Schiffsfonds galten lange Zeit als Geheimtipp unter Anlegern, die steuerliche Freibeträge bei den …
Totalverlust Schiffsbeteiligung Steuerlich Absetzbar
Gesamtverlust der Schiffsbeteiligung Steuerlich abzugsfähigSeeschiffsfonds/Beteiligungen | Dr. Stoll & Sauer
Im Bereich der offenen Investmentfonds gehören neben dem Bereich der Immobiliensteuerfonds auch Tonnagesteuerfonds oder Schiffe zu den populärsten Investments in Deutschland. Im Falle von abgeschlossenen Investmentfonds oder von Schiffsanlagen sammeln Investoren Gelder, die in den Schiffbau oder den Schiffserwerb fließen. Investoren erwarten von der Anlage Erlöse.
Bis 2008 waren Schiffsfonds und -beteiligungen die populärsten Anlageobjekte im Bereich der offenen Immobilien. In den 70er Jahren haben Investoren weit über 30 Mrd. EUR in Schiffsfonds geflossen, in der Erwartung, Profite zu erzielen. Zwischen 2000 und 2008 investierten Investoren zwischen 3 und 7 Mrd. EUR pro Jahr in Schiffsfonds und Schiffsanlagen.
Entscheidend für diese Werte sind die steuerlichen Gesichtspunkte und die guten Renditechancen der Ship-Fonds. Investoren sind in der Regel unmittelbar oder über einen Insolvenzverwalter als Kommanditist an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beteiligt. Die Schiffskasse selbst ist ein Unternehemen, das durch den Kauf oder Neubau von Booten Gewinne erzielen will. Mit dem Anlegerkapital werden die Betriebskosten des Fonds finanziert.
Die Gelder der Investoren unterliegen somit allen mit der Selbständigkeit verbundenen Gefahren. Um beizutreten, muss der Investor einen Partnerschaftsvertrag oder einen Trustvertrag unterzeichnen, mit dem er zum Kommanditisten wird oder der Anteil des Kommanditisten von einem Trustee für den Investor verwaltet wird. Eine Emissionsbroschüre, die das Gesamtprojekt einschließlich der damit verbundenen Gefahren beschreibt, bildet die Basis für die Investoreninformation.
Das Management des Schifffonds wird von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung übernommen. Auf das Management hat der Investor selbst prinzipiell keinen Einfluß. Früher waren und sind auch heute noch Schiffe und Investitionen als Modell der Steuerersparnis von Interesse. Schiffe erwirtschaften Erträge aus dem operativen Geschäft. Der Gewinn aus diesem Geschäft wird steuerlich an die Investoren ausgeschüttet, die dann die Steuer als Teil ihrer Gewinnsteuer zahlen.
Die Schiffskasse selbst bezahlt dagegen keine Steuer. Die entstandenen Schäden können von den Investoren abgezogen werden. Im Falle der Schiffsfondssteuer wird nur ein Scheingewinn versteuert, nicht der Istgewinn. Er errechnet sich nach der Nettotonnage des jeweils vom Schiffsfond betriebenen Schiffs. Der Begriff Schiffstonnage stammt aus der Dimensionierung des Schiffsraums in t.
Der Tonnagesteuersatz bedeutet, dass der Investor einen Pauschalgewinn erhält, den er dann mit seinem persönlichen Satz abführt. In den ersten Jahren könnten dann in der Regel die Erträge und Aufwendungen besteuert und auf die Mengensteuer übertragen werden. Weil ein Schiffsfond in der Regel zu Anfang seiner Aktivität einen Verlust macht, waren diese steuerlich abzugsfähig.
Wenn der Schiffsfond dann in die Ertragszone kommt, ist die Steuer auf Tonnage billiger, da in der Regel weniger Ertrag besteuert werden muss. Davon sind Investoren tangiert, die nach dem 10. November 2005 in einen Schiffsfond investiert haben oder der Schiffsfond nach diesem Datum extern veräußert wurde. So können z. B. Bootsfonds und Schiffsinvestitionen Anlegern die Möglichkeit bieten, auf dem Weltmarkt zu profitieren.
Durch die Strukturierung von Seeschiffsfonds als Gesellschaften ergeben sich aber auch eine Vielzahl von Investitionsrisiken, die der Anleger kennen muss. Wer ein Boot nicht kauft, sondern baut, geht ein Produktionsrisiko ein. Die Schiffskasse verfügt über ein von einer Schiffswerft entworfenes und gebautes Boot. Weil für den Schiffbau beträchtliche Beträge benötigt werden, fordern die Schiffswerften Vorleistungen.
Wenn die Schiffswerft aus irgendeinem Grunde zahlungsunfähig wird und das Boot nicht fertiggestellt werden kann, verbleibt der Schiffsfond auf den meisten oder allen Schäden. Aber auch ein defektes Boot ist möglich. Für den Schiffsfond ergibt sich dann ein beträchtliches Aufwandsrisiko. Hat der Schiffsfond mit einem Vercharterer einen Vercharterungsvertrag (Vercharterung gleich Vermietung) abgeschlossen und kann das Boot nicht zur Verfuegung stehen, droht dem Vercharterer eine Entschaedigung.
Im Allgemeinen ist das finanzielle Ausfallrisiko bei Rückzahlung des Fonds gegeben, auch wenn die Schiffswerft zahlt. Dabei fallen anfallende Mehrkosten an, auf denen die Investoren ihren Sitz haben. Weil bei einem Charterauftrag das Boot in der Regel vom Schiffsfond inklusive Ausrüstung und Besatzung bereitgestellt wird, bestehen Haftungsrisiken und technische Ausfälle des Schiffs, die zu einer beträchtlichen Schadenshaftung für das Boot und dessen Schäden an Bord des Schiffsführen können.
