Anleger, die nicht in Aktien oder Anleihen investieren wollen und sich auch vor Aktien- und …
Geldanlage Luxemburg
Investition LuxemburgInvestition Luxemburg
Dies ist kein Problem für Investoren, die ihr Vermögen vor den Augen der Steuerbeamten in Deutschland einfach nur beschützen und alle ihre Zinserträge in der Erklärung korrekt als Erträge aus ausländischen Investitionen deklarieren wollen, da sie sich nicht um Steuerflucht, sondern um den Rest auf ihren Büchern sorgen. Wohlhabende Investoren können von einer Luxemburger Besonderheit profitieren und ab einem Investitionsvolumen von rund einer Millionen EUR in den Umhang einer Luxemburger Lebensversicherungspolice einsteigen.
Sie kann in Anleihen, Hedgefonds, Obligationen oder Liegenschaften angelegt werden, ganz nach Wunsch des Anlegers. Einkünfte aus einer solchen Versicherung werden in Deutschland nur dann steuerpflichtig, wenn auch die Einkünfte aus einer konventionellen Versicherung bei Fälligkeit steuerpflichtig sind. Doch diese Anlageform in Luxemburg ist nicht nur ab einer Mio. EUR möglich, sondern auch auf der Honorarseite nicht gerade billig: Luxemburger Bankiers müssen 1,50 bis 2% des Wertes ihrer Depots bezahlen, um diese Anlage zu verwalten.
Abgesehen von solchen exotischen Konstruktionen stehen den gewöhnlichen luxemburgischen Investoren jedoch auch gewöhnliche Anlageformen zur Verfügung, von Bankkonten bis hin zu Aktienportfolios, und solange alle Einnahmen korrekt deklariert und besteuert werden, können die deutschen Steuerbehörden keine Einwände gegen diese Investition im Auslande erheben. Es gibt neben Luxemburg noch weitere Länder Europas, die bei Investoren sehr populär sind, wenn sie im europäischen Raum investieren.
Investition in Luxemburg
Die Sparer in Luxemburg verfügen über ein breites Spektrum an Anlagemöglichkeiten. Nach Angaben der Europäischen Notenbank bieten luxemburgische Kreditinstitute für eine Festgeldanlage mit einer Laufzeiten von einem Jahr einen durchschnittlichen Zinssatz von 0,5 Prozentpunkten p.a. Gemäß den EU-Richtlinien verfügt der Freistaat Luxemburg über einen eigenen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsfonds. Die " Vereinigung für die Gewährleistung des Depots Luxemburg " (kurz AGDL) gewährleistet den Kundinnen und Kunden aller verbundenen Kreditinstitute Spareinlagen auf Giro-, Tages- und Termingeldkonten bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100.000 pro Kundin und Konto.
Wenn eine Luxemburger Institution, die dem National Deposit Protection Fund angehört, in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder sogar Konkurs anmeldet, schützt das Luxemburger Einlagensicherungssystem die finanziellen Vermögenswerte des Auftraggebers bis zur Höhe der Garantiegrenze. In einem ersten Verfahrensschritt registriert das betreffende Kreditinstitut die Schadensersatzansprüche seiner Kundschaft bei der AAGDL. Die Bewerbungsformulare werden in einem weiteren Arbeitsschritt auf der Website der Nationalbank und auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung gestellt.
Dort können die betroffenen Investoren ihre Ansprüche eingeben und ihre Personalien ausweisen. Nach den EU-Richtlinien verfügt der Freistaat Luxemburg über einen eigenen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsfonds. Die " Vereinigung für die Gewährleistung des Depots Luxemburg " (kurz AGDL) gewährleistet den Kundinnen und Kunden aller verbundenen Kreditinstitute Spareinlagen auf Giro-, Tages- und Termingeldkonten bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100.000 pro Kundin und Konto.
Wenn eine Luxemburger Institution, die dem National Deposit Protection Fund angehört, in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder sogar Konkurs anmeldet, schützt das Luxemburger Einlagensicherungssystem die finanziellen Vermögenswerte des Auftraggebers bis zur Höhe der Garantiegrenze. In einem ersten Verfahrensschritt registriert das betreffende Kreditinstitut die Schadensersatzansprüche seiner Kundschaft bei der AAGDL. Die Bewerbungsformulare werden in einem weiteren Arbeitsschritt auf der Website der Nationalbank und auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung gestellt.
Dort können die betroffenen Investoren ihre Ansprüche eingeben und ihre Personalien ausweisen. Deutschland hat wie alle anderen Länder der EU ein so genanntes DBA mit Luxemburg abgeschlossen. Mit dem DBA soll verhindert werden, dass die deutschen Investoren bei einer Anlage in Luxemburg doppelt besteuert werden müssen: die Luxemburger Verrechnungssteuer und die Abgeltungssteuer.
Die Verrechnungssteuer in Luxemburg kann von 35 auf 0 Prozentpunkte gesenkt werden, indem eine Wohnsitzbescheinigung einer Steuerbehörde vorgelegt wird, aus der ersichtlich ist, dass ein Investor seinen dauerhaften Aufenthalt in der BRD hat. Die Luxemburger Verrechnungssteuer wird von der Luxemburger Hausbank ohne Kürzung nach dem DBA vollständig abgezogen und vor Ausschüttung der Zinserträge an das örtliche Steueramt abführt.
Anmerkung: Wenn die Verrechnungssteuer in Luxemburg entrichtet wird, ist es nicht möglich, die gezahlte Verrechnungssteuer zu einem späteren Zeitpunkt auf die inländische Einkommenssteuer anzurechnen. Deutschland hat wie alle anderen Länder der EU ein so genanntes DBA mit Luxemburg abgeschlossen. Mit dem DBA soll verhindert werden, dass die deutschen Investoren bei einer Anlage in Luxemburg doppelt besteuert werden müssen: die Luxemburger Verrechnungssteuer und die Abgeltungssteuer.
Die Verrechnungssteuer in Luxemburg kann von 35 auf 0 Prozentpunkte gesenkt werden, indem eine Wohnsitzbescheinigung einer Steuerbehörde vorgelegt wird, aus der ersichtlich ist, dass ein Investor seinen dauerhaften Aufenthalt in der BRD hat. Die Luxemburger Verrechnungssteuer wird von der Luxemburger Hausbank ohne Kürzung nach dem DBA vollständig abgezogen und vor Ausschüttung der Zinserträge an das örtliche Steueramt abführt.
Anmerkung: Wenn die Verrechnungssteuer in Luxemburg entrichtet wird, ist es nicht möglich, die gezahlte Verrechnungssteuer zu einem späteren Zeitpunkt auf die inländische Einkommenssteuer anzurechnen.