Basisrente

Grundrente

Bei der staatlich geförderten VORSORGE-Basisrente. BasicPension Mit der S-BasisRente schaffen Sie sich ein "Finanzpolster" für die Zukunft. Grundrente als Steuersparmodell - aber wer kann sie abschließen und welche wichtigen Regelungen gibt es mit der Rürup-Rente? Die BasisRente (KonzeptRente Basis) der Öffentlichen Oldenburg bietet Ihnen die Möglichkeit, die Rürup-Rente zu nutzen und eine sichere Altersvorsorge zu schaffen. Die Basisrente, auch "Rürup-Rente" genannt, ist eine freiwillige, private Lebensrente, die durch hohe Steuervorteile unterstützt wird.

Basisrente

Bei der Basisrente handelt es sich um eine freiwillig abgeschlossene, privat finanzierte Altersrentenversicherung ähnlich der staatlichen Pensionskassen. Es ist nur eine lebenslängliche Monatsrente abgesichert - eine Abfindung ist nicht möglich. Der Anspruch aus der Grundrente ist nicht erbringbar. Zur Unterstützung der privaten Versicherung gegen die Armutsgefährdung älterer Menschen setzt der Bund auf das Basisrentenmodell (umgangssprachlich Rürup-Rente) mit steuerlich interessanten Vorteilen.

Im Sparstadium können bis zu 23.808 EUR inklusive gesetzlicher Rentenversicherungen und/oder Zuschüsse zur beruflichen Vorsorge im Jahr 2018 und bis zu 47.616 EUR für gemeinsam veranlagte Ehepartner einbehalten werden. In 2018 können 86% (2019 - 88%) der Pensionsaufwendungen für Steuersenkungen einberechnet werden. Der Steuernachlass erhöht sich Jahr für Jahr in 2 %-Schritten auf 100 % im Jahr 2025. Dies ist der Höchstbetrag, den ein einzelner Angestellter und ein Selbständiger mit einem Einkommen von 63.600 ? im Jahr 2018 von der Besteuerung abziehen kann (in Euro): Hinweis: Im Falle eines Selbständigen/Freiberuflers können Beitragszahlungen an eine berufliche Vorsorgeeinrichtung einbehalten werden.

Wem macht es Sinn, eine Basisrente abzuschließen? Bei der Basisrente handelt es sich in erster Linie um die Selbständigen und Selbständigen, da sie keinen staatlichen Zuschuss für die Riester-Rente oder die betriebliche Altersversorgung erhalten. Doch die Grundrente steht auch denjenigen zur Verfügung, die in der gesetzlich vorgeschriebenen Altersversorgung sind. Die Basisrente ist besonders interessant für:

Selbstständige und freie Mitarbeiter, denn hier müssen keine BeitrÃ?ge fÃ?r die gesetzlichen Rentenversicherungen berÃ?cksichtigt werden, gutverdienende Angestellte und Angestellte, ist die Grundrente fÃ?r Ã?ltere Anleger, die einige Jahre vor der Pensionierung einen hohen Einmalbeitrag in eine Lebensversicherung anlegten. Mit der Basisrente wird ein zusätzlicher Vermögenszuwachs für all jene ermöglicht, die einer lebenslangen Altersrente erst ab dem Alter von 60 Jahren Bedeutung beimessen.

Das Grundgehalt kann individuell und finanziell variabel gestaltet werden. Die Beitragszahlungen können regelmässig (monatlich, vierteljährlich, halb- oder jährlich) erfolgen. Es sind aber auch jährliche wechselnde Zahlungen möglich, bei denen vor allem Selbständige und Selbständige mit schwankenden Einnahmen die Beitragszahlungen zielgerichtet nutzen können, um Steuern zu senken oder in Verlusten sogar ganz auszusetzen.

Profitieren Sie von dieser attraktiven Vorsorgemöglichkeit im Sinne Ihres Vorsorgekonzepts! Fordern Sie hier Ihr persönliches Angebot an. Weiterführende Hinweise sind in der Informationsbroschüre "Die Basisrente" des GDV zu lesen. Prospekt "Basisrente" herunterladen

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