Das Wechselkursrisiko für Schiffe ist hoch. Die Schiffsmärkte liegen fast ausschliesslich im US-Dollar-Bereich. Falls Investoren aus Europa nun in EUR einzahlen, muss dieses Kapital vom Schiffsfond in US-Dollar umgerechnet werden. Ein Preisrisiko ergibt sich hier, da das Anlegergeld allein durch die negative Entwicklung der Dollar- und Euro-Wechselkurse untergehen kann.
Auch wenn der Schiffsfond selbst keine Substanzverluste erleidet, kann ein schwacher Wechselkurs allein die Investoren treffen. Dabei besteht für den Schiffsfond die Chance, Devisenswapgeschäfte durchzuführen, die aber auch selbst wieder ein Risiko darstellen. Obwohl nach der EinfÃ??hrung der Mengensteuer die Teilnahme an einem Schiffsfond aus steuerlicher Sicht vorteilhaft ist, kann die Mengensteuer nach der Aufhebung des kombinierten Modells seit 2006 auch fÃ?r die AnlegermÃ?
So lange der Schiffsfond rentabel ist, wird sich die Mengensteuer auszahlen. Bei Verlusten des Fonds muss der Investor allerdings weiterhin die Scheingewinne besteuern, ohne die steuerliche Abzugsmöglichkeit zu haben. Es gibt keine staatliche Kontrolle für Schiffsgelder. Den Anlegern droht daher eine Benachteiligung in der Satzung, soweit dies rechtlich möglich ist.
Investoren haben keine Möglichkeiten, mit dem Schiffsfond über das Reglement zu diskutieren, sie werden eher bei der Zeichnungserstellung festgelegt. Die Laufzeiten der Fonds sind in der Regel 10 bis 25 Jahre. Wer das eingesetzte Geld unbedingt benötigt, kann die Teilnahme am Schiffsfond nicht ohne weiteres auflösen.
Die Investition in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mbH & Co. Kommanditgesellschaft ist vor allem in einer schwierigen Marktsituation für Schiffsbeteiligungen schwierig zu veräußern. In den meisten Fällen ist der Kauf nur mit Verlusten möglich. Investoren in Seeschiffsfonds sind daher einem sekundären Marktrisiko ausgesetzt. Neben dem Beteiligungskapital werden in der Regel auch Bankkredite zur Bau- oder Akquisitionsfinanzierung von Booten eingesetzt.
Zins- und Kreditkostenrisiken können den Ertrag mindern. Zudem ist das Risiko gegeben, dass Kreditinstitute keine Darlehen zur Disposition und Kündigung bereitstellen, was zur Zahlungsunfähigkeit des Schifffonds führen könnte. Durch den weltweiten Einsatz von Schiffen im Welthandel ist der Schiffsfond unvorhersehbaren Gefahren ausgesetzt, die durch Terrorismus und Kriege hervorgerufen werden können.
Zusätzlich zu diesen Gefahren sind die Fonds einer Vielzahl weiterer Gefahren wie Beschäftigungs- und Restwertrisiken, Rechtsrisiken oder Haftpflichtrisiken ausgesetzt, die sich nachteilig auf die Wertentwicklung des Fonds auswirkt. Es gibt, wie bereits erwähnt, beträchtliche Gefahren bei Schiffsanlagen und -fonds, die zu einem beträchtlichen oder sogar vollständigen Verlust des investierten Vermögens beitragen können.
Besonders bei der Zahlungsunfähigkeit eines Schifffonds droht die gesamte Summe zu untergehen. Investoren in Seeschiffsfonds müssen von der beratenen Hausbank oder dem Investmentberater ausführlich über diese Gefahren informiert werden. Den Investoren muss klar gemacht werden, dass Schiffsbeteiligungen zwar steuerlich sinnvoll sind, aber nicht im Mittelpunkt aller Betrachtungen stehen dürfen.
Das Schifffahrtsgewerbe ist in der Tat juristisch schwer zu erfassen und unserer Meinung nach für einen Durchschnittsinvestor unverständlich. Auch der Schiffsfond selbst arbeitet mit erfahrenen Firmen aus der Schifffahrt zusammen. Stellt man nun bei Kreditinstituten und Anlageberatern die Steueraspekte in den Mittelpunkt, so sehen wir ihre Beratungspflicht verletzt.
Gemäss der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs sind die Investoren in einer ihren Anlagen und Anlegern angemessenen Weise zu informieren. Der Investor muss auf die Gefahren einer Investition aufmerksam gemacht werden. Hervorzuheben sind vor allem das TotalverlustRisiko und das Sekundärmarktrisiko. Darüber hinaus müssen auch Schiffsgelder über Schmiergelder informiert werden. Bei so genannten Soft Costs (Kickbacks, Fees, Kommissionen, etc.) fließen bis zu 22% des Investorenkapitals in Schiffsbeteiligungen.
Es ist wichtig, den Investor eines Schifffonds darauf hinzuweisen. Damit kann der Investor das ganze eingezahlte Kapital plus Zins für die Zukunft zurückfordern und wird von allen Ansprüchen Dritter befreit. Beschädigte Investoren in Schiffsbeteiligungen sollten sich von einem im Investmentrecht aktiven Anwalt und Steuerexperten beraten lassen. 2. In der Regel gibt es die Möglichkeit, die Pflanze unbeschädigt zu verlassen.
Die Schiffsbeteiligungen werden unter anderem von den nachfolgenden Firmen angeboten: