betriebsrente beruht auf gemäà der gesetzlichen Definition in § 1 Abs. 1 BetrAVG, auf vier Kriterien: Sämtliche Versorgungsleistungen sind für den Ruhestand, Invaliditäts und die Hinterbliebenenrente bestimmt. Dies kann eine Rente, eine einmalige Leistung oder eine Mischung aus beidem sein. Die Arbeitgeberin muss diese Vorteile einem Mitarbeiter anläßlich der ersten Veranstaltung versprechen.

Die Mitarbeiterin erhält seitens des Auftraggebers eine Pensionszusage. Eine Pensionszusage kann der Dienstgeber aus verschiedenen Gründen machen. In der BetrAVG sind weitere Schwerpunkte, wie die Anforderung an die betriebliche Altersvorsorge, der Anspruchskreis, die Durchführungswege und die Ausführungen für die Anforderungssicherung, festgelegt. Die Eckpunkte beider Rechtsvorschriften sind die Sicherung des Versorgungsniveaus durch Änderung der Rentenanpassungsformeln.

Erweiterung der Altersvorsorge für die Frau unter eigenständigen Die aktuelle Rentenhöhe beträgt nach wie vor unverändert, aber die neue Formel zur Rentenanpassung verlangsamt die Anpassung von künftigen. Vorraussetzung hierfür ist: Dienstleistungen ausschließlich für Mitglieder von Trägerunternehmen. Der Leistungsbetrag beträgt beschränkt auf 260.000 Kapitalzahlung und 25.769 mit laufender Rente.

Gesetzesentwurf zur Betriebsrente vorgestellt

Heute hat das Bundesarbeitsministerium zusammen mit dem Bundesfinanzministerium den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Verstärkung der Betriebsrente und zur Novellierung anderer Rechtsvorschriften (Betriebsrentenstärkungsgesetz) zur Abstimmung sowie zur Landes- und Verbandsbeteiligung vorgelegt. Dieses Gesetz soll durch zielgerichtete arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Massnahmen die Streuung der beruflichen Vorsorge vor allem in kleinen und mittelständischen Betrieben und Geringverdienern stärken und damit die Vorgaben des Koalitionsvertrages für die achtzehnte Wahlperiode präzise umsetzen.

Gibt es für jedes Betriebspersonal eine betriebliche Altersvorsorge?

Der Gesetzesentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (BRSG) von Arbeitsministerin Andrea Nahles ist beschlossen worden. Daher sollte es ab dem Jahr 2018 für jedes kleine oder große Untenehmen interessanter sein, seinen Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) vorzuschlagen. Aber was bedeutet das ganz konkret für kleine und mittlere Unter-nehmen? Sobald ein einzelner Angestellter danach verlangt, heisst die Lösung "Ja".

Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMAS) ist das neue Gesetz weiterhin freiwillig. Aber es gibt eine Reihe von Punkten, die darauf hindeuten, dass sich die Firmen nun doch mit diesem Problem auseinandersetzen. Bisher war es wahrscheinlicher, dass Arbeitnehmer großer Firmen in den Genuß einer betrieblichen Altersversorgung gekommen sind. Für kleine Firmen war der Arbeitsaufwand in der Regel zu groß.

Die Arbeitgeberin muss ihren Arbeitnehmern weiterhin eine vorab vereinbarte betriebliche Altersversorgung gewährleisten. Mehraufwand entsteht, den sich vor allem kleine Firmen nur mit Mühe aufbringen. Die meisten Menschen werden sich von der Vorstellung einer betrieblichen Altersvorsorge bis spätestens zu diesem Zeitpunkt trennen. Für den Mitarbeiter verbleibt der Bezug einer betrieblichen Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung. Das heißt, er zahlt einen Teil seines Gehalts, den sein Dienstgeber dann für eine betriebliche Altersversorgung ausgibt.

Es ist jedoch für Niedrigverdiener einfach unvorstellbar, einen Teil ihres bereits geringen Gehalts zu verlieren. Mit dem neuen Gesetz sollen nun Kostensenkungen und Risikominimierung erreicht werden. Auch für kleine Unternehmen sollte es sich rechnen, zur Altersvorsorge ihrer Beschäftigten einen Beitrag zu leisten. Ab 2018 genügt beispielsweise die bloße Zusicherung, dass der Unternehmer die Beitragszahlungen leistet.

Großer Pluspunkt der neuen Regelung: Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht mehr so komplex, die Wege zur betrieblichen Altersvorsorge sind klar. Dies ist nicht ungewöhnlich, besonders in kleinen Unternehmen. Danach können sich Unternehmer und Angestellte darauf einigen, die entsprechenden Tarifbestimmungen durchzusetzen. Sie wenden sich in diesem Falle an die für ihren Beruf zuständige Vorsorgeeinrichtung, die ihrerseits von der Form der Vorsorgeeinrichtung (Direktversicherung, Pensionsfonds, Direktzusagen, Pensionskasse oder Vorsorgeeinrichtung) abhängt.

Danach akzeptiert sie die Spenden und kümmert sich um sie. Von wem wird die betriebliche Altersvorsorge gesteuert? Insgesamt hat das neue Gesetz den Weg in die betriebliche Altersvorsorge ebnet.

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